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Umweltmanagement mit EMAS: Schritt für Schritt zur verbesserten Umweltleistung.

Mit dem steigenden Fokus auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz wird ein effektives Umweltmanagementsystem für Organisationen, die ihre Umweltauswirkungen minimieren wollen, immer wichtiger. EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein bewährtes, freiwilliges Instrument der Europäischen Union, das Unternehmen und Organisationen hilft, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Durch die strukturierte Herangehensweise von EMAS werden nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch ein nachhaltiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet.

Der hohe Stellenwert von EMAS wird auch daran erkennbar, dass es im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) als Alternative zu Energieaudits oder einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 (Energiemanagement) genannt wird.

Dieser Blogbeitrag führt Sie durch die wesentlichen Schritte des EMAS-Prozesses: von der initialen Umweltprüfung über die Entwicklung einer Umweltpolitik und die Einführung eines Umweltmanagementsystems bis hin zu regelmäßigen internen Audits, der Erstellung einer umfassenden Umwelterklärung und der abschließenden externen Begutachtung und Validierung.

Die Vorteile von Umweltmanagement mit EMAS.

Vorteile einer EMAS-BeteiligungVorteile einer EMAS-Beteiligung

Wie wird ein EMAS-Umweltmanagementsystem implementiert, geprüft und kontinuierlich verbessert?

Schritt 1: Umweltprüfung

Die Umweltprüfung ist der erste Schritt im EMAS-Prozess und bildet die Grundlage für die Entwicklung eines effektiven Umweltmanagementsystems. Sie beginnt mit der umfassenden Sammlung und Analyse aller umweltrelevanten Daten und Informationen innerhalb der Organisation. Dabei werden sämtliche Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen untersucht.

Ein wesentlicher Bestandteil der Umweltprüfung ist die Ermittlung der Umweltaspekte, das heißt, die Identifizierung aller Elemente der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen, die Wechselwirkungen mit der Umwelt verursachen. Diese Umweltaspekte können beispielsweise den Energieverbrauch, den Wasserverbrauch, die Abfallproduktion, die Emissionen in Luft und Wasser sowie den Rohstoffverbrauch umfassen.

Nachdem die Umweltaspekte identifiziert sind, erfolgt eine Bewertung ihrer Signifikanz. Hierbei wird analysiert, welche dieser Aspekte erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben und daher besondere Aufmerksamkeit erfordern. Dies ermöglicht es der Organisation, die bedeutendsten Umweltaspekte zu priorisieren und gezielte Maßnahmen zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen zu entwickeln.

Ein weiterer kritischer Punkt der Umweltprüfung ist die Bewertung der Einhaltung gesetzlicher und anderer verbindlicher Verpflichtungen. Die Organisation überprüft, ob sie alle relevanten Umweltgesetze und -vorschriften einhält. Dazu gehören nationale und internationale Gesetze, Bestimmungen und Auflagen, die für die spezifischen Tätigkeiten der Organisation gelten. Bei der Identifizierung von Lücken oder Nichtkonformitäten werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um diese zu schließen und Compliance sicherzustellen.

Im Zuge der Umweltprüfung werden auch bestehende Umweltmanagementprozesse und -verfahren untersucht, um festzustellen, ob sie den Anforderungen entsprechen und effektiv sind. Dabei wird die gesamte Organisationsstruktur hinsichtlich Umweltverantwortlichkeiten und -zuständigkeiten überprüft.

Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden dokumentiert und bilden die Basis für die Entwicklung der Umweltpolitik und die anschließende Implementierung des Umweltmanagementsystems. Insgesamt stellt die Umweltprüfung sicher, dass alle relevanten Umweltaspekte und gesetzlichen Anforderungen systematisch erfasst und bewertet werden, was einen gezielten und effektiven Umweltschutz innerhalb der Organisation ermöglicht.

Schritt 2: Aufbau bzw. Weiter-Entwicklung des Umweltmanagementsystems

Die Integration eines Umweltmanagementsystems nach EMAS erfordert eine umfassende und systematische Herangehensweise, die mehrere zentrale Schritte umfasst.

Von der (Weiter-)Entwicklung einer Umweltpolitik, die als Leitlinie für die Umweltverpflichtungen der Organisation dient, über die Implementierung eines spezifischen Umweltprogramms bis hin zur regelmäßigen internen Umweltbetriebsprüfung, werden verschiedene Maßnahmen und Prozesse zum Schutz der Umwelt festgelegt. Diese Initiativen zielen darauf ab, Umweltaspekte kontinuierlich zu überwachen, zu bewerten und zu verbessern.

Zu guter Letzt wird die Umwelterklärung erstellt, die eine transparente Darstellung der Umweltleistung und der zukünftigen Pläne der Organisation beinhaltet. 

  • (Weiter-)Entwicklung einer Umweltpolitik: Die (Weiter-)Entwicklung einer Umweltpolitik ist ein zentraler Schritt im Rahmen des EMAS-Prozesses und dient als Leitlinie für das Umweltengagement der Organisation. Zu Beginn sind klare, realisierbare Umweltziele und -prinzipien festzulegen, die ihre Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften widerspiegeln. Diese Umweltziele sind darauf ausgerichtet, die signifikanten Umweltaspekte (u.a. Kernindikatoren) zu adressieren, die in der vorherigen ersten Umweltprüfung identifiziert wurden, und Strategien zur Minimierung negativer Umweltauswirkungen zu entwickeln.

  • Definition des Umweltprogramms: Die Einführung bzw. die EMAS-relevante Erweiterung eines bereits bestehenden ISO 14001-Umweltmanagementsystems (UMS) beruht auf der praktischen Umsetzung der in der Umweltpolitik festgelegten Ziele und Prinzipien. Dieser Prozess beginnt mit der sorgfältigen Planung und Bereitstellung der notwendigen Ressourcen. Neben der Umweltpolitik werden auf der Grundlage der Umweltprüfung übergeordnete Umweltziele festgelegt, sowie konkrete Unterziele und Maßnahmen für das EMAS-Umweltmanagementsystem.

    Ein weiterer zentraler Aspekt der UMS-Implementierung ist die Zuweisung von Verantwortlichkeiten. Es müssen klare Zuständigkeiten und Aufgaben definiert werden, damit jeder in der Organisation weiß, wer für welche umweltrelevanten Aktivitäten verantwortlich ist. Die aus der EMAS-VO geforderte Benennung eines Umweltmanagers bzw. EMAS-Managers wird hierbei eine Schlüsselrolle spielen. 

    Schulungsmaßnahmen sind ebenfalls entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden das Umweltmanagementsystem verstehen und in ihren täglichen Aufgaben anwenden können. Diese Schulungen vermitteln das notwendige Wissen über umweltfreundliche Praktiken und die spezifischen Anforderungen des UMS.

    Bei der Gestaltung eines EMAS-UMS sind sowohl die Mitarbeitenden als auch die relevanten interessierten Parteien zu beteiligen. Dies erfordert entsprechende Herangehensweisen und Ressourcen.

    Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Entwicklung und Dokumentation von Verfahren und Prozessen. Hierzu gehört die Erstellung eines Umweltmanagementhandbuchs, das alle relevanten Informationen und Anweisungen enthält. Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen unterstützen die Mitarbeitenden bei der Umsetzung der umweltbezogenen Maßnahmen und sorgen für Konsistenz und Effizienz.

    Zur Überwachung und Kontrolle der umweltrelevanten Aktivitäten werden geeignete Überwachungs- und Messmethoden eingeführt. Diese umfassen die regelmäßige Erfassung und Analyse von Umweltkennzahlen wie Energieverbrauch, Emissionen, Abfallmengen und Ressourcennutzung. Die Ergebnisse dieser Messungen werden dokumentiert und analysiert, um den Fortschritt zu bewerten und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

  • Regelmäßige interne Umweltbetriebsprüfungen: Interne Umweltbetriebsprüfungen, gem. Anhang III der EMAS-VO (ähnlich – aber anspruchsvoller als die internen Audits gem. ISO 14001), sind ein wesentlicher Bestandteil des EMAS-Prozesses und dienen dazu, die Effektivität des Umweltmanagementsystems zu bewerten und sicherzustellen, dass es korrekt und effizient funktioniert. Diese Eigenprüfungen helfen dabei, Schwachstellen aufzudecken, Verbesserungspotenziale zu identifizieren und die Einhaltung gesetzlicher sowie interner Anforderungen zu überprüfen.

    Die Umweltbetriebsprüfung (UBP) beginnt mit der Planung der Audits, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden sollten. Ein UBP-Plan wird erstellt, der die zu auditierenden Bereiche, Prozesse und Zeiträume definiert. Die Umweltbetriebsprüfer (Auditoren), die in der Regel speziell geschult und unabhängig von den zu prüfenden Bereichen sind, führen die Audits durch und achten dabei auf Objektivität und Unparteilichkeit.

    Während des Audits werden Dokumente und Aufzeichnungen überprüft (Dokumentenprüfung), Mitarbeiter befragt und relevante Prozesse beobachtet (Vor-Ort-Prüfung). Ziel ist es, zu überprüfen, ob die Umweltmanagementpraktiken wie geplant umgesetzt werden, die Umweltpolitik eingehalten und die festgelegten Umweltziele erreicht werden.

    Die Ergebnisse der Audits werden in Form eines Umweltprüfungsberichts dokumentiert. Der Bericht enthält eine Übersicht über die festgestellten Abweichungen, Nichtkonformitäten und Verbesserungsvorschläge. Basierend auf den Ergebnissen des Prüfungsberichts werden Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen definiert und deren Umsetzung geplant. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die identifizierten Schwachstellen zu beheben und die Effizienz des UMS zu steigern.

    Regelmäßige interne Umweltbetriebsprüfungen fördern eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung innerhalb der Organisation. Sie stellen sicher, dass Umweltaspekte systematisch überwacht, bewertet und optimiert werden, und tragen dazu bei, die gesetzten Umweltziele langfristig zu erreichen. Außerdem bilden sie die Grundlage für den nächsten Prozessschritt: Erstellen einer Umwelterklärung.

  • Erstellung einer Umwelterklärung:  Die Erstellung einer Umwelterklärung (gem. Anhang IV EMAS-VO) ist ein wichtiger Schritt im EMAS-Prozess, um die erreichte Umweltleistung der Organisation transparent und nachvollziehbar darzustellen. Die Umwelterklärung dient dazu, die Stakeholder über die Umweltaktivitäten und -erfolge der Organisation zu informieren.

    In der Umwelterklärung werden zunächst die Grundsätze der Umweltpolitik der Organisation erneut dargelegt und um die wesentlichen Umweltaspekte und -auswirkungen ergänzt. Sie beschreibt detailliert die durchgeführten Maßnahmen und erreichten Fortschritte hinsichtlich der definierten Umweltziele.

    Die Dokumentation umfasst die wichtigsten Umweltkennzahlen auf Basis der Kernindikatoren, wie beispielsweise Energieverbrauch, Abfallmengen, Emissionen und Ressourcennutzung. Diese Kennzahlen werden vergleichend dargestellt, um den Fortschritt der Organisation im Zeitverlauf zu visualisieren. Darüber hinaus werden auch die Strategien und Maßnahmen erläutert, die zur Verbesserung der Umweltleistung umgesetzt wurden.

    Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Umwelterklärung ist die Darstellung von Zielen und Plänen für die Zukunft. Dies schließt spezifische Projekte und Maßnahmen ein, die zur weiteren Reduktion der Umweltauswirkungen und zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung geplant sind.

    Die Umwelterklärung muss klar, verständlich und für alle Interessengruppen ohne Beeinträchtigungen zugänglich sein. Durch eine transparente Kommunikation der Umweltleistung stärkt die Organisation das Vertrauen ihrer Stakeholder und zeigt ihr Engagement für nachhaltiges Handeln.
Symbolbild Grüne IndustrieSymbolbild Grüne Industrie

Schritt 3: Externe Begutachtung und Validierung

Die externe Begutachtung und Validierung ist der vorletzte Schritt im EMAS-Prozess und stellt sicher, dass das Umweltmanagementsystem und die Umwelterklärung den Anforderungen von EMAS entsprechen. Ein zugelassener und unabhängiger Umweltgutachter überprüft die von der Organisation erstellte Umwelterklärung sowie das implementierte Umweltmanagementsystem auf Vollständigkeit, Genauigkeit und Konformität.

Der Umweltgutachter führt vor Ort eine umfassende Prüfung durch, bei der er alle relevanten Dokumente, Prozesse und Aufzeichnungen kontrolliert. Er prüft die Gültigkeit der in der Umwelterklärung enthaltenen Informationen und stellt sicher, dass alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen eingehalten werden.

Ein wichtiger Aspekt der externen Begutachtung ist die Überprüfung, ob die identifizierten Umweltziele erreicht wurden und ob die Organisation kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Umweltleistung arbeitet. Der Umweltgutachter bewertet auch die Wirksamkeit der Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen, die im Rahmen der internen Umweltbetriebsprüfungen identifiziert wurden.

Nach erfolgreicher Prüfung erstellt der Umweltgutachter einen Validierungsbericht, der die Ergebnisse der Begutachtung zusammenfasst. Besteht die Organisation diese Prüfung, wird die Umwelterklärung validiert, und die Organisation erhält das EMAS-Zertifikat. Die validierte Umwelterklärung wird anschließend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die externe Begutachtung und Validierung erfolgen regelmäßig in festgelegten Intervallen – aller 3 bzw. 4 Jahre (bei KMU) mit jährlichen/ zweijährigen (KMU) Überwachungsphasen, um die kontinuierliche Einhaltung der EMAS-Anforderungen sicherzustellen.

Schritt 4: Eintrag der Organisation ins EMAS-Register

Die bei der jeweiligen IHK/ HWK zu beantragende Registrierung der Organisation im EMAS-Register und die Erteilung des EMAS-Logos signalisiert das Engagement der Organisation für ein vorbildliches Umweltmanagement und eine hohe Umweltleistung. Dies stärkt das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit in die nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens.

Fazit.

Der EMAS-Prozess bietet Unternehmen und Organisationen eine strukturierte und umfassende Methode, um ihre Umweltleistung systematisch zu verbessern. Beginnend mit der detaillierten Umweltprüfung schafft EMAS die Grundlage, auf der ein effektives Umweltmanagementsystem aufgebaut werden kann.

Regelmäßige interne Umweltbetriebsprüfungen sorgen dafür, dass das System kontinuierlich überprüft und verbessert wird. Die transparente Erstellung und Veröffentlichung der Umwelterklärung sowie die externe Begutachtung und Validierung gewährleisten, dass die Ergebnisse und Fortschritte nachvollziehbar und verlässlich sind. Durch die konsequente Umsetzung dieser Schritte können Organisationen nicht nur ihre Umweltauswirkungen reduzieren, sondern auch das Vertrauen ihrer Stakeholder stärken und ihrer Verantwortung für die Umwelt gerecht werden. EMAS ist somit nicht nur ein Instrument zur Einhaltung von Vorschriften, sondern ein Wegweiser zu langfristiger ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit.

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    Realisierung der Umweltprüfung, Festlegung Umweltzielen, Analyse der Umweltleistung, Durchführung interner Umweltbetriebsprüfungen, Verfassung einer Umwelterklärung

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