Fachkunde nach TRGS 520 – Grundlehrgang.

Qualifizieren Sie sich durch diesen Lehrgang als Fachkraft für gefährliche Abfälle und Gefahrstoffe gemäß TRGS 520.
Seminar
1 Termin verfügbar
Teilnahmebescheinigung
Präsenz
24 Unterrichtseinheiten
Seminarnummer: 06168
Nach der TRGS 520 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) müssen Sammelstellen und Zwischenlager mit mindestens einer Fachkraft als Verantwortlicher und einer qualifizierten Stellvertretung besetzt sein. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen das dafür erforderliche Fachwissen über die Gefahren, rechtliche Bestimmungen und entsprechende Schutzmaßnahmen.

Nutzen

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Zielgruppe

Geeignet für Personen, die als Fachkräfte auf stationären oder mobilen Abfallsammelstellen und Zwischenlagern für gefährliche Abfälle aus privaten Haushalten, gewerblichen, sonstigen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen verantwortlich tätig sind: Betreiber, Leiter und Mitarbeiter von Wertstoffhöfen und Kommunen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Nachweis der Fachkunde gemäß TRGS 520 Nr. 5.2 Abs. 2.

Inhalte des Seminars

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Wichtige Hinweise

TRGS 520 Nr. 5.2 stellt folgende Voraussetzungen an die Tätigkeit als Fachkraft:
  • Chemiespezifische Fachausbildung und einschlägige berufliche Erfahrung
  • Ersthelfer-Ausbildung
  • Schulung nach Kapitel 1.3 ADR
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundegrundlehrgang gemäß TRGS 520 Nr. 5.2 Abs. 2 (wie dem hier vorliegenden)
Durch Teilnahme an unserem Fortbildungslehrgang (Veranst.- Nr. 05308) weisen Sie die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde nach.

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