
Warum sind Schallschutz und Raumakustik so wichtig?
Schallschutz und Raumakustik sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Gesundheit und Wohlbefinden: Übermäßiger Lärm kann Stress, Schlafstörungen und sogar Hörverlust verursachen. Guter Schallschutz trägt zur Lärmminderung bei und fördert die Gesundheit.
- Arbeitsproduktivität: In Büros und Bildungseinrichtungen verbessert eine gute Raumakustik die Sprachverständlichkeit und Konzentration, was die Produktivität und das Lernen fördert.
- Lebensqualität: In Wohngebäuden erhöht ein effektiver Schallschutz die Lebensqualität, indem die Privatsphäre und der Komfort der Bewohner erhöht werden.
- Rechtliche Anforderungen: Die Einhaltung von Schallschutznormen ist gesetzlich vorgeschrieben und vermeidet rechtliche Konsequenzen.
Insgesamt trägt eine gute akustische Planung zu einer angenehmeren und gesünderen Umgebung bei.
Wussten Sie, dass der Schallschutz im Hochbau sogar über die Mindestanforderungen hinausgeht?
Der zu erwartende Außenlärm wird durch Lärmkarten oder kann durch Berechnungen ermittelt werden. In der TA Lärm sind Immissionsrichtwerte für Lärm festgelegt, die je nach Gebietsart (z.B. reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet) und Tageszeit variieren.
Um den erwarteten Außenlärmpegel zu verringern, können Gebäude gezielt so angeordnet werden, dass sie die Lärmquelle abschirmen. Außerdem hilft es, schutzbedürftige Räume und Lüftungsöffnungen auf der Seite des Gebäudes zu platzieren, die weniger Lärm ausgesetzt ist, sowie schalldämmende Materialien zu verwenden.
DIN 4109 “Schallschutz im Hochbau” - Ein Überblick
Die DIN 4109 Teil 1 legt lediglich die Mindestanforderungen in der Form von einzuhaltenden Mindestwerten fest und ist ein integraler Bestandteil der technischen Baubestimmungen. Dort werden Mindestwerte für den Luftschallschutz zwischen Räumen, dem Trittschallschutz mit der Dämmung der Körperschallübertragung durch das Begehen von Bauteilen (Decken, Treppen, Laubengängen), den Schallschutz von Außenbauteilen und die Schalldämmung der Geräuschübertragung von haustechnischen Anlagen festgelegt.
Rechtsprechung und Empfehlungen für höhere Schallschutzstandards
Angesichts der Tatsache, dass die Mindestanforderungen aus der DIN 4109 – 1 (2018) in der aktuellen Rechtsprechung oft als unzureichend betrachtet werden, empfiehlt es sich, höhere Standards, wie in DIN 4109 - 5 (2020), DEGA 103 (2018) oder VDI 4100 (2012) festgelegt, individuell mit dem Bauherrn zu vereinbaren.
Detaillierte schalltechnische Nachweise nach DIN 4109-2
Die DIN 4109-2 ermöglicht einen detaillierteren schalltechnischen Nachweis, der einen erhöhten Aufwand erfordert, aber auch präzisere Ergebnisse liefert.
Zukunftsorientierte Planung und Schwachstellenanalyse
Planer sollten ein grundlegendes Verständnis für zukunftsfähige Anforderungen und konstruktive Zusammenhänge entwickeln, um effektive Lösungen für den Schallschutz zu erarbeiten. Eine zukunftstaugliche Planung erfordert ein tiefgreifendes Verständnis der Physik des Schalls, der Schallausbreitung, des Bauteilverhaltens und der potenziellen Schwachstellen.
Insbesondere eine Nachrüstung von Schallschutzmaßnahmen ist oft unverhältnismäßig teuer oder sogar unmöglich. Viele Konstruktionen bzw. viele Gebäude mit Baujahr vor 1960 entsprechen nicht mehr den aktuellen bauakustischen Anforderungen oder den heutigen Wünschen.
Raumakustik in Arbeits- und Bildungsstätten
Die Vorgaben der ASR A3.7 und der TA Lärm sind entscheidend für die Raumakustik in Arbeitsstätten.
In Bildungseinrichtungen müssen gemäß ASR A3.7, Abschnitt 5.2.2, die raumakustischen Anforderungen der Norm DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen“ (2016) erfüllt werden.
In Büroräumen sind die Anforderungen an eine gute Raumakustik nach DIN 18041 zu beachten. Hier sind Grenzwerte zur Nachhallzeit und der äquivalenten Absorptionsfläche einzuhalten. Die VDI 2569 (2019) bzw. die neue 3382-3 (2022) beschreiben darüber hinaus qualitative Anforderungen für eine gute Raumakustik.
Weitere Planungsnormen sind z. B. DIN 15906 für Tagungsstätten, DIN 180321 für Sporthallen oder DIN 180401 für das Barrierefreie Bauen. Sind höreingeschränkte Schüler in der Schule, so sind die entsprechend geforderten Grenzwerte für inklusiven Unterricht einzuhalten. Auch die zunehmend neuen, offenen Lernwelten sind raumakustisch zu planen.
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Die Seminare
- Praxiswissen Akustik und Schallschutz - Teil 1 Bauakustik.
- Praxiswissen Akustik und Schallschutz - Teil 2 Raumakustik.
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