Regalprüfer Ausbildung

Inhaltsverzeichnis

    Ausbildung für Regalprüfer – Sachkunde Prüfung Regalanlagen

    Qualifizierung mit TÜV Rheinland: Bilden Sie sich weiter in den Bereichen Sachkunde Prüfung Regalanlagen, Bedienung von Flurförderzeugen und Ladungssicherung. Wir vermitteln wichtige Fach- und Vorschriftenkenntnisse. Darüber hinaus muss eine Befähigte Person (Sachkundiger) über eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrung verfügen. Als zukünftiger Regalprüfer erhalten Sie in praxisorientierter Form die notwendigen Kenntnisse zur gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfung von Regalanlagen und Einrichtungen.

    Viele Weiterbildungen können Sie auch online im Virtual Classroom besuchen. Somit können Sie bequem und sicher von zu Hause teilnehmen, Neues lernen und sich mit anderen austauschenViele Weiterbildungen können Sie auch online im Virtual Classroom besuchen. Somit können Sie bequem und sicher von zu Hause teilnehmen, Neues lernen und sich mit anderen austauschen. Alle Virtual Classrooms zum Thema Lager, Logistik und Supply Chain Management im Überblick


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    Regalprüfung - Sachkundenachweis gemäß DIN EN 15635, BetrSichV § 10, DGUV Information 208-061.

    Regalbeschädigungen frühzeitig aufspüren und beurteilen.

    Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung.

    Beschädigungen an Regalsystemen können die maximale Tragfähigkeit eines Lagersystems reduzieren und somit Unfälle im Lager verursachen. Eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen verlangt daher, dass sie regelmäßig fachkundig überprüft werden müssen (DIN EN 15635, BetrSichV § 10,DGUV Information 208-061).

    Die Überprüfung muss durch eine befähigte Person (Sachkundiger) in jährlichen Abständen durchgeführt werden und befähigt gleichzeitig zur Durchführung der wöchentlichen Sichtprüfung.

    Regalprüfung – Sachkunde Prüfung RegalanlagenRegalprüfung – Sachkunde Prüfung Regalanlagen

    Regalprüfer Weiterbildung: Unsere aktuelle Empfehlung für Sie

    Empfehlung

    Sachkunde-Prüfung Regalanlagen DIN EN 15635 und BetrSichV.

    Erledigen Sie als Regalprüfer die Pflichtprüfungen von Regalanlagen zukünftig in Eigenregie.

    ab 750,00 € Nettopreis (zzgl. MwSt.)
    ab 892,50 € Bruttopreis (inkl. MwSt.)
    Details
    • Seminar
    • Präsenz / Virtual Classroom
    • 38 Termine verfügbar
    • 8 Unterrichtseinheiten
    • Zertifikat
    • Garantie­termine vorhanden

    Regalprüfer Ausbildungen im Überblick

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Was ist die DIN EN 15635?

    Die DIN EN 15635 ist eine europäische Norm für die Anwendung und Instandhaltung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl in Lagern. Sie legt fest, wie Regale zu nutzen, regelmäßig zu prüfen und instand zu halten sind, um die Sicherheit im Lager zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zu Prüfintervallen, zur Qualifikation der Regalprüfer und zum Umgang mit Schäden an Regalanlagen.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Was versteht man unter der "Regalprüfung bzw. Regalinspektion"?

    Der Begriff "Regalinspektion" entstammt der Norm DIN EN 15635, die sich mit "Ortsfesten Regalsystemen aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen" befasst. Der im englischen Original verwendete Begriff "inspection" wurde leider nicht optimal mit "Inspektion" übersetzt. Tatsächlich bezieht sich dieser Begriff auf die Prüfung von Regalen.
    Die Norm differenziert bei der Regalinspektion zwischen einer "Experteninspektion", die mindestens jährlich von einer "fachkundigen Person" durchgeführt werden muss, und weiteren Inspektionen oder Sichtkontrollen, die in kürzeren Intervallen, z.B. wöchentlich oder in Abständen, die auf einer Risikoanalyse durch die verantwortliche Person im Lager basieren, stattfinden sollten.
    In Deutschland unterliegt die Regalprüfung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Begriffe aus der DIN EN 15635 können dabei wie folgt der Betriebssicherheitsverordnung zugeordnet werden:
    Die Experteninspektion durch eine fachkundige Person entspricht der regelmäßigen Prüfung durch eine befähigte Person gemäß § 14 Abs. 2 BetrSichV.
    Die Inspektionen oder Sichtkontrollen, die in kürzeren Abständen stattfinden, entsprechen einer internen Prüfung durch eine befähigte Person, die in § 4 Absatz 5 Satz 3 der Betriebssicherheitsverordnung als betriebliche Kontrolle definiert ist. Die Sicherheitsbeiwerte für die statische Auslegung von Palettenregalen gemäß DIN EN 15512 setzen voraus, dass diese häufigen Kontrollen sorgfältig durchgeführt werden. Nur durch diese Maßnahmen können Schäden im Betrieb frühzeitig erkannt und behoben werden.

    Wie oft muss eine Regalprüfung nach DIN EN 15635 durchgeführt werden?

    Nach DIN EN 15635 besteht die Regalprüfung aus regelmäßigen Sichtkontrollen durch geschulte Mitarbeitende (in der Praxis meist wöchentlich) und einer Experteninspektion mindestens einmal alle 12 Monate durch eine befähigte fachkundige Person.

    Welche Regale müssen geprüft werden?

    Die Anforderungen zur Prüfung von Regalen sind in § 14 Abs. 1 und Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verankert.
    Prüfung vor der erstmaligen Nutzung von Arbeitsmitteln
    In § 14 Abs. 1 der BetrSichV wird festgelegt, dass eine Prüfung durch eine qualifizierte Person vor der ersten Verwendung von Arbeitsmitteln erforderlich ist. Diese Prüfung muss nach jeder Montage unabhängig von der Regalart erfolgen. Dabei liegt der Fokus besonders auf der Überprüfung, ob die Montage gemäß den Herstellerangaben korrekt durchgeführt wurde.
    Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln
    Die wiederkehrenden Prüfungen von Arbeitsmitteln werden in § 14 Abs. 2 der BetrSichV behandelt. Hiernach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsmittel, die potentiell schädlichen Einflüssen ausgesetzt sind und somit Risiken für die Beschäftigten darstellen können, regelmäßig von einer befähigten Person überprüfen zu lassen. Der Unternehmer muss feststellen, ob seine Regale solchen Einflüssen ausgesetzt sind und ob daraus gefährliche Situationen resultieren können. Wenn dies der Fall ist, müssen die wiederkehrenden Prüfungen gemäß den festgelegten Intervallen durchgeführt werden.
    Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Arten von Regalen, wie beispielsweise Palettenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, Einfahrregale und Durchlaufregale. Regale, die manuell be- und entladen werden, sind zwar nicht ausgeschlossen, jedoch können in der Regel Schäden oder Gefahren ausgeschlossen werden, sodass auf die regelmäßigen Prüfungen nach § 14 Abs. 2 BetrSichV verzichtet werden kann.
    Ein Risiko durch schädliche Einflüsse, die zu gefährlichen Situationen führen können, besteht beispielsweise, wenn Regale mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderzeugen beladen oder entladen werden. Bei elektrisch betriebenen Regalen ist mit Gefahren stets zu rechnen, auch wenn sie manuell be- und entladen werden.

    Was umfasst die regelmäßige Prüfung (jährliche Experteninspektion)?

    Die jährliche Experteninspektion basiert auf den Vorgaben der DIN EN 15635, die sich mit "Ortsfesten Regalsystemen aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen" beschäftigt. Bei dieser Inspektion sind folgende wesentliche Aspekte zu überprüfen:

    •    Wurde das Regal gemäß der Montageanleitung korrekt aufgebaut?
    •    Gibt es Schäden an den tragenden Teilen der Konstruktion?
    •    Sind an den Trägern Beschädigungen durch Stöße oder Überlastungen vorhanden?
    •    Stehen die Regalstützen senkrecht?
    •    Sind Risse in den Schweißnähten oder im Grundmaterial zu erkennen?
    •    Welcher Zustand liegt bei den Sicherungen vor, beispielsweise gegen das Ausheben oder Verschieben?
    •    In welchem Zustand befindet sich der Boden des Gebäudes?
    •    Sind die Lasten richtig auf den Paletten angeordnet und passen sie ins Regal?
    •    Gibt es aktuelle Hinweise zur Belastung und Informationen, die angebracht sind?
    •    Wird die maximale zulässige Beladung eingehalten?
    •    Sind die Ladeeinheiten stabil und innerhalb der erlaubten Maße?

    Diese Prüfkriterien sind im Kapitel 4 der DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" für die Anwender aufbereitet. Sie dienen dazu, die Betriebssicherheit und den Arbeitsschutz zu gewährleisten.

    Die Inspektion spielt somit eine entscheidende Rolle dabei, Gefahren frühzeitig zu identifizieren und präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen zu initiieren.

    Ist die wöchentliche Regalprüfung nach DIN EN 15635 Pflicht?

    Die interne Prüfung unterscheidet sich inhaltlich nicht grundlegend von der regelmäßigen Prüfung gemäß § 14 Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung. Allerdings kann der Umfang der internen Prüfung beispielsweise auf bestimmte Teile des Regals beschränkt werden, bei denen potenzielle Schäden oder Mängel vermutet werden. In diesem Fall sind Vorgaben durch die verantwortliche Person im Lager erforderlich.

    Welche Qualifikationen müssen Regalprüfer für die regelmäßige Prüfung (jährliche Experteninspektion) besitzen?

    Die regelmäßigen Prüfungen müssen von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden. Laut der technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 ist es erforderlich, dass diese Person über spezifische Fachkenntnisse verfügt. Diese Kenntnisse sollten durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, relevante Berufserfahrung sowie durch eine aktuelle berufliche Tätigkeit im Bereich des zu prüfenden Gegenstands und durch angemessene Weiterbildungen erworben werden. Zudem darf die befähigte Person während ihrer Prüftätigkeit nicht unter fachlichen Weisungen stehen und darf durch ihre Prüftätigkeit nicht benachteiligt werden.
    Zu den Personen, die diese Anforderungen erfüllen, gehören beispielsweise kompetente und erfahrene Monteure oder Monteurinnen von Herstellern und Wartungsfirmen sowie entsprechend qualifiziertes Personal des Betreibers.

    Welche Qualifikationen müssen Regalprüfer für die interne Prüfung (wöchentliche Sichtkontrolle) haben?

    In der Regel werden interne Prüfungen von im Betrieb beschäftigten Personen durchgeführt. Auch sie müssen den Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person entsprechen, entsprechend ihrer spezifischen Prüfaufgabe. Für die interne Prüfung ist es jedoch beispielsweise nicht notwendig, zu überprüfen, ob das Regal gemäß der Montageanleitung aufgebaut wurde, sofern die Regalgeometrie (Fachhöhen, Spannweiten) niemals verändert wird.

    Ist eine Regalprüfer Weiterbildung Pflicht?

    Ja, Regalprüfer sind zur Weiterbildung verpflichtet. Diese Pflicht ergibt sich aus Abschnitt 2.4 der technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203. Um den Anforderungen an eine aktuelle berufliche Tätigkeit gerecht zu werden, müssen Regalprüfer angemessene Weiterbildungsmaßnahmen ergreifen. Dies betrifft insbesondere Änderungen in relevanten Regelwerken wie der DIN EN 15635 oder der DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen".

    3 Weiterbildungen

    Fortbildung für Befähigte Personen zur Prüfung von Regalanlagen.

    Aktuelles praktisches Wissen und Erfahrungsaustausch für den unfall- und schadensfreien Betrieb von Regalanlagen.

    ab 590,00 € Nettopreis (zzgl. MwSt.)
    ab 702,10 € Bruttopreis (inkl. MwSt.)
    Details
    • Seminar
    • Präsenz / Virtual Classroom
    • 9 Termine verfügbar
    • 8 Unterrichtseinheiten
    • Teilnahmebescheinigung
    • Online durchführbar

    Sachkunde-Prüfung Regalanlagen DIN EN 15635 und BetrSichV.

    Erledigen Sie als Regalprüfer die Pflichtprüfungen von Regalanlagen zukünftig in Eigenregie.

    ab 750,00 € Nettopreis (zzgl. MwSt.)
    ab 892,50 € Bruttopreis (inkl. MwSt.)
    Details
    • Seminar
    • Präsenz / Virtual Classroom
    • 38 Termine verfügbar
    • 8 Unterrichtseinheiten
    • Zertifikat
    • Garantie­termine vorhanden
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