Vorbereitung und Prüfung
zur verantwortlichen Person für
Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.
Die DIN 14675 fordert, dass Brandmeldeanlagen (BMA), die im Brandfall oft eine sehr entscheidende Rolle spielen, nur von verantwortlichen Fachkräften geplant und errichtet werden. Diese müssen von einer anerkannten Stelle zertifiziert werden. In diesem Seminar werden Sie auf die Prüfung vorbereitet, die Sie am letzten Schulungstag ablegen können.
Nutzen
Sie können nach bestandener Prüfung als Fachkraft Brandmeldeanlagen errichten, planen und projektieren und besitzen einschlägige Normenkenntnisse.
Mit hauptverantwortlichen Fachkräften für Brandmeldeanlagen kann Ihr Unternehmen sein Leistungsportfolio erweitern und zusätzliches Geschäft generieren.
Das Seminar schafft die notwendigen Voraussetzungen für die verantwortliche Person, die bei einer Zertifizierung eines Betriebes nach DIN 14675-2 und wenn gewünscht zusätzlich nach DIN EN 16763, notwendig ist.
Abschluss
Zertifikat
Zertifikat der nach DIN EN 45012 akkreditierten Zertifizierungsstelle für Brandmeldeanlagen der TÜV Industrie Service GmbH.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, Meister Elektrotechnik, staatlich geprüfte Techniker Elektrotechnik und Elektroingenieure.
Anforderungen
Für die Personenzertifizierung / Zulassung zur Prüfung „Verantwortliche Person“ ist gemäß DIN 14675 eins der folgenden Dokumente nachzuweisen:
Gesellenbrief/Facharbeiterbrief (entsprechend DQR-Niveau 4) und Bestätigung des Arbeitgebers (5 Jahre Berufserfahrung in der Brandmeldetechnik für alle Phasen oder 3 Jahre Berufserfahrung in der Brandmeldetechnik für die Phasen 7 und 11) mit elektrotechnischem Hintergrund
Diplomurkunde, Masterurkunde, Bachelorurkunde, Meisterbrief oder Urkunde staatlich geprüfter Techniker mit elektrotechnischem Hintergrund
Ausnahmegenehmigung (IHK, Handwerkskammer) bei Berufen ohne elektrotechnischen Bezug, in Verbindung mit einer zehnjährigen Berufserfahrung in der Brandmeldetechnik.
Inhalte
Allgemeiner Brandschutz
Schutzziele
Brandverhalten von Baustoffen
Baurecht
Brandschutzkonzepte
DIN 14675: Aufbau / Betrieb von Brandmeldeanlagen und Brandmeldezentralen
Brandmeldeanlagen für besondere Gebäude
Ansteuerung von Feuerlöschanlagen
Allgemeine Gerätetechnik
BMA
Brandmeldezentrale (BMZ)
Energieversorgung
Schnittstellen
Anzeige- und Bedienelemente
Alarmgeber
BMA-spezifische Elektrotechnik
VDE 0833
EMV
Überspannungsschutz
Leitungsdimensionierung
Planung und Projektierung
Grundsätze
Phasen für den Aufbau und Betrieb – Leistung und Verantwortung
Zertifikatsprüfung: Teil 2 (Planung und Projektierung): € 245,- zzgl. MwSt., Endpreis: € 291,55.
Für Teil 2 der Prüfung ist als Qualifikation mindestens die Ausbildung zum Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor, Master oder Gesellenbrief/facharbeiterbrief (entsprechend DQR-Niveau 4) und Bestätigung des Arbeitgebers (5 Jahre Berufserfahrung in der Brandmeldetechnik) mit elektrotechnischem Hintergrund erforderlich.
Der Prüfungsfragenkatalog kann unter http://www.vaz-ev.de/Zertifizierungsprogramme kostenlos heruntergeladen werden. Die Normen VDE 0833 Teil 1 und 2 sowie die DIN 14675 dürfen in Papierform in der Prüfung verwendet werden.
Die Prüfung/en werden am Nachmittag des dritten Lehrgangstages abgenommen.
Das Zertifikat wird ohne Laufzeitende erstellt und behält daher immer seine Gültigkeit.
Für das Audit (Rezertifizierung) nach DIN 14675 (Tabelle L4) ist u.a. ein Kenntnisnachweis nicht älter als 4 Jahre nachzuweisen.
Brandschutzbeauftragten werden mit diesem Seminar im Rahmen der vorgeschriebenen Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie bzw. DGUV-I 2005-003 bei Präsenzdurchführung 16 UE bzw. bei Onlinedurchführung 8 UE anerkannt.
Weitere Informationen für BMA / SAA finden Sie unten auf der Seite bei den FAQs
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Fachkraft für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.
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Brandmeldeanlagen (BMA) / Sprachalarmanlagen (SAA) haben eine zentrale Stellung im anlagentechnischen Brandschutz. Eine BMA / SAA kann selbst keine Brandentstehung verhindern oder einen Brand löschen. Ihre Aufgaben besteht im Wesentlichen darin
entstehende Brände möglichst früh zu erkennen,
Personen, die sich im Gebäude befinden, zu warnen,
die Feuerwehr bzw. die Hilfe leistende Stelle zu informieren,
der Feuerwehr den gewaltfreien Zugang zum Gebäude und die schnelle Ortung des Brandortes zu ermöglichen sowie
Planung, Wartung und Instandhaltung: Welche Vorschriften gibt es hierfür?
Die DIN 14675 (aktueller Stand Januar 2020) fordert, dass Brandmeldeanlagen (BMA) / Sprachalarmanalgen (SAA), die im Brandfall oft eine sehr entscheidende Rolle spielen, nur von verantwortlichen Fachkräften geplant und errichtet werden.
Verantwortlichen Fachkräften sind Beschäftigte, die die Fachfirma Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) im Hinblick auf die Sicherstellung der Qualität von BMA und SAA vertreten, die entscheidungsbefugt bezüglich der technischen Ausführung sind und die Verantwortung für die Einhaltung der relevanten Normen und Regelungen in Verbindung mit der Auftragsausführung tragen.
Die dauerhafte Wirksamkeit und Betriebssicherheit von Brandmeldeanlagen / Sprachalarmanlagen wird nur gewährleistet, wenn die Anlagen regelmäßig inspiziert, gewartet und Instand gehalten werden. Die Wartung und Instandhaltung darf nach „DIN 14675 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb“ nur von zertifizierten Fachkräften ausgeführt werden.
Die Fachkompetenz der Fachfirma ist insbesondere nachgewiesen, wenn sie durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17065 bzw. DIN EN 45012 akkreditierte Stelle (z.B. TÜV Industrie Service GmbH) zertifiziert wurde.
In jedem Fachunternehmen muss genau genommen nur ein Mitarbeiter im Unternehmen diese Prüfung bestehen. Unsere Empfehlung ist aber mindestens zwei Beschäftigte, da immer eine verantwortliche Person in einem zertifizierten Unternehmen tätig sein muss (Urlaub, Schichtdienst, Krankheit…).
Prüfung / Prüfungsvorbereitung: Welche Unterstützungen gibt es?
Unsere Seminare (Seminar Nr. 14401 und 14404) dienen der optimalen Prüfungsvorbereitung, welche jeweils am letzten Schulungstag durchgeführt wird. Wir empfehlen aber, sich schon vorab mit den Normen DIN 14675 sowie der DIN VDE 0833-1 auseinanderzusetzen.
Die Prüfungsfragen wurden unter allen Zertifizierungsgesellschaften der ARGE DIN 14675 angeglichen. Die schriftliche Prüfung erfolgt auf der Grundlage der mittels der "Prüfungsfragenkataloge BMA und/oder SAA" nach dem Zufallsprinzip generierten Prüfungsfragensätze.
Die Prüfungsfragenkataloge (Hinweis: die ARGE stellt keine Musterlösungen zur Verfügung) mit allen möglichen Fragen sowie weitere Informationen zum Prüfungs-/Zertifizierungsverfahren können unter den nachfolgenden Links kostenlos heruntergeladen werden:
Die Prüfung ist personenbezogen und nicht firmenbezogen. Sie gilt ein Leben lang. Es erfolgt keine Wiederholungsprüfung. Allerdings ist für das Audit (Rezertifizierung) nach DIN 14675 (Tabelle L4) u.a. ein Kenntnisnachweis nicht älter als 4 Jahre nachzuweisen.
Wie kann sich eine Fachfirma zertifizieren?
Für eine Betriebs-Zertifizierung als „Fachfirmen nach DIN 14675“ stehen wir Ihnen als kompetenter Komplettanbieter gerne zur Verfügung. Hierzu wenden Sie sich an:
TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Am Grauen Stein · 51105 Köln, Tel. 0800 806 9000 1300, E-Mail: Fach-Zert@de.tuv.com
Welche aktuellen Normen gibt es und wo stehen diese?
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