
Die neue EU-Verpackungsverordnung: Anforderungen, Auswirkungen und Tipps zur Umsetzung.
Die Europäische Union setzt mit der neuen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) neue Standards für umweltfreundliche Verpackungslösungen. Ziel ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren, Recycling zu fördern und Unternehmen zu umweltfreundlicheren Lösungen zu verpflichten. Diese Verordnung wird ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht sein und ersetzt bisherige nationale Regelungen.
Für Unternehmen bedeutet dies tiefgreifende Änderungen in den Bereichen Verpackungsproduktion, -nutzung und -kennzeichnung. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, Pflichten und konkrete Handlungsempfehlungen, um die neuen Anforderungen effizient umzusetzen.
Hintergrund: Warum eine neue Verpackungsverordnung?
Verpackungsabfälle gehören zu den zentralen Umweltbelastungen unserer Zeit. Laut der Europäischen Umweltagentur verursacht jeder EU-Bürger durchschnittlich 180 Kilogramm Verpackungsmüll pro Jahr – mit steigender Tendenz. Nur ein Teil davon wird tatsächlich recycelt, da viele Verpackungen problematische Materialkombinationen aufweisen, die das Recycling erschweren.
Die PPWR setzt an diesem Punkt an und führt für alle EU-Mitgliedsstaaten einheitliche Vorschriften ein. Anders als die aktuell gültige Verpackungsrichtlinie (94/62/EG), die jedes Mitgliedsland individuell umsetzen kann, wird die neue Verordnung unmittelbar geltendes Recht. Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, sind dann gezwungen, sich an einheitliche Vorgaben zu halten, profitieren aber auch von größerer Rechtsklarheit.
Wichtige Änderungen und Pflichten für Unternehmen.
Die neue Verpackungsverordnung bringt bedeutende Änderungen und klare Fristen mit sich. Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
EU-weit einheitliche Regeln ab 2026
Mit der PPWR werden die bisherigen Unterschiede in den Verpackungsvorschriften der EU-Mitgliedsstaaten beseitigt. Einheitliche Regelungen reduzieren den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind.
Zentrale Registrierung statt Ländermeldungen
Statt separater Anmeldungen in den einzelnen EU-Ländern (wie z. B. dem deutschen LUCID-Register) wird eine zentrale EU-weite Registrierung eingeführt. Unternehmen müssen sich künftig nur noch einmalig für den gesamten Binnenmarkt registrieren.
Recyclingfähigkeit wird Pflicht bis 2030
Ab 2030 dürfen nur noch recyclingfähige Verpackungen in Verkehr gebracht werden. Materialien wie Verbundstoffe, die schwer recycelbar oder nicht wiederverwertbar sind, müssen durch nachhaltigere Alternativen ersetzt werden.
Einführung von Mindestrezyklatanteilen in Kunststoffverpackungen
Kunststoffverpackungen müssen ab 2030 Mindestanteile von recyceltem Material enthalten. Diese Werte werden bis 2040 schrittweise erhöht, um die Verwendung von Primärkunststoffen zu reduzieren und die Nachfrage nach recycelbaren Rohstoffen zu fördern.
Neue Kennzeichnungspflicht (QR-Code) ab 2026
Verpackungen müssen ab 2026 mit einem QR-Code versehen werden, der Informationen zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Rezyklatgehalt bereitstellt. Diese Maßnahme soll die Transparenz für Verbraucher und Entsorger erhöhen.
Strengere Materialvorgaben und Vermeidung von Mischmaterialien
Materialkombinationen wie kunststoffbeschichtetes Papier oder Mischkunststoffe werden schrittweise verboten. Hier liegt der Fokus darauf, Monomaterialien einzusetzen, die einfacher recycelbar sind.
Rücknahmesysteme und Pfandsysteme bis 2029
Verpflichtende Rücknahmesysteme für Verpackungen, insbesondere Getränkeverpackungen, müssen EU-weit bis 2029 etabliert werden. Damit wird das Recycling von Materialien wie Plastikflaschen und Dosen gefördert.
Mehrwegförderung
In bestimmten Branchen werden Mehrwegverpackungen verpflichtend eingeführt. Dies betrifft insbesondere die Gastronomie, beispielsweise durch die Nutzung wiederverwendbarer Behälter für Take-away-Gerichte, sowie den B2B-Bereich. Dadurch sollen Einwegverpackungen reduziert und nachhaltige Alternativen gefördert werden.
Begrenzung von Leerraum in Versandverpackungen
Ab 2030 dürfen Versandverpackungen maximal 50 % Leerraum aufweisen, um Materialverschwendung zu reduzieren. Unternehmen müssen unnötige Verpackungsgrößen vermeiden und effizientere Lösungen entwickeln.
Zielvorgaben zur Verpackungsreduzierung
Die EU legt klare Ziele zur Reduzierung von Verpackungsmaterialien fest:
- 5 % weniger Verpackungen bis 2030,
- 10 % weniger bis 2035,
- 15 % weniger bis 2040.
Diese Vorgaben sollen den Übergang zu ressourcenschonenderen und innovativen Verpackungslösungen fördern.
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) verpflichtet Hersteller, den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu verantworten. Dazu gehört u.a. auch die finanzielle Beteiligung an Sammel-, Sortier- und Recyclingprozessen.
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung werden EPR-Systeme für Verpackungen in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend eingeführt. Die PPWR sieht vor, dass die EPR-Gebühren ökologisch moduliert werden – basierend auf der Recyclingfähigkeit der Verpackungen, um Anreize für nachhaltigere Verpackungen zu schaffen.


Wer ist von der EU-Verpackungsverordnung betroffen?
Die PPWR betrifft nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, vertreiben oder nutzen – unabhängig von der Unternehmensgröße. Besonders betroffen sind folgende Akteure:
- Hersteller von Verpackungsmaterialien: Diese müssen Materialien entwickeln, die den strengen Recycling- und Materialanforderungen entsprechen.
- Einzel- und Onlinehändler: Ihre Versandverpackungen müssen ressourcenschonender gestaltet werden.
- Lebensmittelindustrie: Insbesondere in der Gastronomie werden Mehrwegverpackungen Pflicht.
- Importeure: Verpackungen aus Drittländern müssen an die EU-Standards angepasst werden.
Herausforderungen und Chancen für Unternehmen.
Die Umstellung auf die neuen Regelungen stellt eine Herausforderung dar, bietet aber gleichzeitig Chancen für zukunftsorientierte Organisationen.
Herausforderungen:
- Investitionskosten: Anpassungen erfordern Investitionen in neue Materialien, Prozesse oder Lieferketten.
- Strenge Anforderungen: Verstöße gegen die Verordnung können zu Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen.
Chancen:
- Wettbewerbsvorteil: Nachhaltige Verpackungslösungen stärken die Position am Markt und eröffnen neue Geschäftsfelder.
- Kosteneinsparungen: Wiederverwendbare Verpackungen oder optimierte Logistikprozesse bieten langfristig Potenziale zur Kostenreduktion.
Tipps zur Umsetzung der PPWR: so bereiten Sie Ihr Unternehmen vor.
Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und von langfristigen Vorteilen zu profitieren, sollten Unternehmen frühzeitig handeln. Die folgenden Schritte sind empfehlenswert:
Bestandsaufnahme der aktuellen Verpackungen
Führen Sie eine Analyse Ihrer derzeitigen Verpackungsmaterialien durch, um bestehende Lücken zu identifizieren. Überprüfen Sie insbesondere, ob Ihre Verpackungen recyclingfähig sind, welche Materialien schwer recycelbar sind und ob gesetzliche Mindestanforderungen bereits erfüllt werden. Eine umfassende Bestandsaufnahme schafft die Grundlage für notwendige Optimierungsmaßnahmen.
Evaluierung nachhaltiger Materialien
Prüfen Sie Alternativen wie recycelbare oder biologisch abbaubare Materialien und nehmen Sie Gespräche mit Lieferanten auf. Entwickeln Sie Prototypen oder führen Sie Tests durch, um sicherzustellen, dass die neuen Materialien Ihren Produktanforderungen gerecht werden. Eine enge Zusammenarbeit mit Lieferkettenpartnern kann Ihnen helfen, nachhaltige Materialoptionen gezielt zu identifizieren.
Planung der Kennzeichnung (QR-Code)
Implementieren Sie ein System zur digitalen Erfassung und Verwaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen. Bereiten Sie sich darauf vor, die Materialzusammensetzungen, Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit transparent zu dokumentieren. Frühzeitige Tests und Schulungen für die QR-Kennzeichnung wirken möglichen Fehlern entgegen.
Optimierung von Verpackungsprozessen
Überprüfen Sie Ihre Prozesse, um Leerraum und überflüssige Verpackung zu vermeiden, ohne die Produktsicherheit zu gefährden. Passen Sie Verpackungsdesigns an und definieren Sie optimale Verpackungsgrößen für Ihre Produkte. Effizientere Verpackungen können nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch Kosten im Logistikprozess senken.
Frühzeitige Registrierung und regelmäßige Compliance-Checks
Bereiten Sie sich rechtzeitig auf das neue EU-Register vor und überprüfen Sie Ihre Strategien regelmäßig auf Konformität. Ein kontinuierlicher Abgleich mit den geltenden Anforderungen verringert das Risiko von Verstößen und Bußgeldern. Stellen Sie sicher, dass alle Daten korrekt erfasst und Dokumentationen für Nachweise aufbewahrt werden.
Mitarbeiterschulungen
Schulen Sie Ihre Teams umfassend, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die neuen Anforderungen verstehen und umsetzen können. Vermitteln Sie Wissen über gesetzliche Vorgaben, praktische Anwendungen und Möglichkeiten zur Optimierung. Gut geschulte Mitarbeiter stellen sicher, dass regulatorische Anforderungen in allen relevanten Unternehmensbereichen eingehalten werden.
Fazit.
Die neue EU-Verpackungsverordnung stellt Unternehmen vor Herausforderungen in Bezug auf nachhaltiges Verpackungsmanagement. Auch wenn einige Fristen erst in der Zukunft liegen, sollten Unternehmen bereits jetzt aktiv werden. Erfahrungsgemäß erfordert die Umstellung von Verpackungen oft umfangreiche Vorbereitungen. Von der Beschaffung neuer Verpackungsmaterialien über den Abbau bestehender Bestände bis hin zur Anpassung logistischer Abläufe und der Schulung der Mitarbeiter – diese Prozesse sind zeitintensiv und erfordern sorgfältige Planung.
Wer frühzeitig mit der Umsetzung beginnt, minimiert Risiken wie Abmahnungen, Bußgelder oder unvorhergesehene Zusatzkosten und schafft gleichzeitig eine solide Basis für eine reibungslose Umstellung.
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