Brandschutzbeauftragter (TÜV)

Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften im Brandschutz und die Vorgaben der Sachversicherer.
Seminar
15 Termine verfügbar
Zertifikat
Präsenz
64 Unterrichtseinheiten
Garantie­termine vorhanden
Seminarnummer: 05140
Herstellernummer:
Mit der Bestellung von ausgebildeten Brandschutzbeauftragten entsprechen Sie den Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz und Baurecht sowie Brandschutzanforderungen der Versicherer. Mit diesem Lehrgang nach der VdS-Richtlinie 3111, der vfdb-Richtlinie 12-09/01 und der DGUV-Information 205-003 erfüllen Sie die Qualifikationsanforderungen an einen Brandschutzbeauftragten.

Nutzen

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Zielgruppe

Zukünftige Brandschutzbeauftragte/-verantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Ingenieure, Architekten, Mitarbeiter von Planungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sowie Versicherungsfachleute.

Voraussetzungen

Teilnehmer:innen an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sollten mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.

Abschluss

Zertifikat
Die Prüfung wird von der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland abgenommen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von PersCert TÜV ein Zertifikat, das die Qualifikation als „Brandschutzbeauftragter (TÜV)“ bescheinigt. PersCert TÜV dokumentiert die Anforderungen an Ihren Abschluss auf der weltweit zugänglichen Internetplattform www.certipedia.com unter dem Prüfzeichen mit der ID 0000074084. Nutzen Sie das Prüfzeichen mit Ihrer individuellen ID als Werbesignet zu den unter www.tuv.com/perscert dargestellten Bedingungen. Stärken Sie mit Ihrer dokumentierten Qualifikation das Vertrauen bei Kund:innen und Interessent:innen.

Inhalte des Seminars

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Wichtige Hinweise

  • Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (inkl. Prüfung) umfasst gemäß DGUV-I 205-003, vfdb-Richtlinie 12/09-01 sowie VdS-Richtlinie 3111 mindestens 64 UE. Anbieter, die weniger als 64 UE anbieten, sind nicht konform zu den in Deutschland allgemein anerkannten Richtlinien.
  • Dieser siebentägige Präsenzlehrgang findet jeweils von Montag bis Freitag und dem darauf folgenden Montag bis Dienstag statt.
  • Fortbildungsveranstaltungen sind gemäß einheitlichen Richtlinien zu Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV-I 205-003, vfdb-Richtlinie 12/09-1) innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 UE zu besuchen.

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Podcademy Island – Podcast zu den Jobs von Morgen 

Auf der Podcademy Island – der Wissenswohlfühlinsel der TÜV Rheinland Akademie – erkunden wir gemeinsam mit Ihnen spannende Zukunftsberufe. In Folge 10 geht es um den Brandschutzbeauftragten – eine wichtige Funktion, auch für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Alle Folgen finden Sie hier in der Podcast-Übersicht

Podcast-Folge Brandschutz
Feuer und Flamme: Der Brandschutz im Unternehmen!

Fortbildungen für Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte müssen sich gemäß der aktuellen VdS Richtlinie 3111, der vfdb-Richtlinie 12-09/01 sowie der DGUV-Information 205-003 innerhalb von 3 Jahren mit 16 Unterrichtseinheiten (UE) fortbilden.

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