Datenübermittlung im Konzern und internationaler Datentransfer.
Datenübermittlung in arbeitsteiligen Unternehmensgruppen. Umsetzung gemäß DSGVO.
Ein echtes Konzernprivileg kennt die DSGVO nicht. Aber das neue Datenschutzrecht erkennt die Bedürfnisse von Unternehmensgruppen durchaus an. Insbesondere in international aufgestellten, arbeitsteilig organisierten Konzernen besteht hoher Bedarf an unbürokratischem Datenfluss. Die Anforderungen an die Übermittlung in Drittstaaten werden auch angesichts des Brexits für viele Unternehmen relevanter.
Nutzen
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Zielgruppe
Unternehmensjuristen, Syndikusrechtsanwälte, Rechtsanwälte, Datenschutzbeauftragte, Datenschutzmanager.Voraussetzungen
Grundkenntnisse im Datenschutzrecht werden vorausgesetzt.Inhalte des Seminars
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Alexander Tribess
Fachanwalt
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