Prüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel VDE 0701, VDE 0702. Auffrischung.

Erfüllen Sie die Forderungen der DIN EN 50678, DIN EN 50699, TRBS 1201, DGUV Vorschrift 3 und Information 203-071.
Seminar
25 Termine verfügbar
Teilnahmebescheinigung
Präsenz / Virtual Classroom
8 Unterrichtseinheiten
Garantie­termine vorhanden
Seminarnummer: 07710
Für die sichere Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist eine hohe, an die Prüfaufgabe angepasste Qualifikation des Prüfpersonals notwendig. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Befähigte Person sich angemessen weiterbildet, um die vorhandenen Kenntnisse, z.B. über Mess- und Prüfverfahren, zu aktualisieren.

Nutzen

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Zielgruppe

Elektrofachkräfte. Elektrotechnisch unterwiesene Personen, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen sowie Befähigte Personen, die Prüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durchführen.

Voraussetzungen

Die Teilnehmenden müssen mit der Prüfung und Beurteilung von nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln vertraut sein.

Inhalte des Seminars

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Wer darf Elektrotechnische Prüfungen durchführen?

Elektrotechnische Prüfungen sind nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 durchzuführen.

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden:

    1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und

    2. in bestimmten Zeitabständen.
    Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.

(3) Auf Verlangen des Unfallversicherungsträgers ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.

(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten erfüllen nicht die Anforderungen an Prüfpersonen, um wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eigen­verantwortlich durchführen zu können. Sie dürfen jedoch die Prüfperson bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen.

Nähere Informationen finden Sie in folgenden Vorschriften:

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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.

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