Mit der Bestellung von ausgebildeten Brandschutzbeauftragten entsprechen Sie den Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz und Baurecht sowie Brandschutzanforderungen der Versicherer. Mit diesem Lehrgang nach der VdS-Richtlinie 3111, der vfdb-Richtlinie 12-09/01 und der DGUV-Information 205-003 erfüllen Sie die Qualifikationsanforderungen an einen Brandschutzbeauftragten.
Nutzen
Details anzeigen
Sie erhalten das erforderliche Fachwissen zum baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz zur Übernahme der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten im Betrieb.
Sie erhalten eine fundierte Grundausbildung gemäß den Anforderungen der aktuellen DGUV-Information 205-003 und vfdb-Richtlinie 12/09-01.
Sie erfüllen die gesetzlichen Vorschriften im Brandschutz und die Vorgaben der Sachversicherer.
Zielgruppe
Zukünftige Brandschutzbeauftragte/-verantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Ingenieure, Architekten, Mitarbeiter von
Planungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sowie Versicherungsfachleute.
Voraussetzungen
Teilnehmer:innen an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sollten mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
Abschluss
Zertifikat
Die Prüfung wird von der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland abgenommen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von PersCert TÜV ein Zertifikat, das die Qualifikation als „Brandschutzbeauftragter (TÜV)“ bescheinigt. PersCert TÜV dokumentiert die Anforderungen an Ihren Abschluss auf der weltweit zugänglichen Internetplattform www.certipedia.com unter dem Prüfzeichen mit der ID 0000074084. Nutzen Sie das Prüfzeichen mit Ihrer individuellen ID als Werbesignet zu den unter www.tuv.com/perscert dargestellten Bedingungen. Stärken Sie mit Ihrer dokumentierten Qualifikation das Vertrauen bei Kund:innen und Interessent:innen.
Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
Abschlussprüfung
Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
Wichtige Hinweise
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (inkl. Prüfung) umfasst gemäß DGUV-I 205-003, vfdb-Richtlinie 12/09-01 sowie VdS-Richtlinie 3111 mindestens 64 UE. Anbieter, die weniger als 64 UE anbieten, sind nicht konform zu den in Deutschland allgemein anerkannten Richtlinien.
Dieser siebentägige Präsenzlehrgang findet jeweils von Montag bis Freitag und dem darauf folgenden Montag bis Dienstag statt.
Fortbildungsveranstaltungen sind gemäß einheitlichen Richtlinien zu Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV-I 205-003, vfdb-Richtlinie 12/09-1) innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 UE zu besuchen.
Terminauswahl
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Podcademy Island – Podcast zu den Jobs von
Morgen
Auf der Podcademy Island – der Wissenswohlfühlinsel der TÜV Rheinland Akademie – erkunden wir gemeinsam mit Ihnen spannende Zukunftsberufe. In Folge 10 geht es um den Brandschutzbeauftragten – eine wichtige Funktion, auch für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Alle Folgen finden Sie hier in der Podcast-Übersicht
Brandschutzbeauftragte müssen sich gemäß der aktuellen VdS Richtlinie 3111, der vfdb-Richtlinie 12-09/01 sowie der DGUV-Information 205-003 innerhalb von 3 Jahren mit 16 Unterrichtseinheiten (UE) fortbilden.
Pflichten, Befugnisse und Haftung beim Bau und Betrieb eines Gebäudes aus baurechtlicher Sicht.
3 Termine verfügbar
16 Unterrichtseinheiten
ab 955,00 €Nettopreis (zzgl. MwSt.)
ab 1.136,45 €Bruttopreis (inkl. MwSt.)
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Preisdetails einblenden
Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.