Prüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel VDE 0701 und VDE 0702.

Prüfung von Elektrogeräten nach Reparatur DIN EN 50678. Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte DIN EN 50699.
Seminar
27 Termine verfügbar
Teilnahmebescheinigung
Präsenz / Virtual Classroom
8 Unterrichtseinheiten
Garantie­termine vorhanden
Seminarnummer: 07071
Die wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte nach DIN EN 50699 (VDE 0702) ist Unternehmerpflicht, die in der BetrSichV und der DGUV-Vorschrift 3 geregelt sind. Die Prüfung darf von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht auch von elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Prüfungen nach Reparatur DIN EN 50678 (VDE 0701) dürfen nur Elektrofachkräfte durchführen.

Nutzen

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Zielgruppe

Geeignet für Elektrofachkräfte und Elektrotechnisch unterwiesene Personen (Unterstützung der Prüfperson (Elektrofachkraft) bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams).

Inhalte des Seminars

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Wer darf Elektrotechnische Prüfungen durchführen?

Elektrotechnische Prüfungen sind nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 durchzuführen.

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden:

    1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und

    2. in bestimmten Zeitabständen.
    Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.

(3) Auf Verlangen des Unfallversicherungsträgers ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.

(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten erfüllen nicht die Anforderungen an Prüfpersonen, um wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eigen­verantwortlich durchführen zu können. Sie dürfen jedoch die Prüfperson bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen.

Nähere Informationen finden Sie in folgenden Vorschriften:

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