Mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes sind Betreiber kritischer Infrastrukturen im Bereich Wasser nach §8a BSIG aufgefordert nachzuweisen, dass ihre IT-Sicherheit die geforderten Vorrausetzungen an den Stand der Technik erfüllt. Es gilt die Fragen zu stellen, ob Sie in den Zielkreis gezählt werden und welche Art von technischen und organisatorischen Maßnahmen Sie zu erfüllen haben.
Nutzen
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Nutzer erhalten eine Übersicht über die aktuelle politische Situation im Zusammenhang des BSI-Gesetzes und der KritisV sowie den neusten Entwicklungen des IT-Sicherheitsgesetzes.
Sie lernen, wie zu erkennen ist, wann Unternehmen zu den kritischen Dienstleistungen gehören bzw. welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile von § 8a betroffen sind und welche Anforderungen zum Tragen kommen.
Durch praktische Beispiele wird aufgezeigt, wie Anforderungen zu erfüllen sind. Hierbei sind besonders die Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen zu beachten, für die jeweils andere Kriterien gelten.
Die Nachweiserbringung ist ebenso ein Teil des Seminars.
Zielgruppe
Mitarbeiter in kritischen Infrastrukturen
Beauftragte (u.a. des Datenschutzes und der Informations- und IT-Sicherheit), die in kritischen Infrastrukturen arbeiten
Sonstige Fach- und Führungskräfte in Unternehmen von kritischen Infrastrukturen
Inhalte des Seminars
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Vorstellung der politischen Ziele im Bereich KritisV
Übersicht über das IT-Sicherheitsgesetz und dessen Neuerungen
Definition kritischer Infrastrukturen laut BSIG / KritisV sowie deren Branchen und Sektoren
Anforderungen an kritische Infrastrukturen und die Umsetzung nach Stand der Technik
Überblick über die branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) für Wasser/Abwasser (insb. DVGW-Merkblatt W 1060 und der IT-Sicherheitsleitfaden)
Nachweiserbringung der Anforderungen in Richtung BSI
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.