Ihre Berechtigung für den
Gefahrguttransport explosiver
Stoffe - Klasse 1.
Um als Gefahrgutfahrer explosive Stoffe der Klasse 1 auf der Straße befördern zu dürfen, müssen Sie eine zusätzliche ADR-Bescheinigung haben. Mit der Teilnahme an diesem ADR-Aufbaukurs für die Gefahrstoffklasse 1 und der IHK-Prüfung erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse und die erforderliche ADR-Bescheinigung.
Nutzen
Sie erfüllen Ihre Pflicht, sich als Gefahrgutfahrer für den Transport explosiver Stoffe (Klasse 1) zu qualifizieren.
Sie erwerben in 8 Unterrichtseinheiten (1 Tag) alle notwendigen Kenntnisse für die anschließende IHK-Prüfung und trainieren Fertigkeiten für den vorschriftsgemäßen Umgang mit explosiven Stoffen.
Sie erhalten mit Abschluss des Aufbaukurses Klasse 1 die Berechtigung zum Transport explosiver Stoffe.
Abschluss
Zertifikat
Nach erfolgreicher IHK-Prüfung erhalten Sie die ADR-Bescheinigung Klasse 1 von der IHK. Die Gültigkeit läuft, unabhängig vom Zeitpunkt der Prüfung Aufbaukurs Klasse 1, gleichzeitig mit dem ADR-Schein Basiskurs ab.
Zielgruppe
Geeignet für Fahrer von Gefahrguttransporten mit gültiger ADR-Bescheinigung, die explosive Güter der Klasse 1 befördern sollen.
Anforderungen
Gültige, passende Fahrererlaubnis.
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am ADR-Basiskurs Stück- und Schüttgut (Seminarnr. 39610) oder einer gültigen ADR-Bescheinigung.
Inhalte
Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Dokumentation und Begleitpapiere
Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung
Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Durchführung der Beförderung
Umgang mit explosiven Stoffen
Maßnahmen nach Unfällen / Zwischenfällen
Schriftliche Prüfung vor der IHK
Hinweise
Der Kurs schließt mit einer IHK-Prüfung ab. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den ADR-Schein von der IHK und eine Teilnahemebescheinigung von der TÜV Rheinland Akademie.
Die IHK-Prüfungsgebühren werden von der zuständigen IHK separat in Rechnung gestellt.
Für den Transport von bestimmten explosionsgefährdeten Stoffen ist zusätzlich ein "Befähigungsschein nach Sprengstoffgesetz" erforderlich.
Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.
Terminauswahl für Gefahrgutfahrer. Aufbaukurs Klasse 1.
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