Um als Gefahrgutfahrer explosive Stoffe der Klasse 1 auf der Straße befördern zu dürfen, müssen Sie eine zusätzliche ADR-Bescheinigung haben. Mit der Teilnahme an diesem ADR-Aufbaukurs für die Gefahrstoffklasse 1 und der IHK-Prüfung erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse und die erforderliche ADR-Bescheinigung.
Nutzen
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Sie erfüllen Ihre Pflicht, sich als Gefahrgutfahrer für den Transport explosiver Stoffe (Klasse 1) zu qualifizieren.
Sie erwerben in 8 Unterrichtseinheiten (1 Tag) alle notwendigen Kenntnisse für die anschließende IHK-Prüfung und trainieren Fertigkeiten für den vorschriftsgemäßen Umgang mit explosiven Stoffen.
Sie erhalten mit Abschluss des Aufbaukurses Klasse 1 die Berechtigung zum Transport explosiver Stoffe.
Zielgruppe
Geeignet für Fahrer von Gefahrguttransporten mit gültiger ADR-Bescheinigung, die explosive Güter der Klasse 1 befördern sollen.
Voraussetzungen
Gültige, passende Fahrererlaubnis.
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am ADR-Basiskurs Stück- und Schüttgut (Seminarnr. 39610) oder einer gültigen ADR-Bescheinigung.
Abschluss
Zertifikat
Nach erfolgreicher IHK-Prüfung erhalten Sie die ADR-Bescheinigung Klasse 1 von der IHK. Die Gültigkeit läuft, unabhängig vom Zeitpunkt der Prüfung Aufbaukurs Klasse 1, gleichzeitig mit dem ADR-Schein Basiskurs ab.
Inhalte des Seminars
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Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Dokumentation und Begleitpapiere
Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung
Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Durchführung der Beförderung
Umgang mit explosiven Stoffen
Maßnahmen nach Unfällen / Zwischenfällen
Schriftliche Prüfung vor der IHK
Wichtige Hinweise
Der Kurs schließt mit einer IHK-Prüfung ab. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den ADR-Schein von der IHK und eine Teilnahemebescheinigung von der TÜV Rheinland Akademie.
Die IHK-Prüfungsgebühren werden von der zuständigen IHK separat in Rechnung gestellt.
Für den Transport von bestimmten explosionsgefährdeten Stoffen ist zusätzlich ein "Befähigungsschein nach Sprengstoffgesetz" erforderlich.
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