Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Theorie).

Gewinnen Sie an Flexibilität durch die vorschriftenkonforme Zusatzqualifikation für EffTs.
Seminar
36 Termine verfügbar
Zertifikat
Präsenz / Virtual Classroom
40 Unterrichtseinheiten
Garantie­termine vorhanden
Seminarnummer: 07100
Gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten können mit einer Zusatzqualifikation auch von Nicht-Elektrikern erledigt werden. Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) können definierte elektrotechnische Arbeiten wie z. B. Instandhaltungsarbeiten eigenverantwortlich durchgeführt werden.

Der Ablauf der Weiterbildung auf einen Blick:

- Classroom: Gruppenphase. Präsenz oder Virtual Classroom +
- Prüfungsvorbereitung: Fit for Test-App. Nutzen Sie die Fit for Test-App, um Ihr erworbenes Wissen zu überprüfen und zu verinnerlichen. 
- Prüfung: TRA-Abschlussprüfung. Präsenz oder Virtual Classroom.

Nutzen

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Zielgruppe

Handwerker in verschiedenen Gewerken, Kundendienstmonteure, Hausmeister von Verwaltungen, Mitarbeiter von Behörden, Versicherungen und Industrie.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Inhalte des Seminars

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Wichtige Hinweise

Nach der theoretischen Ausbildung muss eine praktische Ausbildung erfolgen! Absolvieren Sie die praktische Ausbildung im Unternehmen oder besuchen Sie unser Seminar "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Praxis)." (Sem.- Nr. 07110).

  • Aus DGUV Grundsatz 303-001:Die Ausbildung soll die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können. Es ist jedoch erforderlich, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft die Fachverantwortung wahrnimmt.
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

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Anforderungen an Unternehmen / Mitarbeiter in der Elektrotechnik

Nach DGUV Vorschrift 3 - § 3Grundsätze (1) - hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

Für Arbeiten an elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln und Arbeitsmitteln werden besondere Qualifikationen gefordert. Nicht jeder darf jede Tätigkeit ausführen!

Kurzüberblick: Elektrotechnische Qualifikationsstufen

Für Arbeiten an elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln und Arbeitsmitteln werden besondere Qualifikationen gefordert. Nicht jeder darf jede Tätigkeit ausführen. Die Tätigkeiten können den Qualifikationsstufen zugeordnet werden:

  • elektrotechnischer Laie (EL),
  • elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP),
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT),
  • Elektrofachkraft (EFK),
  • verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)


Normative Hinweise dazu finden Sie in den Normen VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen" sowie in nachfolgenden DGUV Regelwerken:


Elektrotechnischer Laie (EL)

Der elektrotechnische Laie verfügt über keine elektrotechnischen Kenntnisse und darf daher elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur bei vollständigem Berührungsschutz benutzen.

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Für Arbeiten, die für den elektrotechnischen Laien zu gefährlich sind, jedoch nicht zwingend von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden müssen, gibt es die Möglichkeit, eine elektrotechnisch unterwiesene Person auszubilden. Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf einfache elektrotechnische Tätigkeiten (z.B. Leuchtmittel und Starter tauschen, FI-Schutzschalter prüfen oder die Anlage im Fehlerfall abschalten) und eine Elektrofachkraft bei verschiedenen Arbeiten unterstützen. Sie besitzt jedoch keine Erlaubnis zum eigenständigen Agieren. Diese Befugnis kann nur durch eine Ausbildung zur EffT oder vollwertigen EFK erworben werden.

Voraussetzung ist immer, dass die Elektrofachkraft die elektrotechnisch unterwiesene Person über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt hat. Außerdem ist die Belehrung über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unabdingbar. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person arbeitet unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Unter „Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ ist nicht zu verstehen, dass diese ständig zugegen sein muss. Sie muss sich vielmehr in angemessenen Zeitabschnitten davon überzeugen, ob die erteilten Anweisungen beachtet werden und sicherheitsgerecht gearbeitet wird und ist insoweit für die übertragenen Tätigkeiten verantwortlich.

Elektrofachkraft (EffT)

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) kann für einen speziellen Bereich annähernd die Befugnisse einer Elektrofachkraft erhalten. Nach Besuch einer mehrtägigen Schulung und bei Bestehen der Prüfung erhält die EffT die Erlaubnis „gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln“, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festzulegen sind eigenständig auszuführen. So ist Sie z.B. in der Lage, Abschaltungen vorzunehmen, die Spannungsfreiheit zu prüfen und alle nötigen Arbeiten ohne Anleitung durchzuführen.

Wichtig: Diese Person ist keine Elektrofachkraft, sondern verfügt nur in ihrem Bereich über Spezialwissen. Sobald sich die EffT außerhalb des klar definierten elektrotechnischen Arbeitsbereichs aufhalten, gelten sie als elektrotechnische Laien. Für die Befugnis, auch andere Arbeiten ausführen zu dürfen, bleibt nichts anders übrig als an einer erneuten Schulung teilzunehmen. Von einer EffT können nicht alle elektrotechnischen Arbeiten ausgeführt werden.

Elektrofachkraft (EFK)

Die Elektrofachkraft ist dort zu finden, wo elektrische Anlagen zum Einsatz kommen, wie z.B. in industriellen Betrieben oder Handwerksfirmen. Der Weg zur Elektrofachkraft führt normalerweise über eine mehrjährige Ausbildung.

Aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen kann die Elektrofachkraft die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und Gefahren erkennen und vermeiden, die von der Elektrizität ausgehen können. Jede Elektrofachkraft kann nur in dem Bereich, in dem sie zeitnah Berufserfahrungen erworben hat, als Fachkraft angesehen werden.

Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Die verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt die Fach- und Führungsverantwortung für einen ihr zugeteilten elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles. Eine verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt zusätzlich zur Fachverantwortung die Aufsichtsverantwortung. Sie hat dann für diesen Betrieb oder Betreibsteil die Unternehmerverantwortung und ist dementsprechend haftbar.

Hierfür bieten wir Ihnen u.a. folgende Seminare:

Jährliche elektrotechnische Unterweisung

Die jährliche elektrotechnische Unterweisung von Elektrofachkräften ist gemäß DGUV Vorschrift 1 Unternehmerpflicht. Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung mit TRBS, die DGUV Vorschrift 3 (DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)) und die DIN EN 50110-1 fordern die wiederkehrende elektrotechnische Unterweisung.

Aber: Eine jährliche Unterweisung reicht nicht (immer). Die einmal jährlich durchgeführte Unterweisung erfüllt lediglich die Minimalforderung. Im wirklichen betrieblichen Alltag können deutlich häufigere Unterweisungsintervalle notwendig sein. Der Unterweisungsplan sollte immer dann geändert bzw. weitere Unterweisungen können notwendig werden, wenn z.B.:

  • neue Mitarbeiter eingestellt werden/wurden - hier ist die Erstunterweisung stets vor Aufnahme einer Tätigkeit vorgeschrieben.
  • Mitarbeiter wechseln den Arbeitsplatz und erhalten neue Aufgaben oder kommen nach längere Pause (z.B. Elternzeit, Krankheit) wieder zurück in den Betrieb.
  • Eine neue Maschine oder Anlage wurde in Betrieb genommen und/oder der Gefährdungsgrad der Tätigkeit hat sich erhöht.
  • Es ist ein Arbeitsunfall oder Beinahe-Unfall aufgetreten oder ein erhöhter Krankenstand in einer bestimmten Abteilung / bei Mitarbeitern mit bestimmten Aufgaben wird verzeichnet.
  • Sicherheitsvorgaben (z.B. im Technischen Regelwerk oder den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers) haben sich geändert.


Hierfür bieten wir Ihnen u.a. diese Seminare:


Erhalt der Fachkunde / Stand der Technik

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert den Erhalt der Fachkunde für Tätigkeiten in der Instandhaltung oder bei der Prüfung von Anlagen und Betriebsmitteln. Zu den Anforderungen an die Fachkunde zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.

Erweiterung, Änderung und Prüfung der elektrischen Anlagen

Nach § 13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bzw. in den „Grundsätzen für die Zusammenarbeit von Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Elektroinstallateuren bei der Ausführung und Unterhaltung von elektrischen Anlagen im Anschluss an das Niederspannungsnetz der EVU“ dürfen Errichtung, Erweiterung und Änderung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung neben dem Netzbetreiber selbst nur durch ein in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden.

Die Eintragung in das Installateurverzeichnis ist vom Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig.

Das Unternehmen muss u.a. in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen sein. Weiterhin wird ein Qualifikationsnachweis der verantwortlichen Elektrofachkraft gefordert sowie eine nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) erforderliche Gewerbe-Anzeige-Betriebs-Haftpflichtversicherung in ausreichendem Umfang (frühere Empfehlung des LIA NRW: mindestens 1,5 Mio. € pauschal für Personen-und Sachschäden).

Eine verantwortliche Elektrofachkraft ist für die fachliche Leitung des Betriebs oder Betriebsteils verantwortlich. Eine verantwortliche Elektrofachkraft sollte eine Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker/zur staatlich geprüften Technikerin, zum Industriemeister/zur Industriemeisterin, zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin, zum Diplomingenieur/zur Diplomingenieurin, Bachelor oder Master absolviert haben. Neben der Ausbildung sollte sie auch zeitnah in der Elektrotechnik gearbeitet haben und über entsprechende Erfahrung verfügen. Eine stete Weiterbildung zur Auffrischung der Kenntnisse von elektrotechnischen Normen, Vorschriften und Regelwerken ist somit unabdingbar. Eine verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt zusätzlich zur Fachverantwortung die Aufsichtsverantwortung.

Wann wird kein Eintrag ins Installateurverzeichnis benötigt?

Wenn elektrische Betriebsmittel oder elektrischer Geräte über vorhandene Klemmen angeschlossen werden oder beim Austauschen von Baugruppen. Ausgeschlossen sind Arbeiten zur Erweiterung einer elektrischen Anlage, auch wenn sie nur dem Anschluss eines elektrischen Betriebsmittels dienen.

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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.

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