Als Immobilienfachwirt sind Sie in der Lage im Immobilienmarkt mit ökonomischen, politischen, gesetzlichen und ökologischen Veränderungen und Entscheidungen angemessen umzugehen. Der IHK-Abschluss eröffnet Ihnen Chancen für den Einstieg ins mittlere Management.
Nutzen
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Sie eignen sich aktuelles Wissen an, das Sie befähigt, im immobilienwirtschaftlichen Leistungsbereich an führender Position selbstständig Managemententscheidungen zu treffen und Leistungsprozesse, die sich aus dem Unternehmenszweck ergeben, in Kooperation mit Mitarbeitern zu konzipieren, in Gang zu setzen und zu überwachen.
Sie erwerben einen hochwertigen Abschluss und erhöhen damit ihre Chancen, sich in Ihrem ausgeübten oder erlernten Beruf weiterzuentwickeln.
Zielgruppe
Alle, die in der Immobilienbranche tätig sind oder Selbstständige, die sich fundierte Kenntnisse aneignen wollen.
Voraussetzungen
• Abschluss in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
• Abschluss in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
• Abschluss in einem anderen Ausbildungsberuf und eine mindestens 3 Jahre Berufspraxis oder
• mindestens 5 Jahre Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Immobilienfachwirts im Sinne von § 1 Abs. 2 der Prüfungsverordnung haben.
Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss der IHK-Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der Industrie- und Handelskammer als Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK).
Inhalte des Seminars
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Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
Unternehmenssteuerung und Kontrolle
Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
Immobilienbewirtschaftung
Bauprojektmanagement
Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
Wichtige Hinweise
Weitere Kosten
Die IHK-Prüfungsgebühren werden von der zuständigen IHK separat in Rechnung gestellt.
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