Fachkraft für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.
Nutzen
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, Meister Elektrotechnik, staatlich geprüfte Techniker Elektrotechnik und Elektroingenieure.Voraussetzungen
Für die Personenzertifizierung nach bestandener Prüfung sind gemäß DIN 14675 folgende Voraussetzungen zu erfüllen:- Gesellenbrief/Facharbeiterbrief in Verbindung mit Bestätigung des Arbeitgebers (3 Jahre Berufserfahrung in der Brandmeldetechnik oder Sprachalarmtechnik für die Phasen 7 und 11) mit elektrotechnischem Hintergrund (Prüfung Phasen 7 - 11)
- Diplomurkunde, Masterurkunde, Bachelorurkunde, Meisterbrief oder Urkunde staatlich geprüfter Techniker mit elektrotechnischem Hintergrund (Prüfung Phasen 6 - 11)
- Bei artfremden Berufen eine Sondergenehmigung der IHK oder Handwerkskammer in Verbindung mit einer zehnjährigen Berufserfahrung in der Brandmeldetechnik oder Sprachalarmtechnik.
Abschluss
Inhalte des Seminars
Wichtige Hinweise
- Zertifikatsprüfung: Teil 1 (verantwortliche Person): € 200,- zzgl. MwSt., Endpreis: € 238,-
- Zertifikatsprüfung: Teil 2 (Projektierung und Planung): € 200,- zzgl. MwSt., Endpreis: € 238,-
- Für Teil 2 der Prüfung ist als Qualifikation mindestens die Ausbildung zum Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master im Bereich Elektrotechnik erforderlich.
- Der Prüfungsfragenkatalog kann unter http://www.vaz-ev.de/Zertifizierungsprogramme kostenlos heruntergeladen werden. Die Normen VDE 0833 Teil 1 und 2 sowie die DIN 14675 dürfen in Papierform in der Prüfung verwendet werden.
- Das Zertifikat wird ohne Laufzeitende erstellt und behält daher immer seine Gültigkeit.
- Für das Audit (Rezertifizierung) nach DIN 14675 (Tabelle L4) ist u.a. ein Kenntnisnachweis nicht älter als 4 Jahre nachzuweisen.
- Brandschutzbeauftragten werden mit diesem Seminar im Rahmen der vorgeschriebenen Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie bzw. DGUV-I 2005-003 bei Präsenzdurchführung 16 UE bzw. bei Onlinedurchführung 8 UE anerkannt.
- Weitere Informationen für BMA / SAA finden Sie unten auf der Seite bei den FAQs
Terminauswahl
Fachkraft für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.
Weitere Informationen für BMA / SAA
Brandmeldeanlagen (BMA) / Sprachalarmanlagen (SAA) haben eine zentrale Stellung im anlagentechnischen Brandschutz. Eine BMA / SAA kann selbst keine Brandentstehung verhindern oder einen Brand löschen. Ihre Aufgaben besteht im Wesentlichen darin
- entstehende Brände möglichst früh zu erkennen,
- Personen, die sich im Gebäude befinden, zu warnen,
- die Feuerwehr bzw. die Hilfe leistende Stelle zu informieren
- der Feuerwehr den gewaltfreien Zugang zum Gebäude und die schnelle Ortung des Brandortes zu ermöglichen sowie
- Brandschutzeinrichtungen (Sprinkler, RWA, BSK …) anzusteuern.
Planung, Wartung und Instandhaltung
Die DIN 14675 (aktueller Stand Januar 2020) fordert, dass Brandmeldeanlagen (BMA) / Sprachalarmanalgen (SAA), die im Brandfall oft eine sehr entscheidende Rolle spielen, nur von verantwortlichen Fachkräften geplant und errichtet werden.
Verantwortlichen Fachkräften sind Beschäftigte, die die Fachfirma Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) im Hinblick auf die Sicherstellung der Qualität von BMA und SAA vertreten, die entscheidungsbefugt bezüglich der technischen Ausführung sind und die Verantwortung für die Einhaltung der relevanten Normen und Regelungen in Verbindung mit der Auftragsausführung tragen.
Die dauerhafte Wirksamkeit und Betriebssicherheit von Brandmeldeanlagen / Sprachalarmanlagen wird nur gewährleistet, wenn die Anlagen regelmäßig inspiziert, gewartet und Instand gehalten werden. Die Wartung und Instandhaltung darf nach „DIN 14675 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb“ nur von zertifizierten Fachkräften ausgeführt werden.
Die Fachkompetenz der Fachfirma ist insbesondere nachgewiesen, wenn sie durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17065 bzw. DIN EN 45012 akkreditierte Stelle (z.B. TÜV Industrie Service GmbH) zertifiziert wurde.
In jedem Fachunternehmen muss genau genommen nur ein Mitarbeiter im Unternehmen diese Prüfung bestehen. Unsere Empfehlung ist aber mindestens zwei Beschäftigte, da immer eine verantwortliche Person in einem zertifizierten Unternehmen tätig sein muss (Urlaub, Schichtdienst, Krankheit…).
Prüfung / Prüfungsvorbereitung
Unsere Seminare (Seminar Nr. 14401 und 14404) dienen der optimalen Prüfungsvorbereitung, welche jeweils am letzten Schulungstag durchgeführt wird. Wir empfehlen aber, sich schon vorab mit den Normen DIN 14675 sowie der DIN VDE 0833-1 auseinanderzusetzen.
Die Prüfungsfragen wurden unter allen Zertifizierungsgesellschaften der ARGE DIN 14675 angeglichen. Die schriftliche Prüfung erfolgt auf der Grundlage der mittels der "Prüfungsfragenkataloge BMA und/oder SAA" nach dem Zufallsprinzip generierten Prüfungsfragensätze.
Die Prüfungsfragenkataloge (Hinweis: die ARGE stellt keine Musterlösungen zur Verfügung) mit allen möglichen Fragen sowie weitere Informationen zum Prüfungs-/Zertifizierungsverfahren können unter den nachfolgenden Links kostenlos heruntergeladen werden:
- Prüfungsfragenkatalog BMA für die Prüfung der verantwortlichen Person nach DIN 14675
(Planung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen) - Prüfungsfragenkatalog SAA für die Prüfung der verantwortlichen Person nach DIN 14675
(Planung, Betrieb und Instandhaltung von Sprachalarmanlagen) - Prüfungsordnung DIN 14675 für die Prüfung der verantwortlichen Person nach DIN 14675-2
Die Prüfung ist personenbezogen und nicht firmenbezogen. Sie gilt ein Leben lang. Es erfolgt keine Wiederholungsprüfung. Allerdings ist für das Audit (Rezertifizierung) nach DIN 14675 (Tabelle L4) u.a. ein Kenntnisnachweis nicht älter als 4 Jahre nachzuweisen.
Zertifizierung als Fachfirma
Für eine Betriebs-Zertifizierung als „Fachfirmen nach DIN 14675“ stehen wir Ihnen als kompetenter Komplettanbieter gerne zur Verfügung. Hierzu wenden Sie sich an:
TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
Am Grauen Stein · 51105 Köln,
Tel. 0800 806 9000 1300,
E-Mail: Fach-Zert@de.tuv.com
Die aktuelle Normen finden Sie unter
DIN 14675-1:2020-01 Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb
DIN 14675-2:2020-01 Brandmeldeanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma
Weitere Informationen für BMA / SAA
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Aufgaben / Funktionen sollen Brandmeldeanlagen (BMA) / Sprachalarmanlagen (SAA) erfüllen?
Brandmeldeanlagen (BMA) / Sprachalarmanlagen (SAA) haben eine zentrale Stellung im anlagentechnischen Brandschutz. Eine BMA / SAA kann selbst keine Brandentstehung verhindern oder einen Brand löschen. Ihre Aufgaben besteht im Wesentlichen darin
- entstehende Brände möglichst früh zu erkennen,
- Personen, die sich im Gebäude befinden, zu warnen,
- die Feuerwehr bzw. die Hilfe leistende Stelle zu informieren,
- der Feuerwehr den gewaltfreien Zugang zum Gebäude und die schnelle Ortung des Brandortes zu ermöglichen sowie
- Brandschutzeinrichtungen (Sprinkler, RWA, BSK …) anzusteuern.
Planung, Wartung und Instandhaltung: Welche Vorschriften gibt es hierfür?
Die DIN 14675 (aktueller Stand Januar 2020) fordert, dass Brandmeldeanlagen (BMA) / Sprachalarmanalgen (SAA), die im Brandfall oft eine sehr entscheidende Rolle spielen, nur von verantwortlichen Fachkräften geplant und errichtet werden.
Verantwortlichen Fachkräften sind Beschäftigte, die die Fachfirma Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) im Hinblick auf die Sicherstellung der Qualität von BMA und SAA vertreten, die entscheidungsbefugt bezüglich der technischen Ausführung sind und die Verantwortung für die Einhaltung der relevanten Normen und Regelungen in Verbindung mit der Auftragsausführung tragen.
Die dauerhafte Wirksamkeit und Betriebssicherheit von Brandmeldeanlagen / Sprachalarmanlagen wird nur gewährleistet, wenn die Anlagen regelmäßig inspiziert, gewartet und Instand gehalten werden. Die Wartung und Instandhaltung darf nach „DIN 14675 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb“ nur von zertifizierten Fachkräften ausgeführt werden.
Die Fachkompetenz der Fachfirma ist insbesondere nachgewiesen, wenn sie durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17065 bzw. DIN EN 45012 akkreditierte Stelle (z.B. TÜV Industrie Service GmbH) zertifiziert wurde.
In jedem Fachunternehmen muss genau genommen nur ein Mitarbeiter im Unternehmen diese Prüfung bestehen. Unsere Empfehlung ist aber mindestens zwei Beschäftigte, da immer eine verantwortliche Person in einem zertifizierten Unternehmen tätig sein muss (Urlaub, Schichtdienst, Krankheit…).
Prüfung / Prüfungsvorbereitung: Welche Unterstützungen gibt es?
Unsere Seminare (Seminar Nr. 14401 und 14404) dienen der optimalen Prüfungsvorbereitung, welche jeweils am letzten Schulungstag durchgeführt wird. Wir empfehlen aber, sich schon vorab mit den Normen DIN 14675 sowie der DIN VDE 0833-1 auseinanderzusetzen.
Die Prüfungsfragen wurden unter allen Zertifizierungsgesellschaften der ARGE DIN 14675 angeglichen. Die schriftliche Prüfung erfolgt auf der Grundlage der mittels der "Prüfungsfragenkataloge BMA und/oder SAA" nach dem Zufallsprinzip generierten Prüfungsfragensätze.
Die Prüfungsfragenkataloge (Hinweis: die ARGE stellt keine Musterlösungen zur Verfügung) mit allen möglichen Fragen sowie weitere Informationen zum Prüfungs-/Zertifizierungsverfahren können unter den nachfolgenden Links kostenlos heruntergeladen werden:
- Prüfungsfragenkatalog BMA für die Prüfung der verantwortlichen Person nach DIN 14675
(Planung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen) - Prüfungsfragenkatalog SAA für die Prüfung der verantwortlichen Person nach DIN 14675
(Planung, Betrieb und Instandhaltung von Sprachalarmanlagen) - Prüfungsordnung DIN 14675 für die Prüfung der verantwortlichen Person nach DIN 14675-2
Die Prüfung ist personenbezogen und nicht firmenbezogen. Sie gilt ein Leben lang. Es erfolgt keine Wiederholungsprüfung. Allerdings ist für das Audit (Rezertifizierung) nach DIN 14675 (Tabelle L4) u.a. ein Kenntnisnachweis nicht älter als 4 Jahre nachzuweisen.
- Prüfungsfragenkatalog BMA für die Prüfung der verantwortlichen Person nach DIN 14675
Wie kann sich eine Fachfirma zertifizieren?
Für eine Betriebs-Zertifizierung als „Fachfirmen nach DIN 14675“ stehen wir Ihnen als kompetenter Komplettanbieter gerne zur Verfügung. Hierzu wenden Sie sich an:
TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
Am Grauen Stein · 51105 Köln,
Tel. 0800 806 9000 1300,
E-Mail: Fach-Zert@de.tuv.comWelche aktuellen Normen gibt es und wo stehen diese?
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