LKW mit Gefahrgut Tank

Die Unterschiede zwischen ADR-Schein und Kapitel 1.3 ADR-Schulungen

Was sind die Unterschiede zwischen ADR-Schein und Kapitel 1.3 ADR-Schulungen?

Die Unterschiede zwischen dem ADR-Schein für Gefahrgutfahrer und den Schulungen gemäß Kapitel 1.3 ADR für beteiligte Personen sind entscheidend für die Sicherheit und Effizienz im Gefahrguttransport. Erfahren Sie, welche Schulungen für welche Zielgruppen geeignet sind und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

ADR-Schein für Gefahrgutfahrer

Der ADR-Schein ist eine spezielle Qualifikation für Fahrer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren. Diese Schulung ist umfassend und praxisorientiert und deckt alle relevanten Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen ab.

Was sind typische Inhalte eines ADR-Basiskurses:

  • Rechtliche Grundlagen des Gefahrgutrechts (GGBefG, GGVSEB, ADR)
  • Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und „Bezettelung“ gefährlicher Güter
  • Dokumentation und Pflichten der Beteiligten
  • Ausrüstung der Fahrzeuge und Verhalten im Unfall- oder Notfall
  • Besondere Vorschriften für verschiedene Gefahrgutklassen

Gefahrgutfahrer: Basiskurs kombiniert mit Aufbaukursen Tank, radiokative/explosive Stoffe

Welche Aufbaukurse für Gefahrgutfahrer gibt es? 

Aufbaukurse vertiefen die Qualifikation des Fahrers für besondere Gefahrgutbereiche und bestimmte Gefahrgutklassen und bauen auf dem ADR-Grundkurs auf. Die TÜV Rheinland Akademie bietet zum Beispiel die Aufbaukurse Tank, Radioaktiv, Explosiv.

Aufbaukurs Tank

  • Besondere Anforderungen an Fahrzeuge mit Tanks und Aufsetztanks
  • Zusätzliche Ausrüstung, Dichtheitsanforderungen und Prüfungen
  • Sicheres Be- und Entladen, Umgang mit Restmengen und Reinigung
  • Relevante Gefahrgutklassen, die typischerweise in Tanks befördert werden (z. B. entzündbare Flüssigkeiten – Klasse 3, korrosive Stoffe – Klasse 8)

Aufbaukurs Radioaktive Stoffe (Klasse 7)

  • Spezielle Vorschriften für die Beförderung radioaktiver Stoffe
  • Anforderungen an Verpackungen, Abschirmung und Kennzeichnung
  • Besondere Pflichten des Fahrers beim Umgang mit Transportdokumenten
  • Notfallmaßnahmen bei Unfällen oder Zwischenfällen mit radioaktiven Stoffen

Aufbaukurs Explosive Stoffe (Klasse 1)

  • Sicherheitsanforderungen für explosive Stoffe und Gegenstände
  • Anforderungen an Fahrzeuge, Standplätze und Sicherungsmaßnahmen
  • Besondere Vorschriften zur Ladungssicherung und Bewachung
  • Organisation und Verhalten im Notfall

Welchen Nutzen bieten die Basiskurse kombiniert mit Aufbaukursen für Gefahrgutfahrer:

  • Erweiterte Einsatzmöglichkeiten durch zusätzliche Beförderungsberechtigungen
  • Höhere Sicherheit bei besonders sensiblen Gefahrgutklassen
  • Reduzierung von Fehlhandlungen und Haftungsrisiken im Alltagseinsatz

Kapitel 1.3 ADR-Schulungen für beteiligte Personen

Die Schulungen gemäß Kapitel 1.3 ADR sind hingegen für Personen gedacht, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Dazu zählen unter anderem Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer, Entlader und Empfänger. Für Fahrzeugführer wird die Schulungspflicht in der Praxis in der Regel durch den ADR-Schein nach Kapitel 8.2 ADR sowie ggf. die entsprechenden Aufbaukurse (Tank, Klasse 1, Klasse 7) erfüllt. Die 1.3-Unterweisungen richten sich daher vor allem an die übrigen Beteiligten im Unternehmen.

Die Schulungen sind meist in Basiskurs/Grundkurs und Auffrischung unterteilt.

Basiskurs/Grundkurs

  • Einführung in das Gefahrgutrecht
  • Grundlagen und allgemeine Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften (GGBefG, GGVSEB, ADR, GGAV, RSEB)
  • Aufgabenbezogene Unterweisung für Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer, Entlader und Empfänger
  • Praxisbeispiele zur Umsetzung der Vorschriften im Arbeitsalltag

Auffrischung

  • Neuerungen im Gefahrgutrecht
  • Aufgabenbezogene Unterweisung auf Basis der aktuellen Vorschriften
  • Korrekte Umsetzung der Gefahrgutvorschriften für die Wahrnehmung der Pflichten
  • Praxisbeispiele zur Umsetzung der geänderten Vorschriften

Welchen Nutzen bieten Gefahrgut Schulungen für beteiligte Personen?

  • Erfüllung der gesetzlichen Schulungspflicht nach Kapitel 1.3 ADR durch aufgabenbezogene Unterweisung und dokumentierte Teilnahme
  • Aktualisierung der gefahrgutrelevanten Kenntnisse
  • Vermeidung von Unfall- und Haftungsrisiken durch praxisorientierte Schulungen

Exkurs

Was versteht man unter ADR im Gefahrgut?

ADR steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“, was übersetzt „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ bedeutet. Es regelt die sichere Beförderung von Gefahrgut auf Straßen innerhalb Europas und wird in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert, um den neuesten Sicherheitsstandards zu entsprechen.

Was regeln die GGVSEB und das ADR?

Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) ist die zentrale nationale Verordnung für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße, der Eisenbahn und der Binnenschifffahrt in Deutschland. Sie verweist für die einzelnen Verkehrsträger auf die jeweiligen internationalen Regelwerke, insbesondere:

  • ADR für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
  • RID für die Beförderung über die Eisenbahn
  • ADN für die Beförderung auf Binnenwasserstraßen

Das ADR selbst regelt also ausschließlich die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Sowohl GGVSEB als auch ADR enthalten Vorschriften zur Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrgut sowie spezifische Anforderungen an die beteiligten Personen und Unternehmen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gefahrgutfahrer und einer beteiligten Person Gefahrgut?

Gefahrgutfahrer:
Ein Gefahrgutfahrer ist speziell ausgebildet und zertifiziert, um Gefahrgut sicher zu transportieren. Er muss eine ADR-Schulungsbescheinigung besitzen, die ihn dazu berechtigt, Gefahrgut auf öffentlichen Straßen zu befördern. Der Fahrer ist verantwortlich für die sichere Handhabung und den Transport des Gefahrguts, einschließlich der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und der korrekten Kennzeichnung der Ladung.

Beteiligte Person Gefahrgut:
Eine beteiligte Person Gefahrgut kann jede Person sein, die in irgendeiner Weise mit Gefahrgut zu tun hat, sei es beim Verpacken, Laden, Entladen oder Lagern.
Diese Personen müssen ebenfalls über eine entsprechende Schulung verfügen, um sicherzustellen, dass sie die Risiken und Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Gefahrgut kennen.
Ihre Verantwortung liegt darin, sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, um Unfälle oder Zwischenfälle zu vermeiden.


Zusammengefasst: Der Gefahrgutfahrer ist speziell für den Transport von Gefahrgut ausgebildet, während eine beteiligte Person Gefahrgut in verschiedenen anderen Aspekten des Umgangs mit Gefahrgut involviert sein kann. Beide Rollen erfordern spezifische Schulungen und Kenntnisse der Sicherheitsvorschriften.


Fazit

Die Wahl der richtigen Schulung ist entscheidend für die Sicherheit und Effizienz im Gefahrguttransport. Während der ADR-Schein – ergänzt um Aufbaukurse für Tank, radioaktive und explosive Stoffe – eine umfassende Qualifikation für Fahrer bietet, sind die Schulungen gemäß Kapitel 1.3 ADR für alle anderen beteiligten Personen unerlässlich, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit im Arbeitsalltag zu gewährleisten. So stellen Unternehmen sicher, dass sowohl das Fahrpersonal als auch alle übrigen Beteiligten entsprechend ihrer Aufgaben rechtssicher und praxisnah qualifiziert sind.

Foto von Die Redaktion
TÜV Rheinland Akademie

Die Redaktion

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