Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2.

Erst- und Auffrischungsschulung zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer.
Seminar
23 Termine verfügbar
Teilnahmebescheinigung
Präsenz
8 Unterrichtseinheiten
Garantie­termine vorhanden
Seminarnummer: 14101
Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt fest, wie viele ausgebildete Brandschutz- und Evakuierungshelfer für das jeweilige Unternehmen nötig sind.

Nutzen

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Zielgruppe

Die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer können Mitarbeiter absolvieren, die als Brandschutzhelfer für den Brandschutz in ihrem Unternehmen tätig werden sollen. Beschäftigte von Baustellen, die Arbeiten mit Brandgefährdung ausüben, Hausmeister und haustechnisches Personal sowie Sicherheitsfachkräfte und –beauftragte können mit diesem Seminar ebenfalls ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen.

Inhalte des Seminars

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Wichtige Hinweise

Gemäß ASR A2.2 ist die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer alle 2-5 Jahre und immer dann, wenn betriebliche Änderungen erfolgen, zu wiederholen. Dazu zählen zum Beispiel die Änderung der Brandschutzordnung, Brandereignisse im Betrieb, Umstrukturierung und Fluktuation der Mitarbeiter oder neue Produktionsverfahren mit veränderter Brandgefährdung.

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Weitere Informationen zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer

Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer in Unternehmen

Jedes Unternehmen sollte, je nach Brandgefährdung und gemäß technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2), mindestens fünf Prozent der Beschäftigten zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausbilden lassen. Sie erhöhen die betriebliche Sicherheit und verringern Personen- und Sachschäden im Brandfall. Erfahren Sie mehr über die Bedeutung dieser Position in einem Unternehmen und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern.

Was ist ein Brandschutz- und Evakuierungshelfer?

Bei einem Brandschutzhelfer handelt es sich um eine speziell ausgebildete Person. Sie erlangt in ihrer Ausbildung theoretische Grundkenntnisse zum Brandschutz, um Brände zu vermeiden. Kommt es dennoch zum Brandfall, ist der Brandschutzhelfer befähigt, die richtigen Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft einzuleiten. Brandschutz- und Evakuierungshelfer unterstützen sich gegenseitig. Grundsätzlich kann jede Person in einem Unternehmen zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Verpflichtende Voraussetzungen bestehen nicht, allerdings ist eine körperliche und geistige Belastbarkeit empfehlenswert.

Aufgaben eines Brandschutzhelfers

Im betrieblichen Alltag gehören routinemäßige Kontrollen der Flucht- und Rettungswege sowie allgemein die Überprüfung des betrieblichen Brandschutzes zur Aufgabe des Brandschutzhelfers. Im Ernstfall wirkt ein Brandschutzhelfer aktiv bei der Evakuierung des Gebäudes mit. Sind alle Personen aus einem brennenden Gebäude evakuiert, widmet er sich um die Brandbekämpfung, sofern er sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt.

Der Brandschutzhelfer darf nur versuchen, Entstehungsbrände durch Einsatz eines Löschmittels zu vereiteln. Darunter sind Brände mit geringer Rauch- und Wärmeentwicklung zu verstehen. In jedem Fall hat seine eigene Unversehrtheit oberste Priorität. Niemand verlangt von Helfern, dass sie sich im Rahmen der Evakuierung und Brandbekämpfung selbst gefährden.

  • Unterstützung des Unternehmens, gemäß ASR A2.2, im vorbeugenden Brandschutz und der betrieblichen Brandschutzorganisation
  • Alarmübungen und Einweisen der Feuerwehr
  • Vereiteln von Entstehungsbränden
  • Entrauchen im Brandfall (Rauchfreihaltung der Fluchtwege)

Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzhelfers

Unternehmer sind nach Paragraf 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) dazu verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei der Arbeit zu gewährleisten. Um diese Maßgabe zu erfüllen, sind unter anderem Maßnahmen zu treffen, die bei einem Evakuierungs- und Brandfall erforderlich werden. Deshalb haben Arbeitgeber jeweils eine angemessene Zahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Grundlage für diese Aufgabe von Unternehmen ist die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sowie DGUV Information 205-023.

In der Zusammenarbeit mit einem Brandschutzbeauftragten legen Unternehmen die genaue Helferzahl fest. Die Anzahl der Brandschutzhelfer bemisst sich an der Größe und Lage des Betriebes sowie auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung. Von diesen Faktoren hängt es ab, welche Ausrüstung den Brandschutzhelfern nach der gesetzlichen Grundlage bereitgestellt werden muss.

Dazu gehören beispielsweise einfache Warnwesten oder zusätzlich ein Brandschutzhelfer-Set mit Brandschutzhelfer-Weste, roter und gelber Kreide sowie einer Taschenlampe. Darüber hinaus nehmen Brandschutzhelfer regelmäßig an Schulungen teil, auch innerhalb des Unternehmens. In den regelmäßigen Unterweisungen frischen sie ihr Wissen auf und werden über betriebliche Änderungen informiert.

Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer

Obwohl der Brandschutzhelfer einem Evakuierungshelfer häufig gleichgestellt wird, handelt es sich um zwei verschiedene Funktionen. Beide Positionen übernehmen Aufgaben, die sich aus dem Brandschutz ableiten. Sie verfolgen jeweils das Ziel, die Sicherheit der Beschäftigten im Brandfall sicherzustellen. Brandschutzhelfer sind, neben den schon genannten Aufgaben, meist als Ansprechpartner für die Feuerwehr verfügbar.

Evakuierungshelfer haben dagegen zuerst einmal die Aufgabe, ein Gebäude sicher zu räumen. Hier spielen nicht allein nur Notfälle im Zusammenhang mit Bränden eine Rolle. Auch in anderen Gefahrensituationen stehen Evakuierungshelfer bereit, um alle Personen unversehrt aus der Gefahrenzone zu leiten. Das können beispielsweise Überschwemmungen oder Bombenfunde sein. Durch die enge Verbindung der beiden Aufgabenbereiche bestellen Betriebe ihre Mitarbeiter häufig als Brandschutz- und Evakuierungshelfer in Personalunion.

Die beiden Positionen grenzen sich jedoch von Brandschutzbeauftragten ab, die im Unternehmen vorwiegend eine beratende und überwachende Funktion ausfüllen.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Damit betrieblicher Brandschutz stets gewährleistet ist, reicht eine einfache Unterweisung aller Beschäftigten oft nicht aus. In besonderen Gefahren ist eigenverantwortliches Verhalten bei der Räumung von betroffenen Gebäuden ein Gebot. Unterstützende Maßnahmen erhöhen zusätzlich die Sicherheit der Beschäftigten.

Deshalb ist die Ausbildung und Bestellung von Angestellten als Brandschutzhelfer eine sinnvolle Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes. Arbeitgeber legen dabei selbst fest, wie sie Brandschutzhelfer ausbilden. Möglich ist entweder eine Unterweisung durch Brandschutzbeauftragte oder eine professionelle Ausbildung beim TÜV Rheinland.

Qualifizierte Ausbildung zum Brandschutzhelfer beim TÜV Rheinland

Der TÜV Rheinland bietet Seminare zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß Paragraf 10 ArbSchG und ASR A2.2. an. In acht Unterrichtseinheiten werden Teilnehmer in allen brandschutzrelevanten Themen geschult. Der Inhalt der Brandschutzhelfer-Ausbildung umfasst das Vermitteln von rechtlichen Grundlagen sowie Inhalten auf Basis der Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Darüber hinaus erhalten angehende Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer theoretisches und praktisches Wissen, um den Brandschutz im Unternehmen sicherer zu machen. Die Weiterbildungen richten sich an Räumungshelfer, Brandschutzhelfer sowie an Beschäftigte auf Baustellen, Hausmeister oder Sicherheitsfachkräfte.

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