Schwimmbadbau - Sachk. n. § 5 ChemikalienVerbV.

Vorbereitung zur Sachkundeprüfung nach § 5 Chemikalienverbots-Verordnung (mit Prüfung der zuständigen Behörde).
Seminar
Zurzeit keine Termine
Teilnahmebescheinigung
Präsenz
24 Unterrichtseinheiten
Seminarnummer: 05311
Nach dem Chemikaliengesetz dürfen nur Sachkundige Personen bestimmte gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse in Verkehr bringen. Erhalten Sie in unserem Lehrgang für Schwimmbadbau die in § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung vorgeschriebene Sachkunde und bereiten Sie sich bestmöglich auf die Sachkundeprüfung vor.

Nutzen

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Zielgruppe

Betriebsinhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Mitarbeiter von Einzel-, Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen tätig und verantwortlich sind.

Inhalte des Seminars

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Wichtige Hinweise

Auf Wunsch organisieren wir die Prüfung durch das zuständige Landesamt im Anschluss an den Lehrgang.

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