Videoüberwachung nach EU-DSGVO und BDSG.

Persönlichkeitsrechte im Spannungsverhältnis von Sicherheitsinteressen, Datenschutz und Strafverfolgung.
Seminar
4 Termine verfügbar
Teilnahmebescheinigung
Präsenz / Virtual Classroom
8 Unterrichtseinheiten
Garantie­termine vorhanden
Seminarnummer: 32222
Privatwirtschaftlich als auch öffentlich-rechtlich veranlasst werden immer mehr optische Überwachungssysteme (Videokamera, Dash- und Bodycam, Drohnen) eingesetzt. Unter welchen Voraussetzungen ist dies gemäß neuer EU-DSGVO und neuem BDSG zulässig? Was aus Sicht der Betreiber gemäß Art. 6 DSGVO zu tun ist, erfahren Sie in unserem Seminar!

Nutzen

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Zielgruppe

Datenschutzbeauftragte, Compliancebeauftragte, Mitarbeitende aus den Bereich IT, IT-Sicherheit und Organisation.

Inhalte des Seminars

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Lernen Sie unsere Experten kennen

Stefan Maas

Fachanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Gründer und Inhaber einer seit 1998 auf die Bereiche Kommunikation, Marken, Werbung und Datenschutz spezialisierten Kanzlei. Er ist beratend, vor Gericht und seit Jahren als Fachdozent tätig.

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