
AI Act – Warum Unternehmen jetzt handeln müssen
KI verändert die Wirtschaft – und der Gesetzgeber zieht nach
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor:
Ihr Unternehmen nutzt bereits KI-gestützte Software, zum Beispiel zur automatisierten Analyse von Bewerbungen, zur Preisoptimierung oder zur Vorhersage von Lagerbeständen. Auch generative KI-Anwendungen wie ChatGPT oder andere Large Language Models (LLMs) unterstützen Ihre Prozesse. Die Effizienz steigt, die Ergebnisse sind vielversprechend.
Doch dann bekommen Sie eine Nachricht von einem Ihrer wichtigsten Kunden:
"Können Sie bitte dokumentieren, wie Ihre KI-Modelle Entscheidungen treffen? Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um Verzerrungen zu vermeiden? Und wie stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter die KI richtig einsetzen?"
Ihr Team ist überfordert. Wer kann das beantworten? Welche Anforderungen gelten überhaupt?
KI hat bereits jetzt enormen Einfluss auf unseren Alltag – Ein Alltag in dem nicht nur Entwickler und Tech-Firmen betroffen sind, sondern jedes Unternehmen, das KI einsetzt. Mit dem AI Act (auch bekannt als KI-Verordnung) der Europäischen Union werden diese Fragen nicht nur wichtig – sie werden Pflicht.
Was regelt die KI-Verordnung?
Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz und teilt KI-Systeme in vier Kategorien ein:
- Unannehmbares Risiko – Verbotene KI-Systeme (z. B. Social Scoring durch Regierungen).
- Hohes Risiko – Streng regulierte Systeme mit direktem Einfluss auf Sicherheit oder Grundrechte (z. B. KI im Finanzwesen, Personalmanagement oder bei medizinischen Diagnosen).
- Begrenztes Risiko – Transparenzanforderungen für Systeme, die mit Nutzern interagieren (z. B. Chatbots, Deepfake-Technologie, LLMs wie ChatGPT).
- Minimales Risiko – Kaum regulierte Systeme (z. B. Spamfilter, Empfehlungssysteme).
Unternehmen mit KI-Systemen der Kategorien „hohes Risiko“ oder „begrenztes Risiko“ unterliegen besonders strengen Anforderungen.
Wer ist betroffen?
Die kurze Antwort: Jedes Unternehmen, das KI nutzt, entwickelt oder vertreibt.
Insbesondere betroffen sind:
- Unternehmen, die KI-gestützte Produkte oder Dienstleistungen anbieten – von automatisierten Bewerbungsprozessen bis hin zu medizinischer Diagnostik.
- Unternehmen, die KI-Systeme einkaufen und einsetzen – etwa für Kundeninteraktionen, Produktionssteuerung oder Entscheidungsunterstützung.
- Softwareentwickler und IT-Dienstleister, die KI-Anwendungen programmieren, trainieren oder integrieren.
- Zulieferer und Berater, die KI-Systeme oder deren Datenbasis bereitstellen.
Auch Unternehmen, die KI nicht selbst entwickeln, müssen sicherstellen, dass sie diese verantwortungsvoll und gesetzeskonform einsetzen.
Welche Pflichten haben Unternehmen?
Die KI-Verordnung verlangt, dass Unternehmen nachweisbar sicherstellen, dass ihre KI-Systeme:
- Mit hochwertigen und unverzerrten Daten trainiert werden – um Diskriminierung zu vermeiden.
- Transparenz schaffen – durch klare Informationen über Funktionsweise, Einschränkungen und Risiken.
- Menschliche Kontrolle ermöglichen – kritische Entscheidungen dürfen nicht vollständig automatisiert erfolgen.
- Ein funktionierendes Risikomanagement etablieren – zur kontinuierlichen Überwachung und Minderung potenzieller Gefahren.
Warum Unternehmen jetzt handeln müssen
Ab dem 2. Februar 2025 tritt Artikel 4 der KI-Verordnung in Kraft. Dieser fordert, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Es gibt eine Nachweispflicht, aber keine feste Vorgabe.
Unternehmen sollten sich daher folgende Fragen stellen:
- Wie dokumentieren Sie die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden?
- Welche internen Schulungsmaßnahmen oder Zertifizierungen sind sinnvoll?
- Welche Risiken entstehen, wenn keine ausreichende KI-Kompetenz vorhanden ist?
Fehlende KI-Kompetenz führt zwar nicht direkt zu Bußgeldern, kann aber im Schadenfall zu erheblichen Problemen mit Versicherungen führen, wenn keine angemessene Schulung nachgewiesen werden kann.
KI verantwortungsvoll, effizient und regelkonform nutzen – mit der TÜV Rheinland Akademie
Die KI-Verordnung ist kein Selbstzweck – sie zielt darauf ab, den sicheren, effizienten und wirtschaftlich sinnvollen Einsatz von KI zu fördern. Wer sich mit KI auskennt, kann nicht nur gesetzliche Vorgaben einhalten, sondern auch ihre Potenziale optimal ausschöpfen.
Die TÜV Rheinland Akademie bietet praxisorientierte Weiterbildungen, die nicht nur auf die KI-Verordnung vorbereiten, sondern Unternehmen auch helfen, KI gezielt, ethisch und wirtschaftlich erfolgreich einzusetzen:
- KI-Koordinator (TÜV) – Entwickeln Sie eine KI-Strategie für Ihr Unternehmen.
- KI-Beauftragter (TÜV) – Werden Sie zum internen KI-Experten für Compliance und Umsetzung.
- KI-Verordnung: Rechtliche und organisatorische Anwendung – Lernen Sie die Details der neuen Regulierung kennen.
- ISO 42001 – Die neue KI-Norm – Erfahren Sie, wie Sie KI-Managementsysteme nach internationalen Standards implementieren.
- Prompting-Workshop – Nutzen Sie KI effizient mit professionellen Eingabetechniken.
Wo steht Ihr Unternehmen beim Thema KI? Das Reifegradmodell gibt Orientierung
Die TÜV Rheinland Akademie bietet ein Reifegradmodell, mit dem Unternehmen einschätzen können, wo sie stehen und welche Weiterbildung am besten passt:
- Starter – Einstieg in die KI-Welt, Grundlagen erlernen und Potenziale verstehen.
- Explorer – Erste Erfahrungen mit KI, gezielte Anwendungsfälle entwickeln und KI strategisch im Unternehmen einsetzen.
- Enabler – Fortgeschrittene Nutzung von KI, Entwicklung komplexer Lösungen, Implementierung und Skalierung.
Handeln Sie jetzt – bevor es zu spät ist!
Die KI-Verordnung betrifft alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder nutzen. Warten Sie nicht, bis der Gesetzgeber Sanktionen verhängt – übernehmen Sie jetzt Verantwortung für den sicheren und regelkonformen Einsatz von KI!
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