Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ist am 26.04.2019 in Kraft getreten. Es soll das Know-how Ihres Unternehmens schützen, formuliert aber auch die Notwendigkeit, geeignete und notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen. Außerdem enthält das GeschGehG auch Regelungen zum Whistleblowing.
Nutzen
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Sie erhalten Sicherheit im Umgang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Sie erfahren, welche angemessenen Schutzmaßnahmen zu treffen sind.
Sie kennen die rechtlichen Grundlagen.
Zielgruppe
Geschäftsführer sowie Fach- und Führungskräfte, Datenschützer, IT-Fachkräfte
Inhalte des Seminars
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Erläuterungen zum GeschGehG
Änderungen durch das GeschGehG
Rechtliche Grundlagen
Aufbau des Gesetzes und Definitionen
Angemessene Schutzmaßnahmen
Effizientes Schutzkonzept
Klassifizierung von Informationen
Konkrete Mindestmaßnahmen
Vertragliche Maßnahmen – Muster, Mindeststandards
Umgang mit Zertifizierungen
Diskussionsrunde
Lernen Sie unsere Experten kennen
Dr. Christian Holtermann
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Strafrecht, Geschäftsführer datarea GmbH
Mike Rasch
Fachexperte
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Geschäftsführer der datarea GmbH und Lehrbeauftragter für Datenschutz und Datensicherheit an der Technischen Universität Dresden. Beratungsschwerpunkte sind Datenschutz, IT-Recht und Vertragsrecht.
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