Lachender LKW Fahrer am SteuerLachender LKW Fahrer am Steuer

EU Berufskraftfahrer
Schulungen

Ein Führerschein alleine reicht nicht mehr.

Das Jobprofil des Berufskraftfahrers entspricht heute dem eines Facharbeiters, dessen Qualifikationsanforderungen sich kontinuierlich verändern.

Es reicht entsprechend nicht mehr, nur einen Führerschein zu besitzen und sich in einen Lkw zu setzen, um diesen Beruf kompetent ausüben zu können. Wir von der TÜV Rheinland Akademie bieten Ihnen ein fachspezifisches Rundum-sorglos- Paket, wenn es um die Ausbildung zum EU-Berufskraftfahrer geht. Finden Sie nachfolgend Empfehlungen und ergänzende Seminartipps speziell zum Thema EU-Berufskraftfahrer.

Fristverlängerung für Fahrerqualifizierungsnachweise

Die EU hat Deutschland aufgrund der Corona Pandemie erneut ermächtigt, die Fristen zum Nachweis
bestimmter Bescheinigungen zu verlängern. Damit sind Nachweise der BKF-Weiterbildung, wie Fahrerqualifizierungsnachweise und Führerscheine,
die im Zeitraum vom 30.Juni 2020 bis 30. September 2021 abgelaufen sind oder ablaufen werden, 10 Monate länger gültig. Der bisherige Zeitraum für die verlängerte Gültigkeit ging nur bis zum 30.06.2021.
Fahrer mit ablaufenden Dokumenten zwischen 30.06.2021 und 30.09.2021 kommen somit jetzt auch in den Geltungsbereich der 10-monatigen Fristverlängerung.
Wenn zum Beispiel der Führerschein am 30.Juni 2021 abgelaufen ist, ist er ab sofort 10 Monate länger, d.h. bis zum 30. April 2022 gültig. Ein Führerschein, der am 30.September 2021 abläuft, ist nun bis zum 31. Juli 2022 gültig.

Schulungen der TÜV Rheinland Akademie für Berufskraftfahrer.

Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG hat der Bundesrat am 07.07.2006 das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verabschiedet. Für alle, die gewerblich LKW oder Omnibus fahren, ist die Weiterbildung nunmehr verpflichtend.
Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw- und Bus-Fahrer in die folgenden drei Kenntnisbereiche unterteilt:

  • Kenntnisbereich 1: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Kenntnisbereich 2: Anwendung der Vorschriften
  • Kenntnisbereich 3: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Aus diesen Kenntnisbereichen für LKW und Bus sind alle 5 Jahre jeweils fünf Weiterbildungsmodule zu absolvieren. Die Module können Sie kompakt in einer Seminarwoche oder in zeitlich flexiblen Tagesseminaren absolvieren.

Buchen Sie online Ihre gesetzlich geforderte Weiterbildung!

Schulungen für Personenverkehr (EU-Berufskraftfahrer Bus)

Die Pflichtmodule, die innerhalb von fünf Jahren zu absolvieren sind, vermitteln die geforderten Grundkenntnisse für Busfahrer, die ihre Fahrererlaubnis vor dem 10.09.2008 erworben haben.

Schulungen für Güterverkehr (EU-Berufskraftfahrer LKW) 

Die Pflichtmodule, die innerhalb von fünf Jahren zu absolvieren sind, vermitteln die geforderten Grundkenntnisse für Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben

Unsere aktuelle Empfehlung für Sie.

Empfehlung
Schulung zur Ladungs- und Transportsicherung nach VDI-Richtlinie 2700 Blatt 1 und CTU-Code.

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Finden Sie hier unsere förderfähigen Berufskraftfahrer-Weiterbildungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Weiterbildung: Änderungen und Fristen für alle gewerblich tätigen Kraftfahrer

    Die regelmäßige Weiterbildung kann nur nachgewiesen werden durch:

    • Teilnahme an 35 Stunden Weiterbildung alle 5 Jahre (ohne Prüfung)
    • in Einheiten von mindestens 7 Stunden (also z.B. 5 x 7 Zeitstunden).

    Die erste Weiterbildung mit 35 Stunden Umfang erfolgt:

    • innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig)
    • bis zum 10.9.2013 für alle gewerblichen Busfahrer
    • bis zum 10.9.2014 für alle gewerblichen Lkw-Fahrer

    Stichtag 10.09.2013 bzw. 2014

    • Alle gewerblich tätigen Busfahrer müssen spätestens bis 10. September 2013* ihre erste Weiterbildung mit 35 Zeitstunden komplett absolviert haben.
    • Alle gewerblich tätigen Lkw-Fahrer müssen bis spätestens 10. September 2014* ihre erste Weiterbildung mit 35 Zeitstunden komplett absolviert haben.

    * Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis 10. September 2015 erfolgen (Bus) oder 10. September 2016 erfolgen (LKW).

  • Anforderungen an Schulungen zur Weiterbildung

    • Umfang: 35 Stunden Unterricht, ohne Prüfung
    • Die Einheiten müssen mindestens 7 Zeitstunden dauern.
    • Die 35 Stunden müssen alle 5 Jahre absolviert werden.
    • Der Unterricht ist als Präsenzveranstaltung abzuleisten.
    • Der Besuch der Weiterbildung ist durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein nachzuweisen.
  • Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?

    Seit dem Stichtag 10.09.2008 (Bus) bzw. ab dem 10.09.2009 (Lkw) muss jeder Fahrer, der eine neue Fahrerlaubnis anstrebt eine Grundqualifikation nachweisen. Das gilt für Absolventen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb sowie alternativer, anerkannter Ausbildungsberufe.

    Bitte beachten Sie: Eine nach den genannten Stichtagen erworbene Fahrerlaubnis berechtigt ohne Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nicht mehr dazu, gewerblich als Fahrer im Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein.

  • Nachweis der Grundqualifikation

    • Teilnahme an einer 7,5-stündigen theoretischen und praktischen Prüfung ohne Unterrichtspflicht
    • Prüfung vor der IHK (eine Schulung ist nicht erforderlich.)
    • Fahrerlaubnis ist Voraussetzung
  • Nachweis der beschleunigten Grundqualifikation

    • Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges (140 Zeitstunden inkl. 10 Fahrstunden)
    • Fahrerlaubnis ist nicht Voraussetzung
  • Voraussetzungen für die Teilnahme an der Grundqualifikation

    Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Der Besitz der Fahrerlaubnis ist erforderlich. Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich. Es muss erfolgreich: eine theoretische und eine praktische Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt werden oder eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer(in)“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, absolviert werden. Für die Prüfung ist die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nicht Pflicht. Für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis Voraussetzung.

  • Voraussetzungen für die Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation

    F

    Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Der Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 Fahrstunden) Erforderlich ist das erfolgreiche Ablegen der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer. Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden. Für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis nicht erforderlich.

Interview mit EU-Berufskraftfahrerin Christina Scheib.

Warum haben Sie sich dafür entschieden als LKW-Fahrerin tätig zu sein?

Schon in Kindheitstagen habe ich sehr gerne mit Sattelschlepper und Sandkipper im Sandkasten gespielt. Irgendwann wollte ich selbst einen richtigen Kipper oder Sattelschlepper fahren. Meine Ausbildung zur LKW-Fahrerin habe ich über den zweiten Bildungsweg gemacht. Mit 25 Jahren erfüllte ich mir selbst meinen großen Wunschtraum und habe den LKW-Führerschein gemacht. Zuerst war ich für einen Abschleppdienst tätig, mittlerweile fahre ich Sattelschlepper und Muldenkipper. Mir war es immer wichtig, eine praxisorientierte Arbeit zu machen und keine reine Büroarbeit.

Was macht für Sie die Aufgabe als Truckerin interessant?

Wenn ich als Truckerin unterwegs bin, dann wird mein beruflicher Alltag nie langweilig. Jeder Tag ist abwechslungsreich und wird durch viele unterschiedliche Faktoren bestimmt, wie z.B. andere Ladung, anderes Wetter, andere Baustellen, andere Strecken und Regionen. Als Bindeglied zum Kunden habe ich viele verschiedene Ansprechpartner sowohl im Betrieb als auch beim Kunden.

Wir LKW-Fahrer haben eine ganz besondere Position und haben damit auch Einfluss auf jedermanns Leben. Wir leisten einen sehr großen Beitrag für die Allgemeinheit. Wenn es unseren Beruf nicht geben würde, und wir Trucker nicht Tag um Tag fahren würden, dann gäbe es täglich keine vollen Regale im Supermarkt, es würden keine neuen Straßen gebaut werden, die Produktion würde ins Stocken geraten. Ich bin sehr stolz meinen Beitrag dazu leisten zu können

Was ist denn das Spannende für Sie im Alltag einer LKW-Fahrerin?

Als Frau in einem Beruf, der eigentlich immer noch eine typische Männerdomäne ist, genieße ich sehr viel Respekt und Anerkennung. Mir bestätigen sehr viele Menschen, denen ich begegne, dass ich einen wichtigen Job mache und viele finden es wirklich tough und toll. Ich bin sehr stolz auf meine Arbeit und an meinem Mitwirken an verschiedensten Baustellen. Wenn ich beispielsweise mit dem Auto über die neu asphaltierte Straße fahre, an deren Bau ich mit meinem Kipper aktiv mitgewirkt habe. Klasse finde ich aber auch, wenn ich Blumen im Kühler aus Holland nach Österreich direkt in den Blumenladen transportiere. Für mich ist es ein durch und durch spannender Beruf mitten im Leben, der auch von den Arbeitszeiten her sehr flexibel ist.

 

Sollte Sie dieses Interview zum Traumberuf EU-Berufskraftfahrer neugierig gemacht haben, dann haben wir für Sie das passende Angebot.

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