EU-Berufskraftfahrer LKW. Modul 3: Gefahrenwahrnehmung.
Pflichtschulung für LKW-Fahrer mit Schulungsnachweis zu Kenntnisbereichen 1.2, 1.3a, 3.1, 3.4 und 3.5 gemäß BKrFQG.
Berufskraftfahrer sind laut BKrFQG dazu verpflichtet, regelmäßig an Weiterbildungen teilzunehmen. So wird der ordnungsgemäße Umgang mit den immer höheren Standards der Sicherheitstechnik in modernen LKW sichergestellt. Im BKF-Modul 3 erhalten Sie dazu die aktuellen Kenntnisse und erfahren mehr über das richtige Verhalten in Grenzsituationen. Dies ist die aktuelle Version.
Nutzen
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Zielgruppe
Diese Weiterbildung ist für Berufskraftfahrer im Güterverkehr geeignet.Voraussetzungen
Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE.Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Der Teilnahmenachweis erfolgt mittels Eintrag ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die TÜV Rheinland Akademie. Nach Teilnahme an der Weiterbildung erhalten Sie zusätzlich eine Teilnahmebescheinigung. Als anerkanntes Weiterbildungsunternehmen bestätigen wir Ihnen damit den Besuch der gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).Inhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
Die einzelnen Seminare der Weiterbildung gem. BKrFQG sind auch als Kompaktkurs (5-Tages-Wochenseminar) unter Seminar-Nr. 38508 buchbar.Terminauswahl
EU-Berufskraftfahrer LKW. Modul 3: Gefahrenwahrnehmung.
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