Ein älterer Mann mit Brille sitzt nachdenklich am Schreibtisch

Abgrenzung „Compliance Officer (TÜV)" & „Compliance-Management-Beauftragter (TÜV). ISO 37301“

Die Funktionsbezeichnungen Compliance Officer/Beauftragter einerseits und Compliance-Management-Beauftragter andererseits sind weder gesetzlich noch normativ vorgegeben oder gar definiert. In den regulatorischen Vorgaben zur Compliance-Organisation für Wertpapier-dienstleistungsunternehmen der BaFin wird, wie auch in den Anforderungen zum Compliance Management der ISO 37301, der Begriff Compliance-Funktion verwendet.

Die Bezeichnungen Compliance Officer/Beauftragter und Compliance-Management-Beauftragter bringen eine funktionale Trennung zum Ausdruck. 

  • Demnach sind Compliance Officer/Beauftragte Personen, die, ähnlich wie gesetzlich Beauftragte im Umwelt- oder Datenschutzrecht, bezüglich der Compliance in einer Organisation die Aufgaben haben, die Einhaltung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben zu überwachen, auf Compliance zu einschlägigen Vorgaben hinzuwirken und die Angehörigen ihrer Organisation über Compliance-Belange zu unterrichten und sie dazu zu beraten.
  • Compliance-Management-Beauftragte sind dagegen Personen, die für das Einrichten und Aufrechterhalten eines wirksamen Compliance-Managements zuständig sind, also vornehmlich organisierende Aufgaben wahrnehmen.

Diese funktionale Unterscheidung wird in der betrieblichen Realität, besonders in kleinen und mittleren Unternehmen, in der Regel nicht vorgenommen. Selbst wenn eine solche Trennung personell realisierbar wäre, werden die genannten Aufgaben regelmäßig dem Compliance Officer bzw. dem/der Compliance Beauftragten zugewiesen. Gesondert eingesetzte Compliance-Management-Beauftragte sind (noch) eine Seltenheit.

Welche passenden Seminare werden angeboten?

Die TÜV Rheinland Akademie bietet dennoch neben der Ausbildung zum „Compliance Officer (TÜV)“ auch die Ausbildung zum „Compliance-Management-Beauftragten (TÜV)“ an. Damit wird Interessenten an Fortbildungen zu Compliance die Möglichkeit geboten, passend zu ihren betrieblichen Anforderungen zwischen zwei Schwerpunktsetzungen zu wählen.

Die beiden angesprochenen Seminare haben Überschneidungen. So werden im Seminar Compliance Officer (TÜV) selbstverständlich auch Aspekte des Compliance Management behandelt und im Seminar Compliance-Management-Beauftragter (TÜV). ISO 37301 werden neben dem Fokus auf die Umsetzung der ISO 37301 (die den Teilnehmenden auch als Norm ausgehändigt wird) Aspekte wie Überwachung der Compliance in der Organisation, interne Untersuchungen, Haftung der Compliance-Funktion angesprochen. Beide Seminare vermitteln die notwendigen Kenntnisse, um eine gut gestaltete und wirksame Compliance-Organisation etablieren zu können.

Wie ist der Unterschied zwischen den beiden Seminaren?

  • Das Seminar Compliance Officer (TÜV) richtet sich an Personen, die in einer Organisation die Compliance-Funktion übernehmen sollen, die eine wirksame Compliance-Organisation einrichten und aufrechterhalten möchten, ohne sich nach einem bestimmten Standard auszurichten. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den Aufgaben Überwachen, Hinwirken, Aufklären.
  • Das Seminar Compliance-Management-Beauftragter (TÜV). ISO 37301 richtet sich an Personen, deren Organisation ein Compliance Management nach oder angelehnt an die ISO 37301 einrichten möchte, etwa weil die Integration des Compliance Managements mit bereits in der Organisation etablierten ISO-Managementstandards erfolgen soll oder weil längerfristig eine Zertifizierung des Compliance Management nach dieser Norm angestrebt wird. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf der Aufgabe Organisieren des Compliance Management.

Neu im Programm: KI-Compliance-Beauftragter (TÜV)

Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und des wachsenden Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen bietet die TÜV Rheinland Akademie nun den Lehrgang „KI-Compliance-Beauftragter (TÜV)“ an.

Teilnehmende erhalten einen umfassenden Einblick in die europäische KI-Regulierung, die rechtssichere Risikobewertung und Klassifizierung von KI-Systemen und die daraus folgenden Compliance-Anforderungen für Hersteller (Anbieter), Importeure, Händler sowie Betreiber (Nutzerinnen und Nutzer).
Der Lehrgang „KI-Compliance-Beauftragter (TÜV)“ vermittelt das Rüstzeug, die neuen Compliance-Anforderungen im eigenen Unternehmen umzusetzen und Compliance-Maßnahmen zu steuern. Darüber hinaus werden ethische Fragestellungen zum Inverkehrbringen und Betreiben von KI-Anwendungen diskutiert, um einen verantwortungsbewussten und effizienten Einsatz von KI zu gewährleisten.

TÜV Rheinland Akademie

Die Redaktion

Unsere Redaktion besteht aus einem internen Team von Experten aus Business Development und Marketing, die Sie über die aktuellen Themen der unterschiedlichen Branchen auf dem Laufenden halten.

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