Atemschutzgeräteträger - Ausbildung nach DGUV 112-190 - 3.2.4.3. Isoliergeräte.

Sichere und wirkungsvolle Benutzung von Atemschutzgeräten.
Seminar
3 Termine verfügbar
Teilnahmebescheinigung
Präsenz
16 Unterrichtseinheiten
Seminarnummer: 14130
Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190).

Nutzen

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Zielgruppe

Personen, die Arbeiten unter Atemschutz (filtrierend, isolierend) gemäß DGUV Regel 112-190 durchführen müssen (z. B. Fachkräfte aus den Bereichen Kanalinspektion oder -instandhaltung, Instandsetzung in der chemischen Industrie, Stadtwerke).

Voraussetzungen

Sie müssen unter Atemschutz beruflich arbeiten und folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3 (ohne Nachweis ist die Teilnahme an den praktischen Übungen nicht möglich und es kann auch keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden!)
  • Körperliche Belastbarkeit, technisches Verständnis
  • Keine Gesichtsbehaarung und kein Gesichtsschmuck
  • Mindestalter: 18 Jahre

Inhalte des Seminars

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