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Pflichtschulung für LKW-Fahrer mit Schulungsnachweis zu dem Kenntnisbereich 1.4 gemäß BKrFQG.
Pflichtschulung für Busfahrer mit Schulungsnachweis zu den Kenntnisbereichen 1.2, 1.3a, 1.5, 1.6, 3.1, 3.5 gem. BKrFQG.
Erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht
(35 Zeitstunden) nach BKrFQG und verlänge
rn Sie Ihren LKW-Führerschein.
Pflichtschulung für Busfahrer mit Schulungsnachweis zu den Kenntnisbereichen 2.1, 2.3 und 3.2 gemäß BKrFQG.
Pflichtschulung für LKW-Fahrer mit
Schulungsnachweis zu Kenntnisbereichen
1.2, 1.3a, 3.1, 3.4 und 3.5 gemäß BKrFQG.
Ausbildung gemäß DGUV Vorschrift 68 / DGUV Grundsatz 308-001 für Bedienberechtigung.
Pflichtschulung für LKW-Fahrer mit Nach
nachweis zu den Kenntnisbereichen 1.4, 2.2
, 3.1, 3.2, 3.3, 3.6 und 3.7 gemäß BKrFQG.
Pflichtschulung für LKW-Fahrer mit
Schulungsnachweis zu den Kenntnisbereichen
2.1 und 2.2 gemäß BKrFQG.
Pflichtschulung für Busfahrer mit Schulungsnachweis zu den Kenntnisbereichen 3.6 und 3.8 gemäß BKrFQG.
Pflichtschulung für LKW-Fahrer
mit den Kenntnisbereichen
1.1, 1.2 und 1.3. gemäß BKrFQG.
Arbeitsschutz Unternehmer- und Betreiberpflichten 11 Bau und Gebäude Lager, Logistik und Supply Chain Management Mobilität Technik Unternehmer- und Betreiberpflichten 11