Kunststoffgranulate in Glasröhrchen als Rohmaterial für die industrielle Kunststoffverarbeitung

Kunststoffgranulat-Verordnung: Welche Pflichten Unternehmen jetzt kennen müssen.

Ein Sack Kunststoffgranulat wird im Lager beschädigt. Einige Pellets liegen auf dem Hallenboden, werden zusammengefegt und entsorgt. Der Vorgang wirkt zunächst klein, fast alltäglich. Erst bei genauerem Hinsehen zeigt sich die eigentliche Frage: Ist das Ereignis dokumentiert? Wurde geprüft, ob Granulat in einen Ablauf, auf ein Außengelände oder in ein Transportmittel gelangt ist? Sind Mitarbeitende geschult? Gibt es festgelegte Maßnahmen, damit sich der Vorgang nicht wiederholt?

Genau an dieser Stelle verändert die Kunststoffgranulat-Verordnung den Blick auf ein bekanntes Umweltthema. Es geht nicht nur darum, einzelne Pelletverluste zu beseitigen. Unternehmen sollen ihre Abläufe so beherrschen, dass Kunststoffgranulat möglichst gar nicht erst austritt, zurückgehalten wird und bei einem Vorfall wirksam entfernt werden kann.

Die zentrale Erkenntnis lautet: Kunststoffgranulat-Compliance beginnt nicht beim Aufkehren verlorener Pellets. Sie beginnt bei der Beherrschung der Prozesse, in denen Verluste entstehen können.

Was ist die Verordnung (EU) 2025/2365?

Die Verordnung (EU) 2025/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. November 2025 trägt den Titel „on preventing plastic pellet losses to reduce microplastic pollution“ und wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 26. November 2025 veröffentlicht. Sie ist in Kraft und verfolgt das Ziel, Verluste von Kunststoffgranulat entlang der Lieferkette zu vermeiden.

Kunststoffgranulat meint dabei nicht nur klassische runde Pellets. Erfasst werden polymerhaltige Materialien, die für Formgebungsverfahren in der Kunststoffherstellung bestimmt sind, unabhängig von Form, Größe oder Herkunft. Dazu können Primär- und Sekundärmaterialien gehören.

Der fachliche Hintergrund ist die Verringerung von Umweltverschmutzung durch Mikroplastik. Kunststoffgranulat kann bei Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Verpackung, Reinigung, Beförderung oder Umschlag unbeabsichtigt verloren gehen. Die Verordnung setzt deshalb nicht nur bei Produktionsbetrieben an, sondern betrachtet die Lieferkette als zusammenhängendes Risikofeld.

Für Unternehmen ist diese Einordnung wichtig: Die Verordnung behandelt Kunststoffgranulat nicht nur als Stoff oder Material, sondern als Umweltaspekt, der aus Prozessen, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten entsteht.

Für wen gilt die Kunststoffgranulat-Verordnung?

Die Verordnung richtet sich an Akteure entlang der Kunststoffgranulat-Lieferkette. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, die Kunststoffgranulat herstellen, verarbeiten, lagern, verpacken, reinigen, be- und entladen oder transportieren. Auch Frachtführer und bestimmte Akteure im Seetransport werden adressiert.

Ein wichtiger Prüfpunkt ist die Rolle des jeweiligen Akteurs. Für Wirtschaftsteilnehmer ist insbesondere relevant, ob sie im vorangegangenen Kalenderjahr innerhalb der Union mindestens fünf Tonnen Kunststoffgranulat gehandhabt haben. Daneben erfasst die Verordnung auch Betreiber von Reinigungsanlagen für Behälter und Tanks, EU- und Nicht-EU-Frachtführer sowie bestimmte Akteure im Seetransport. Für einzelne Pflichten, etwa Zertifizierung, Eigenerklärung oder Konformitätsnachweise, spielen zusätzlich Unternehmensgröße und Mengenschwellen wie 1.500 Tonnen pro Jahr eine Rolle.

Für Umweltmanagementbeauftragte bedeutet das: Die erste Aufgabe besteht nicht darin, sofort Maßnahmen zu definieren. Zunächst muss geklärt werden, ob und wo das Unternehmen mit Kunststoffgranulat in Berührung kommt. Relevant sind nicht nur offensichtliche Produktionsbereiche, sondern auch Lagerflächen, Wareneingang, Versand, externe Dienstleister, Reinigungsvorgänge, Transportbehälter und Schnittstellen zu Logistikpartnern.

Typische Prüffragen lauten:

  • Wird Kunststoffgranulat hergestellt, verarbeitet, gelagert oder transportiert?
  • Welche Mengen wurden im letzten Kalenderjahr gehandhabt?
  • Gibt es Reinigungsprozesse für Behälter, Tanks oder Transportmittel?
  • Werden externe Frachtführer, Speditionen oder Umschlagplätze genutzt?
  • Können Pellets in Abläufe, Oberflächengewässer, Bodenbereiche oder öffentliche Verkehrsflächen gelangen?

Die praktische Relevanz entsteht häufig nicht im Hauptprozess, sondern an Übergabepunkten. Dort, wo Material den Verantwortungsbereich wechselt, entstehen besonders leicht Lücken in Kontrolle, Dokumentation und Zuständigkeit.

Welche Pflichten gelten für Unternehmen?

Die Pflichten der Kunststoffgranulat-Verordnung folgen einer klaren Logik: Verluste sollen vermieden, ausgetretenes Granulat zurückgehalten und entstandene Verunreinigungen beseitigt werden. Dafür verlangt die Verordnung unter anderem geeignete technische, organisatorische und dokumentierte Maßnahmen.

Ein zentrales Element ist der Risikomanagementplan. Betroffene Wirtschaftsbeteiligte sollen Risiken identifizieren und Maßnahmen festlegen, mit denen Verluste verhindert, eingedämmt und beseitigt werden können. Dazu gehören unter anderem Angaben zu Risikobereichen, Präventionsmaßnahmen, Ausrüstung, Schulung und Verantwortlichkeiten.

In der Praxis sollte ein solcher Plan nicht als isoliertes Dokument entstehen. Wirksam wird er erst, wenn er mit realen Abläufen verbunden ist. Ein Standortplan allein verhindert keine Pelletverluste. Erst wenn kritische Bereiche markiert, Zuständigkeiten festgelegt, Reinigungsmittel verfügbar, Mitarbeitende geschult und Kontrollen durchgeführt werden, entsteht ein belastbares System.

Zu den typischen Handlungsfeldern gehören:

  • sichere Lagerung und Verpackung,
  • kontrolliertes Be- und Entladen,
  • geeignete Rückhaltevorrichtungen an kritischen Stellen,
  • Reinigungs- und Sofortmaßnahmen bei Austritten,
  • Schulung von Mitarbeitenden und beauftragten Personen,
  • Dokumentation von Verlusten und Vorfällen,
  • interne Kontrollen und regelmäßige Bewertung der Maßnahmen,
  • Einbindung von Dienstleistern und Frachtführern.

Die Verordnung macht damit aus einem scheinbar einfachen Sauberkeitsthema eine Managementaufgabe. Entscheidend ist nicht nur, ob Pellets beseitigt werden. Entscheidend ist, ob das Unternehmen nachweisen kann, dass es seine Risiken kennt und beherrscht.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Die Verordnung ist am 16. Dezember 2025 in Kraft getreten. Allgemeine Pflichten gelten bereits seit diesem Zeitpunkt; weitergehende Pflichten werden ab dem 17. Dezember 2027 bzw. 17. Dezember 2028 anwendbar. Für Zertifizierungen und Konformitätsnachweise gelten abgestufte Fristen. Große Unternehmen, die mindestens 1.500 Tonnen Kunststoffgranulat pro Jahr handhaben, müssen nach vorliegenden Auswertungen bis zum 17. Dezember 2027 zertifiziert sein. Für mittlere Unternehmen wird der 17. Dezember 2028 genannt, für kleine Unternehmen der 17. Dezember 2030. Die Gültigkeits- und Wiederholungsintervalle unterscheiden sich nach Unternehmensgröße.

Diese Fristen sollten nicht als reiner Kalendertermin verstanden werden. Für Unternehmen mit mehreren Standorten, externen Logistikpartnern oder gewachsenen Lager- und Umschlagsprozessen kann die Vorbereitung deutlich früher beginnen. Zunächst müssen Mengen, Prozesse, Verantwortlichkeiten und Risikobereiche geklärt werden. Erst danach lassen sich Maßnahmen, Schulungen, Dokumentation und interne Prüfungen sinnvoll aufbauen.

Ein praxistauglicher Zeitplan beginnt deshalb mit drei Schritten:

  1. Anwendungsbereich klären: Welche Standorte, Prozesse und Partner sind betroffen?
  2. Lücken bewerten: Welche Anforderungen sind bereits erfüllt, wo fehlen Nachweise oder Maßnahmen?
  3. Umsetzung steuern: Welche technischen, organisatorischen und dokumentierten Maßnahmen müssen bis wann eingeführt werden?

Wer erst kurz vor Ablauf der Fristen mit der Bestandsaufnahme beginnt, verliert den wichtigsten Vorteil der Übergangszeit: die Möglichkeit, Anforderungen in bestehende Prozesse einzubauen, statt sie später als Sonderprojekt nachzurüsten.

Austritt oder Freisetzung – wo liegt der Unterschied?

In der betrieblichen Praxis ist die Unterscheidung zwischen Austritt und Freisetzung besonders wichtig. Ein Austritt beschreibt zunächst, dass Kunststoffgranulat aus einem vorgesehenen Behältnis, einer Verpackung, einem Prozess oder einem Transportmittel herausgelangt. Eine Freisetzung liegt aus Umweltsicht vor, wenn Granulat in die Umwelt gelangt oder den kontrollierten Bereich verlässt.

Nicht jedes heruntergefallene Pellet führt automatisch zu einer Umweltfreisetzung. Aber jeder Austritt kann zur Freisetzung werden, wenn er nicht rechtzeitig erkannt, zurückgehalten und beseitigt wird.

Ein Beispiel zeigt den Unterschied: Beim Entladen reißt ein Sack Kunststoffgranulat. Die Pellets landen auf dem geschlossenen Hallenboden. Wenn der Bereich abgesperrt, das Material vollständig aufgenommen und der Vorfall dokumentiert wird, bleibt der Vorgang beherrschbar. Gelangen die Pellets jedoch über ein Tor, einen Ablauf oder verschmutzte Reifen ins Außengelände, entsteht ein anderes Risikoprofil.

Für Umweltmanagement und Compliance ist diese Abgrenzung hilfreich. Sie verschiebt den Fokus von der nachträglichen Schadensbegrenzung zur frühen Prozessbeherrschung. Unternehmen sollten deshalb festlegen, wie Austritte erkannt, bewertet, gemeldet, beseitigt und ausgewertet werden.

So setzen Unternehmen die Anforderungen praktisch um.

Eine wirksame Umsetzung beginnt mit einer einfachen Bestandsaufnahme: Wo kann Kunststoffgranulat im Unternehmen austreten? Diese Frage sollte nicht nur am Schreibtisch beantwortet werden. Sinnvoll ist eine Begehung der relevanten Bereiche mit Produktion, Lager, Logistik, Instandhaltung, Reinigung, Umweltmanagement und Arbeitssicherheit.

Dabei entstehen meist konkrete Erkenntnisse: Ein Silo ist technisch gut gesichert, aber die Entkupplungsstelle wird nicht regelmäßig kontrolliert. Der Lagerbereich ist sauber, aber an der Verladerampe gibt es keinen definierten Notfallbehälter. Die Mitarbeitenden wissen, dass Pellets nicht in Abläufe gelangen dürfen, aber es gibt keine dokumentierte Schulung und keine klare Meldekette.

Aus solchen Beobachtungen lässt sich ein wirksames Umsetzungsprogramm entwickeln:

  • Risikoanalyse: kritische Bereiche, Tätigkeiten und Schnittstellen erfassen
  • Maßnahmenplanung: Prävention, Rückhaltung und Reinigung konkret festlegen.
  • Verantwortlichkeiten: Zuständigkeiten für Kontrolle, Meldung und Nachverfolgung bestimmen.
  • Schulung: Mitarbeitende aufgabenbezogen unterweisen.
  • Dokumentation: Vorfälle, Mengen, Maßnahmen und Prüfungen nachvollziehbar erfassen.
  •  Wirksamkeitsprüfung: interne Audits, Begehungen oder Managementbewertungen nutzen.

Der größte Fehler wäre, die Kunststoffgranulat-Verordnung ausschließlich als Dokumentationspflicht zu behandeln. Dokumentation ist notwendig, aber sie ersetzt keine wirksame Kontrolle vor Ort. Entscheidend ist, dass Maßnahmen dort greifen, wo Granulat tatsächlich gehandhabt wird.

Wie lässt sich die Verordnung in ISO 14001 oder EMAS integrieren?

Für Unternehmen mit einem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder EMAS liegt der größte Vorteil in der bestehenden Systemlogik. Die Kunststoffgranulat-Verordnung lässt sich gut mit Umweltaspekten, bindenden Verpflichtungen, Risikobewertung, Kompetenz, Kommunikation, Betriebssteuerung, Notfallvorsorge, Bewertung der Einhaltung und internen Audits verbinden.

Das Thema sollte zunächst als bindende Verpflichtung und relevanter Umweltaspekt geprüft werden. Anschließend kann bewertet werden, welche Prozesse betroffen sind und welche Maßnahmen bereits bestehen. Daraus ergeben sich konkrete Anpassungen im Rechtskataster, in Prozessbeschreibungen, Schulungsplänen, Betriebsanweisungen, Auditprogrammen und Managementbewertungen. 

Die Verordnung sieht zudem Erleichterungen oder alternative Nachweiswege im Zusammenhang mit Umweltmanagementsystemen vor. Nach vorliegenden Auswertungen können EMAS-registrierte Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von bestimmten Pflichten im Zusammenhang mit Zertifizierung oder Eigenerklärung profitieren; nationale Ausgestaltung und konkrete Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Für ISO 14001 ist vor allem die methodische Anschlussfähigkeit relevant. Die Norm liefert keinen automatischen Nachweis der Verordnungskonformität. Sie bietet aber eine Struktur, um Anforderungen systematisch zu identifizieren, umzusetzen, zu überprüfen und zu verbessern.

 Damit wird die Verordnung nicht zu einem zusätzlichen Fremdkörper im Managementsystem. Sie wird zu einem konkreten Anwendungsfall für wirksame Umweltsteuerung.

FAQ zur Kunststoffgranulat-Verordnung.

Was ist das Ziel der Kunststoffgranulat-Verordnung?

Die Verordnung soll Verluste von Kunststoffgranulat entlang der Lieferkette vermeiden und dadurch Umweltverschmutzung durch Mikroplastik verringern. Ihr Ansatz ist präventiv: Verluste sollen möglichst gar nicht entstehen und bei Vorfällen wirksam eingedämmt und beseitigt werden.

Gilt die Verordnung nur für Hersteller von Kunststoffgranulat?

Nein. Betroffen sein können auch Verarbeiter, Lagerhalter, Reinigungsanlagen, Logistikunternehmen, Frachtführer und weitere Akteure, die Kunststoffgranulat entlang der Lieferkette handhaben.

Müssen alle Unternehmen zertifiziert werden?

Nicht jedes betroffene Unternehmen unterliegt denselben Nachweispflichten. Zertifizierung, Eigenerklärung oder andere Nachweiswege hängen insbesondere von Unternehmensgröße, gehandhabter Menge und konkreter Rolle ab. Für mittlere und große Unternehmen mit mindestens 1.500 Tonnen pro Jahr sind Zertifizierungspflichten besonders relevant.

Welche Rolle spielt Operation Clean Sweep?

Operation Clean Sweep wird im Kontext der Verordnung als freiwilliges Programm der Kunststoffindustrie zur Vermeidung von Pelletverlusten erwähnt. Für Unternehmen kann es fachliche Orientierung bieten. Entscheidend bleibt jedoch die konkrete Erfüllung der rechtlichen Anforderungen der Verordnung.

Ist ISO 14001 ausreichend, um die Anforderungen zu erfüllen?

Eine ISO-14001-Zertifizierung ersetzt die Prüfung der konkreten Anforderungen nicht automatisch. Sie kann aber helfen, die Anforderungen systematisch über Rechtskataster, Umweltaspekte, operative Steuerung, Schulung, interne Audits und Managementbewertung umzusetzen.

Fazit: Jetzt Vorbereitung starten

Die Kunststoffgranulat-Verordnung ist mehr als eine neue Einzelpflicht für Kunststoffbetriebe. Sie verlangt von Unternehmen, Pelletverluste als steuerbaren Umweltaspekt zu behandeln. Damit rückt nicht nur die Frage in den Vordergrund, ob Granulat irgendwo austreten kann. Entscheidend ist, ob das Unternehmen seine Risiken kennt, geeignete Maßnahmen umgesetzt hat und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen nachweisen kann.

Für Umweltmanagementbeauftragte, EHS-/HSE-Verantwortliche und Compliance-Verantwortliche ergibt sich daraus ein klarer nächster Schritt: Der eigene Anwendungsbereich sollte frühzeitig geprüft werden. Welche Standorte sind betroffen? Welche Mengen werden gehandhabt? Welche Prozesse, Dienstleister und Schnittstellen sind relevant? Welche Nachweise bestehen bereits – und welche fehlen?

Die Kunststoffgranulat-Compliance beginnt nicht beim Aufkehren verlorener Pellets. Sie beginnt bei der Beherrschung der Prozesse, in denen Verluste entstehen können.

Eine vertiefende Darstellung der Anforderungen, Hintergründe und praktischen Umsetzung finden Sie im vollständigen Beitrag "Kunststoffgranulat-Verordnung: Neue Pflichten zur Vermeidung von Mikroplastikverlusten" im TÜV-Umweltmanagement-Berater. Dort erhalten Sie praxisnahes Fachwissen von TÜV Rheinland zur normkonformen und effizienten Weiterentwicklung Ihres Umweltmanagementsystems. Den Beitrag können Sie vier Wochen kostenfrei lesen.

Zum vertiefenden Beitrag: Kunststoffgranulat-Verordnung: Neue Pflichten zur Vermeidung von Mikroplastikverlusten

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