Brandschutzeinrichtungen prüfen

Brandschutz im Griff: So wenden Sie die DGUV Information 205-040 richtig an - mit Checkliste

Wenn Sie für den sicheren Betrieb von Brandschutzeinrichtungen verantwortlich sind, müssen Sie sich an verschiedene Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln halten. Diese legen fest, wie oft und wie gründlich Sie Ihre Brandschutzeinrichtungen prüfen und instand halten müssen. Doch wie behalten Sie den Überblick über die vielen Anforderungen?

Die Antwort ist die DGUV Information 205-040 “Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz”. Dieses Dokument ist eine wichtige Quelle für alle, die sich mit dem Thema Brandschutz beschäftigen. Es wurde im März 2023 aktualisiert und enthält nun auch ein neues Begleitdokument “Einrichtungen zur Flucht und Rettung”.

In diesem Blogartikel erfahren Sie:

  • Was die DGUV Information 205-040 ist und warum Sie sie kennen sollten.
  • Welche Rechtsgebiete und Begriffe für die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen relevant sind.
  • Welche Fristen, Prüfumfang und Anforderungen an den Prüfenden für die einzelnen Brandschutzeinrichtungen gelten.
  • Wie Sie eine praktische Checkliste nutzen können, die Sie bei der Planung und Durchführung der Prüfungen unterstützt.

Lesen Sie weiter und lernen Sie, wie Sie Ihre Brandschutzeinrichtungen sicher und gesetzeskonform prüfen können.


1) WAS IST DIE DGUV INFORMATION 205-040 UND WARUM SOLLTEN SIE SIE KENNEN?


Die DGUV Information 205-040 ist ein Dokument, das Ihnen die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen erleichtert. Es zeigt Ihnen, welche Rechtsgebiete, Prüffristen, Prüfumfänge und Anforderungen an den Prüfenden für die einzelnen Brandschutzeinrichtungen gelten. Wenn Sie die DGUV Information 205-040 befolgen, sorgen Sie für einen sicheren und gesetzeskonformen Brandschutz.


2) WELCHE RECHTSGEBIETE UND BEGRIFFE SIND FÜR DIE PRÜFUNG UND INSTANDHALTUNG VON BRANDSCHUTZEINRICHTUNGEN RELEVANT?

Die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen unterliegt verschiedenen Rechtsgebieten, die die Anforderungen an die Brandschutzeinrichtungen und deren Prüfung festlegen. Diese Rechtsgebiete sind :

  • Bauordnungsrecht: Regelt die baulichen Anforderungen an Gebäude und Anlagen, wie z.B. Brandschutzklassen, Feuerwiderstandsdauer oder Flucht- und Rettungswege. Die Bauordnungen sind Ländersache, orientieren sich aber an den Musterbauordnungen (MBO) und den Muster-Richtlinien (MLAR, MVV TB, etc.).
  • Arbeitsstättenrecht: Regelt die Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten, wie z.B. Raumtemperatur, Beleuchtung oder Lüftung. Die wichtigsten Regelungen sind das Arbeitsstätten-Gesetz (ArbStättG) und die Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV). Die ArbStättV enthält auch spezielle Vorschriften für den Brandschutz, wie z.B. Feuerlöscher, Flucht- und Rettungswege oder Schulung der Mitarbeiter.
  • Betriebssicherheitsrecht: Regelt die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, wie z.B. Maschinen, Geräte oder Anlagen. Die wichtigsten Regelungen sind das Betriebssicherheits-Gesetz (BetrSichG) und die Betriebssicherheits-Verordnung (BetrSichV). Die BetrSichV enthält auch spezielle Vorschriften für den Brandschutz, wie z.B. Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen, Gefährdungsbeurteilung oder Bestellung von befähigten Personen.
  • Produktsicherheitsrecht: Regelt die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, wie z.B. Bauprodukte, Maschinen oder elektrische Betriebsmittel. Die wichtigsten Regelungen sind das Produktsicherheits-Gesetz (ProdSG) und die Produktsicherheits-Verordnung (ProdSV). Die ProdSV enthält auch spezielle Vorschriften für den Brandschutz, wie z.B. CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung oder Marktüberwachung.

Neben den Rechtsgebieten müssen Sie auch einige Begriffe kennen, die für die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen relevant sind. Diese Begriffe sind:

  • Brandschutzeinrichtung: Eine technische Einrichtung, die der Verhütung, Erkennung, Bekämpfung oder Eindämmung von Bränden dient, wie z.B. Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandschutztüren oder Sprinkleranlagen.
  • Prüfung: Eine Tätigkeit, die der Feststellung der Übereinstimmung einer Brandschutzeinrichtung mit den geltenden Anforderungen dient, wie z.B. Erstprüfung, wiederkehrende Prüfung oder Sonderprüfung. Die Prüfung muss von einer geeigneten Person durchgeführt werden, die über die erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Unabhängigkeit verfügt.
  • Instandhaltung: Eine Tätigkeit, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einer Brandschutzeinrichtung dient, wie z.B. Wartung, Inspektion oder Instandsetzung. Die Instandhaltung muss von einer geeigneten Person durchgeführt werden, die über die erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Unabhängigkeit verfügt.

Für die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen müssen Sie außerdem die folgenden Aspekte beachten:

  • Prüffrist: Die Prüffrist ist der Zeitraum, in dem eine Brandschutzeinrichtung geprüft werden muss. Die Prüffrist hängt von der Art der Brandschutzeinrichtung, dem Rechtsgebiet und der Gefährdungsbeurteilung ab. Die Prüffristen können von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren variieren. Die DGUV Information 205-040 gibt Ihnen einen Überblick über die gängigen Prüffristen für die verschiedenen Brandschutzeinrichtungen.
  • Prüfumfang: Der Prüfumfang ist der Inhalt und die Tiefe der Prüfung einer Brandschutzeinrichtung. Der Prüfumfang hängt von der Art der Brandschutzeinrichtung, dem Rechtsgebiet und der Gefährdungsbeurteilung ab. Der Prüfumfang kann von einer einfachen Sichtprüfung bis zu einer umfassenden Funktionsprüfung reichen. Die DGUV Information 205-040 gibt Ihnen einen Überblick über den gängigen Prüfumfang für die verschiedenen Brandschutzeinrichtungen.
  • Prüfender: Der Prüfende ist die Person, die die Prüfung einer Brandschutzeinrichtung durchführt. Der Prüfende muss über die erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Unabhängigkeit verfügen. Die Anforderungen an den Prüfenden hängen von der Art der Brandschutzeinrichtung, dem Rechtsgebiet und der Gefährdungsbeurteilung ab. Der Prüfende kann z.B. ein Mitarbeiter, ein externer Dienstleister oder ein Sachverständiger sein. Die DGUV Information 205-040 gibt Ihnen einen Überblick über die gängigen Anforderungen an den Prüfenden für die verschiedenen Brandschutzeinrichtungen.

3) BRANDSCHUTZPRÜFUNG: FRISTEN, UMFANG UND ANFORDERUNGEN

Die Fristen für die Prüfungen variieren je nach Art der Brandschutzeinrichtung. Von Feuerlöschern über Rauchmelder bis hin zu Sprinkleranlagen – jede Einrichtung hat ihre eigenen Prüfintervalle, die sorgfältig eingehalten werden müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Der Prüfumfang umfasst dabei nicht nur die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen, sondern auch deren ordnungsgemäße Installation und Kennzeichnung. Darüber hinaus werden auch Schulungen für das Bedienpersonal und die Dokumentation der Prüfungen berücksichtigt.

Neben der DGUV Information 205-040 sind weitere Vorschriften und Normen zu beachten, je nach Art der Einrichtung und den örtlichen Gegebenheiten. Dazu gehören beispielsweise die DIN-Normen, die Richtlinien des Brandschutzes sowie die Vorgaben der örtlichen Bauordnungen.

Insgesamt ist die regelmäßige Brandschutzprüfung ein essenzieller Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen in jedem Gebäude. Sie gewährleistet nicht nur den Schutz von Menschenleben, sondern auch den Erhalt von Sachwerten und die Sicherung des Betriebsablaufs im Falle eines Brandes.


4) CHECKLISTE FÜR DIE PRÜFUNG UND INSTANDHALTUNG VON BRANDSCHUTZEINRICHTUNGEN

Brandschutzeinrichtungen sind wichtig für die Sicherheit von Menschen und Sachwerten. Damit sie im Ernstfall funktionieren, müssen sie regelmäßig geprüft und instand gehalten werden. Die rechtlichen Anforderungen dafür finden Sie in der DGUV Information 205-040. Diese Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte zu beachten:

  • Quellen beachten: Informieren Sie sich, welche Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Normen und Richtlinien für Ihre Brandschutzeinrichtungen gelten, und halten Sie sich an die jeweiligen Anforderungen.
  • Brandschutzeinrichtungen kennen: Machen Sie sich mit den Arten und Funktionen Ihrer Brandschutzeinrichtungen vertraut. Dazu gehören z.B. Löschanlagen, Brandvermeidungsanlagen, Brandbekämpfungseinrichtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Branderkennungs- und Alarmierungsanlagen, Rauch- und Feuerschutzabschlüsse, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, organisatorische Maßnahmen und Einrichtungen zur Flucht und Rettung.
  • Prüffristen einhalten: Planen Sie die Prüfungen Ihrer Brandschutzeinrichtungen rechtzeitig ein, und beachten Sie die vorgeschriebenen Prüffristen. Diese können je nach Art und Funktion der Brandschutzeinrichtung unterschiedlich sein. Die aktuellen Prüffristen finden Sie in den externen Tabellen zur DGUV Information 205-040.
  • Prüfumfang festlegen: Bereiten Sie die Prüfungen Ihrer Brandschutzeinrichtungen vor, und legen Sie den erforderlichen Prüfumfang fest. Dieser kann je nach Art und Funktion der Brandschutzeinrichtung unterschiedlich sein. Der Prüfumfang umfasst die notwendigen Prüfmittel, Prüfmethoden und Prüfausrüstungen. Die aktuellen Prüfumfänge finden Sie in den externen Tabellen zur DGUV Information 205-040.
  • Prüfenden auswählen: Wählen Sie einen geeigneten Prüfenden für Ihre Brandschutzeinrichtungen aus, und beachten Sie die vorgeschriebenen Qualifikationen, Erfahrungen und Unabhängigkeiten. Diese können je nach Art und Funktion der Brandschutzeinrichtung unterschiedlich sein. Die aktuellen Anforderungen an den Prüfenden finden Sie in den externen Tabellen zur DGUV Information 205-040.
  • Prüfung durchführen: Führen Sie die Prüfung Ihrer Brandschutzeinrichtungen fachgerecht durch, und dokumentieren Sie die Ergebnisse. Bei Mängeln oder Störungen ergreifen Sie die notwendigen Maßnahmen zur Behebung oder Meldung.
  • Instandhaltung durchführen: Führen Sie die Instandhaltung Ihrer Brandschutzeinrichtungen fachgerecht durch, und dokumentieren Sie die Maßnahmen. Die Instandhaltung umfasst die Wartung, Inspektion und Instandsetzung Ihrer Brandschutzeinrichtungen.

5) FAZIT: BRANDSCHUTZ IST EINE WICHTIGE AUFGABE FÜR JEDEN BETRIEB.

Brandschutz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Frage der Verantwortung für die Sicherheit von Menschen und Sachwerten. Um einen wirksamen und nachhaltigen Brandschutz zu gewährleisten, müssen die Brandschutzeinrichtungen regelmäßig geprüft und instand gehalten werden. Die DGUV Information 205-040 bietet eine wertvolle Orientierungshilfe für die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen.

Mit der Checkliste, die wir Ihnen in diesem Blogartikel vorgestellt haben, können Sie die wichtigsten Punkte für die Planung und Durchführung der Prüfungen beachten.
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