Mit dem Pflegestärkungsgesetz II ist die Pflegebedürftigkeit neu definiert worden. Das Verfahren zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit erfolgt auf der Grundlage des neuen Begutachtungsassessments (NBA). Anhand dieser Grundlage wurde eine vollständige Überarbeitung der Begutachtungsrichtlinien (BRi) des MDS erforderlich. Die neuen Richtlinien sind ab dem 01.01.2017 verbindlich anzuwenden.
Die Pflegebedürftigen, die gemäß der alten BRi bis zum 31.12.2016 eingestuft werden, werden automatisch in das neue System übergeleitet.
Nutzen
Details anzeigen
Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse auf Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments. Für Ihre weitere Berufsausübung ist dies unverzichtbares Wissen, mit dem Sie Ihre Markt- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten und schwerwiegende Beratungsfehler vermeiden. Als Pflegegutachter erfüllen Sie darüber hinaus die Anforderungen nach § 53b und können weiterhin Ihre Dienstleistung den Pflegekassen anbieten.
Zielgruppe
Personen in leitenden Funktionen im Pflegebereich, insbesondere Pflegedienstleitungen, Pflegesachverständige, Pflegeberater.
Inhalte des Seminars
Details anzeigen
PSG II
Verfahren nach § 18
Leistungen
Überleitung
Neue BRi
Formulargutachten
Befunderhebung/ Assessment
Bewertung nach § 15 SGB XI
Pflegeplan/ Empfehlungen
Exemplarische Anwendung der neuen BRi an Fallbeispielen
Wichtige Hinweise
Um auch über das Seminar hinaus auf dem aktuellen Stand zu bleiben, haben wir exklusiv für unsere Absolventen eine kostenfreie und unverbindliche digitale Plattform eingerichtet. Hier können Sie, u.a. in einem Forum, in einen aktiven Austausch über Erfahrungen und aktuelle Entwicklungen mit Kollegen und Referenten treten.
Zurzeit sind leider keine Termine verfügbar.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse an dieser Weiterbildung haben: