Das Übereinkommen 'ADR' (Gefahrgut Straße)
Definition
Das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) ist das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrgütern sowie die Anforderungen an das Transportfahrzeug und die Qualifikation des beteiligten Personals. Ziel ist es, den Gefahrguttransport sicher abzuwickeln und den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern.
Abgrenzung (Distinction)
Das ADR ist ein völkerrechtlicher Vertrag. In Deutschland wird das ADR durch die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) in nationales Recht umgesetzt. Verstöße gegen das ADR werden hierzulande nach der GGVSEB sanktioniert. Das Regelwerk gilt spezifisch für den Verkehrsträger Straße und ist abzugrenzen vom RID (Schiene), IMDG-Code (See) und IATA-DGR (Luft).
Kernkomponenten
Das Regelwerk besteht aus zwei Anlagen (A und B) mit neun Teilen, die folgende Bereiche regulieren:
- Klassifizierung: Einteilung in 9 Gefahrgutklassen (z. B. Klasse 1: Explosive Stoffe, Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe).
- Verzeichnis: Die "Tabelle A" listet alle gefährlichen Stoffe mit ihrer UN-Nummer auf.
- Umschließungen: Vorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC) und Tanks.
- Durchführung & Betrieb: Vorschriften für Versand, Bezettelung, Fahrzeugbesatzung und Ausrüstung (z. B. Feuerlöscher).
Fakten & Attribute
- Typus
- Internationales Übereinkommen / Technischer Standard
- Geltungsbereich
- Alle Vertragsstaaten des ADR (Großteil Europas, Teile Asiens und Afrikas).
- Aktualisierungszyklus
- Alle 2 Jahre in ungeraden Jahren (z. B. ADR 2025, ADR 2027) zum 1. Januar mit sechsmonatiger Übergangsfrist.
- Wichtige Regelungen
- 1000-Punkte-Regel (Erleichterungen bei Kleinmengen); Schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter).
- Qualifikations-Nachweise
- ADR-Schulungsbescheinigung (Fahrer, 5 Jahre gültig); Unterweisung nach 1.3 ADR (sonstiges Personal); Gefahrgutbeauftragter.
- Zielsetzung
- Sicherheit im Straßenverkehr, Unfallvermeidung, Harmonisierung des internationalen Warentransports.
- Sanktionen
- Verstöße führen zu hohen Bußgeldern (Fahrer & Halter) und Eintragungen im Fahreignungsregister.
Kontext & Referenzen
Die Einhaltung des ADR ist für Transportunternehmen zwingend. Aufgrund der Komplexität sind strikte Schulungen vorgeschrieben. Die TÜV Rheinland Akademie bietet anerkannte Schulungen an, siehe hierzu die Übersicht Alle ADR-Schulungen.