Betriebsbeauftragte für Abfall. Grundlehrgang.

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV.
Seminar
16 Termine verfügbar
Teilnahmebescheinigung
Präsenz
40 Unterrichtseinheiten
Garantie­termine vorhanden
Seminarnummer: 06039
Durch die neue Abfallbeauftragtenverordnung brauchen mehr Unternehmen einen Betriebsbeauftragten für Abfall. Diese beraten und unterstützen Anlagenbetreiber und deren Beschäftigte in allen Angelegenheiten der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung und sind verantwortlich für die Einhaltung der abfallwirtschaftlichen Vorschriften und Auflagen.

Nutzen

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Zielgruppe

Der Grundlehrgang richtet sich an Personen, die die Funktion eines Abfallbeauftragten wahrnehmen sollen, aus Anlagen gemäß § 2 Nr. 1 AbfBeauftrV, an Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und im Sinne von § 27 KrWG sowie an Betreiber von Rücknahmesystemen gemäß § 2 Nr. 3 AbfBeauftrV sowie an Umweltschutzbeauftragte oder sonstige Beauftragte, die die Funktion eines Abfallbeauftragten wahrnehmen sollen.

Inhalte des Seminars

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Wichtige Hinweise

Die Vorschriftensammlung „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ (Beck-Texte im dtv) ist in den Unterlagen enthalten. Durch Teilnahme an unserem Fortbildungslehrgang (Sem.-Nr. 06032 ) weisen Sie die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde nach.

Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.

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