
NIS-2: Ein Überblick über die neue Cybersicherheitsrichtlinie
Die NIS-2-Richtlinie der EU fordert Unternehmen, insbesondere im IT-Sektor, auf, ihre Cybersicherheitsstrategien deutlich zu verschärfen. Dabei geht es nicht nur um Großkonzerne, sondern auch um kleinere Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten. Insgesamt betrifft die Richtlinie rund 30.000 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland. Dies verdeutlicht die Dringlichkeit, Sicherheitsstandards zu implementieren und klare Meldeprozesse für Sicherheitsvorfälle einzuführen. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegenüber immer raffinierteren Cyberangriffen erheblich zu verbessern.
Zentrale Neuerungen der NIS-2-Richtlinie
- Erweiterter Anwendungsbereich: IT-Dienstleister wie Cloud-Anbieter, Netzwerkinfrastruktur-Manager und Plattformbetreiber müssen den Sicherheitsstandards der NIS-2 entsprechen. Insgesamt 18 Branchen sind jetzt betroffen
- Verstärkte Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen umgehend gemeldet werden, um schnelle Gegenmaßnahmen zu ermöglichen. Ansonsten drohen in Deutschland Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro.
- Verantwortung und Haftung: Die Unternehmensführung wird stärker in die Verantwortung genommen und ist für die Cybersicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Dies umfasst auch die persönliche Haftung der Geschäftsleitung bei Nichteinhaltung. Das heißt nichts Geringeres, als das für die Geschäftsführung eine Schulungspflicht besteht.
Checkliste: Ist Ihr Unternehmen von NIS-2 betroffen?
- Branche: Arbeiten Sie in einem kritischen Sektor (z. B. Energie, Gesundheit, Transport) oder bieten Sie digitale Dienstleistungen wie Cloud-Computing oder Netzwerkinfrastruktur an?
- Unternehmensgröße: Beschäftigen Sie mehr als 50 Mitarbeiter oder erzielen Sie einen Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro?
- Dienstleistungsart: Erbringen Sie digitale Dienste, die für die öffentliche Versorgung oder kritische Infrastrukturen von Bedeutung sind?
- Cybersicherheitsmaßnahmen: Sind Ihre Sicherheitsmaßnahmen auf dem neuesten Stand der Technik (z. B. Firewalls, Netzwerkschutz, Systemüberwachung)?
- Managementverantwortung: Ist die Geschäftsführung aktiv in Cybersicherheitsfragen und Risikomanagement eingebunden und übernimmt die Verantwortung dafür?
Erste Handlungsempfehlungen
Falls Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie betroffen ist, sollten Sie diese Maßnahmen ergreifen, um den Anforderungen gerecht zu werden:
- Sicherheitsüberprüfung: Analysieren Sie Ihre IT-Sicherheitsinfrastruktur, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheitsstandards umzusetzen.
- Schulungen und Weiterbildung: Qualifizieren Sie Ihre Führungskräfte und IT-Mitarbeiter, um auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vorbereitet zu sein:
- NIS-2 Unterweisung für Top-Manager: Spezifische Schulung für Führungskräfte zur Erfüllung ihrer neuen Pflichten.
- NIS-2 Koordinator: Ein Training für IT-Sicherheitskoordinatoren, um die Umsetzung der NIS-2-Anforderungen zu unterstützen.
- Meldeprozesse einrichten: Stellen Sie sicher, dass klare Prozesse zur Meldung von Sicherheitsvorfällen vorhanden sind, und dass diese den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Führungsebene einbinden: Cybersicherheitsfragen sollten fest in der Unternehmensführung verankert sein, um die nötige Unterstützung und Verantwortung zu gewährleisten.
Fazit: Vorsicht und Vorbereitung sind entscheidend
Die NIS-2-Richtlinie stellt Unternehmen vor umfassende neue Anforderungen, bietet jedoch auch die Möglichkeit, die eigenen Cybersicherheitsstrategien zu optimieren und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Bedrohungen zu stärken. Eine solide Vorbereitung ist unerlässlich, um den neuen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und Sanktionen zu vermeiden.
Ein geeigneter Einstieg in die Thematik und zur Umsetzung der Richtlinie bietet der NIS-2-Orientierungsworkshop. Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Anforderungen der NIS-2 und die ersten Schritte, um Compliance zu gewährleisten.