Ein echtes Konzernprivileg kennt die DSGVO nicht. Aber das neue Datenschutzrecht erkennt die Bedürfnisse von Unternehmensgruppen durchaus an. Insbesondere in international aufgestellten, arbeitsteilig organisierten Konzernen besteht hoher Bedarf an unbürokratischem Datenfluss. Die Anforderungen an die Übermittlung in Drittstaaten werden auch angesichts des Brexits für viele Unternehmen relevanter.
Nutzen
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Sie lernen, wo und in welcher Form die DSGVO Sonderregeln für Unternehmensgruppen enthält.
Sie erfahren, welche rechtlichen Instrumente für die Übermittlung von Daten in Drittstaaten außerhalb von EU und EWR zur Verfügung stehen.
Sie erhalten Tipps für Gestaltungsmöglichkeiten in Verträgen und zur Minimierung rechtlicher Risiken.
Grundkenntnisse im Datenschutzrecht werden vorausgesetzt.
Inhalte des Seminars
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Grundsätze von EU-DSGVO und neuem BDSG und Erlaubnistatbestände für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Sondervorschriften der DSGVO für Unternehmensgruppen: Konzernprivileg „light“? – Erleichterungen und Haftungsverschärfung
Rechtliche Instrumente für den Datenaustausch mit Drittstaaten im Rahmen von Auftragsverarbeitung, eigener Verantwortung des Empfängers und gemeinsamer Verantwortlichkeit mit dem Empfänger
Rechtliche Herausforderungen des Brexits im Datenschutz
Zukunft des EU-US Privacy Shields und der Standardvertragsklauseln
Gestaltungsmöglichkeiten in datenschutzrechtlichen Verträgen zum Datenaustausch im Konzern und zum internationalen Datentransfer
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Alexander Tribess
Fachanwalt
Fachanwalt für IT-Recht sowie für gewerblichen Rechtsschutz und zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Bei Weitnauer Rechtsanwälte berät er deutsche und internationale Unternehmen und Organisationen insbesondere in Fragen des Datenschutzrechts.
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