Grundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV.

Anerkannter Lehrgang für Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach § 54 KrWG.
Seminar
16 Termine verfügbar
Teilnahmebescheinigung
Präsenz
40 Unterrichtseinheiten
Garantie­termine vorhanden
Seminarnummer: 06058
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 5 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV, ehemals § 3 BefErlV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen über die für ihren Tätigkeitsbereich erforderliche Fachkunde im behördlich vorgeschriebenen Umfang verfügen müssen.

Nutzen

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Zielgruppe

Der anerkannte Grundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV richtet sich an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben, in Betrieben zur Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen sowie Händler und Makler von gefährlichen Abfällen.

Inhalte des Seminars

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Wichtige Hinweise

  • Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.
  • Durch Teilnahme an unserem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang (Seminar-Nr. 06076 ) weisen Sie die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde nach.
  • Die Vorschriftensammlung "Kreislaufwirtschaftsgesetz" (Beck-Texte im dtv) ist den Unterlagen enthalten.
  • Anerkannter Fachkundenachweis gemäß EfbV und AbfAEV.


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