
# 10 – Brandschutz
Feuer und Flamme: Der Brandschutz im Unternehmen!
Brandschutzbeauftragte unterstützen Unternehmen beim organisatorischen und vorbeugenden Brandschutz. Die Funktion ist relevant für Fachkräfte mit Sicherheits-, Technik- oder Planungsbezug sowie für Unternehmen, die Zuständigkeiten im Brandschutz klar regeln möchten.
Ein Brandschutzbeauftragter unterstützt Unternehmen dabei, den vorbeugenden, organisatorischen und betrieblichen Brandschutz systematisch umzusetzen. Zu seinen Aufgaben gehört es, Brandrisiken und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, geeignete Maßnahmen zu begleiten und die Unternehmensleitung in Fragen des Brandschutzes zu beraten.
Darüber hinaus wirkt er bei der Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungsplänen sowie Brandschutzkonzepten mit, begleitet Begehungen und unterstützt die Kontrolle brandschutzrelevanter Einrichtungen. Auch Unterweisungen, die Mitwirkung bei Räumungsübungen sowie die Unterstützung bei der Ausbildung von Brandschutzhelfern zählen typischerweise zum Aufgabenbereich.
Die Funktion verbindet damit fachliche, organisatorische und betriebliche Anforderungen. Als Schnittstelle zu internen Fachbereichen, Feuerwehr, Behörden oder Sachversicherern trägt der Brandschutzbeauftragte dazu bei, dass Brandschutz im Unternehmen nicht nur geregelt, sondern im Alltag wirksam umgesetzt wird.
Ein Brandschutzbeauftragter ist im Betrieb wichtig, weil er dazu beiträgt, Brandrisiken frühzeitig zu erkennen, Schutzmaßnahmen systematisch zu begleiten und organisatorische sowie rechtliche Anforderungen im Brandschutz verlässlich umzusetzen. Das ist in der Praxis entscheidend, weil Schwachstellen im Brandschutz oft erst bei Begehungen, Prüfungen oder im Schadensfall sichtbar werden.
Unternehmen, die einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten bestellen, stärken damit ihre Sicherheitsorganisation und schaffen klare Zuständigkeiten für ein Thema mit hoher betrieblicher Relevanz.
✓ Klare Zuständigkeiten:
Brandschutzaufgaben werden im Betrieb greifbarer, wenn Verantwortlichkeiten und Ansprechpersonen eindeutig benannt sind. Das erleichtert Abstimmungen und schafft mehr Verbindlichkeit in der Umsetzung.
✓ Bessere betriebliche Abstimmung:
Die Funktion verbindet technische Anforderungen, organisatorische Abläufe, Unterweisungen und interne Kommunikation. So wird Brandschutz nicht isoliert behandelt, sondern in bestehende Prozesse eingebunden.
✓ Mehr Prävention im Alltag:
Organisatorische Schwächen im Brandschutz werden früher erkannt, bevor sie in Prüfungen, Begehungen oder im Ernstfall kritisch werden.
✓ Bessere Nachweisführung:
Wer einen Brandschutzbeauftragten schriftlich bestellt und dessen Tätigkeit dokumentiert, belegt die Erfüllung gesetzlicher Sorgfaltspflichten. Das ist im Schadensfall gegenüber Behörden und Versicherungen entscheidend.
Die Qualifikation als Brandschutzbeauftragter (TÜV) ist für Fachkräfte interessant, weil sie fachliche Kompetenz mit einem anerkannten Nachweis verbindet. Für Personen aus Arbeitssicherheit, Technik, Gebäudebetrieb oder Facility Management erweitert sie das berufliche Profil um ein Themenfeld, das in vielen Unternehmen hohe praktische Relevanz hat.
✓ Anerkannte Qualifikation
Die Schulung vom TÜV Rheinland erfüllt die Anforderungen der DGUV Information 205-003. Das ist für Fachkräfte relevant, weil die Qualifikation damit an einem etablierten fachlichen Rahmen ausgerichtet ist und bundesweit breite Akzeptanz genießt.
✓ Bessere Karrierechancen:
Fachkräfte mit zusätzlicher Qualifikation im Brandschutz können in Unternehmen breiter eingesetzt werden. Das ist vor allem dort ein Vorteil, wo Sicherheitsorganisation, Gebäudebetrieb und Betreiberverantwortung eng zusammenhängen.
✓ Verantwortung mit Wirkung:
Wer als Brandschutzbeauftragter tätig ist, übernimmt nicht nur eine Zusatzfunktion, sondern gestaltet Sicherheitsstrukturen aktiv mit. Das erhöht die Sichtbarkeit der Rolle im Unternehmen und macht die Aufgabe fachlich anspruchsvoll.
✓ Vergütungsrelevanz:
Die Funktion ist in vielen Unternehmen mit zusätzlicher Verantwortung verbunden. Je nach Branche, Region, Berufserfahrung und Aufgabenprofil kann sich das auch auf Entwicklungsmöglichkeiten und Vergütung auswirken.
Für die Aufgabe als Brandschutzbeauftragter qualifizieren Sie sich durch eine fachliche Ausbildung mit geprüftem Abschluss. Beim TÜV Rheinland erwerben Sie die Kenntnisse, um Brandschutzaufgaben im Unternehmen fachlich fundiert wahrzunehmen und Anforderungen aus baulichem, technischem und organisatorischem Brandschutz sicher einzuordnen.
Die Qualifizierung vermittelt Wissen zu Brandschutzrecht, relevanten Vorschriften und Normen sowie zu den typischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Brandschutzbeauftragten. So schaffen Sie die Grundlage, Risiken frühzeitig zu erkennen, Maßnahmen fachlich zu begleiten und den Brandschutz im Betrieb strukturiert weiterzuentwickeln.
Ausführliche Informationen zu Inhalten und Themenschwerpunkten finden Sie auf den weiterführenden Brandschutzseiten.
Nach der erfolgreichen Absolvierung der Qualifizierung zum Brandschutzbeauftragten steht eine mündliche und schriftliche Abschlussprüfung an. Die Prüfung wird durch eine unabhängige Stelle beim TÜV Rheinland abgenommen. Teilnehmende, die eine Brandschutzbeauftragten-Ausbildung durchlaufen haben, erhalten ein Zertifikat. Es gilt als Ausbildungsnachweis und befähigt dazu, zukünftig als Brandschutzbeauftragter tätig zu werden. Parallel erhalten angehende Brandschutzbeauftragte eine ID, mit der die Qualifizierung im weltweit zugänglichen Portal Certipedia dokumentiert wird.
Gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014 und DGUV-Information 205-003 müssen Brandschutzbeauftragte regelmäßig eine Fortbildung absolvieren. Die Weiterbildung umfasst innerhalb von drei Jahren insgesamt 16 Unterrichtseinheiten. In den Seminaren wiederholen sich die Themen aus der Ausbildung. Das erlernte Wissen wird nochmals aufgefrischt. Informationen über neue Regelungen und Vorschriften, Beispiele aus der Praxis und aktuelle Fragestellungen zum Thema Brandschutz ergänzen das Weiterbildungsprogramm.
Eine kompakte Präsenzfortbildung finden Sie unter Fortbildung Brandschutzbeauftragte (Sem.-Nr. 05410) oder als Virtual Classroom Format unter Fortbildung Brandschutzbeauftragte - online Teil A (Sem.-Nr. 05420) und Fortbildung Brandschutzbeauftragte - online Teil B (Sem.-Nr. 05421).
Eine Übersicht aller anerkannten Seminare finden Sie übersichtlich im PDF-Format zum Download im nachfolgenden Downloadbereich.
Nutzen Sie als Brandschutzbeauftragter oder Person mit vergleichbaren Brandschutzkenntnissen auch unsere neue Top-Qualifizierung Brandschutzmanager (TÜV).
Laden Sie weitere Informationen zu diesem Produkt herunter.
Auf der Podcademy Island – der Wissenswohlfühlinsel der TÜV Rheinland Akademie – erkunden wir gemeinsam mit Ihnen spannende Zukunftsberufe. In Folge 10 geht es um den Brandschutzbeauftragten – eine wichtige Funktion, auch für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Alle Folgen finden Sie hier in der Podcast-Übersicht
Das ist mein erstes Seminar bei der TÜV Rheinland Akademie und ich bin sehr zufrieden!Die Abläufe sind sehr gut und die Betreuung sowie das Essen sind super. Besonders positiv hervorzuheben ist der Dozent. Er vermittelt die Inhalte sehr transparent und praxisnah. Die gesamte Lernatmosphäre ist sehr offen und Fragen werden immer kompetent beantwortet.
Der Lehrgang "Betrieblicher Brandschutzbeauftragter (TÜV)" hat mir sehr gut gefallen. Die Inhalte wurde sehr kompetent, kurzweilig und interessant vermittelt. Der hohe Praxisanteil war super und wir wurden sehr gut auf die Prüfung vorbereitet. Das Gelernte kann ich qualifiziert und sehr gut ins Unternehmen übertragen. Meinen Kollegen kann ich so fachkundig zur Seite stehen und sie kompetent unterweisen.
über die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (TÜV)
Das ist jetzt meine 9. Schulung bei der TÜV Rheinland Akademie und ich bin wieder sehr zufrieden. Der Lehrgang "Betrieblicher Brandschutzbeauftragter (TÜV)" wurde von einem sehr fachkundigen Dozenten geleitet. Durch den hohen Praxisanteil wurden die komplexen Inhalte kurzweilig und sehr informativ vermittelt. Die Teilnehmer werden sicher auf die Prüfung vorbereitet und man kann das Gelernte sehr gut in das eigene Unternehmen übertragen.Die Verpflegung ist super und das Seminarzentrum sehr ansprechend. Ich komme gerne wieder und kann die TÜV Rheinland Akademie wirklich empfehlen!
Die komplexen Inhalte werden im Lehrgang "Betrieblicher Brandschutzbeauftragter (TÜV)" gut verständlich und mit vielen praktischen Übungen vermittelt. Besonders hat mir die Offenheit im Seminar gefallen. Fragen sind jederzeit erwünscht und wurden vom Dozenten kompetent und hilfreich beantwortet. So sind die Teilnehmer für die Prüfung und für die Umsetzung im Unternehmen gut vorbereitet und aufgestellt. Durch diese Ausbildung kann man einen neuen, weiteren Status im Unternehmen erlangen und den Kollegen hilfreich mit Rat und Tat fachkundig zur Seite stehen.
Brandschutzbeauftragte sind qualifizierte Personen, die vom Arbeitgeber bestellt werden, um den betrieblichen Brandschutz fachlich zu unterstützen. Sie beraten die Unternehmensleitung, helfen dabei, Brandrisiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Maßnahmen zu begleiten und organisatorische Anforderungen im Brandschutz systematisch umzusetzen. Damit übernehmen sie eine zentrale Schnittstellenfunktion zwischen Prävention, betrieblicher Organisation und praktischer Umsetzung.
In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. In vielen Fällen kann sich eine Verpflichtung jedoch aus baurechtlichen Vorschriften, Sonderbauverordnungen, behördlichen Auflagen oder aus der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz ergeben. Kurz gesagt: nicht pauschal für jeden Betrieb, aber je nach Nutzung, Risiko und Vorgaben im Einzelfall rechtlich verbindlich.
Ein Brandschutzbeauftragter haftet nicht automatisch persönlich, nur weil er diese Funktion übernimmt. Die grundlegende Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz liegt weiterhin beim Arbeitgeber. Eine persönliche Haftung kann jedoch in Betracht kommen, wenn Aufgaben schuldhaft verletzt werden und daraus ein Schaden entsteht. Maßgeblich sind dabei der konkrete Aufgabenbereich, die übertragenen Befugnisse, die betriebliche Organisation und das jeweilige Verhalten im Einzelfall.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten sollen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Ihnen sollen gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren bekannt sein. Darüber hinaus werden Kommunikationsstärke, Zuverlässigkeit und technisches Grundverständnis erwartet. Die Mindestanforderungen an Qualifikation, Ausbildung und Bestellung sind in der DGUV Information 205-003 geregelt, die seit 1. Januar 2024 verbindlich anzuwenden ist.
Nein – zumindest nicht nach den maßgeblichen Regelwerken. Gemäß DGUV Information 205-003 ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss sie vor der Ausbildung erwerben.
Ein Brandschutzbeauftragter ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn das Unternehmen bestimmte Sonderbauten betreibt (z. B. Krankenhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten), die Landesbauordnung oder Industriebaurichtlinie dies fordert, im Baugenehmigungsverfahren eine Brandschutzauflage erfolgt, die Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Brandrisiko ergibt oder wenn Versicherer entsprechende Auflagen machen. Typische Schwellenwerte: Industriebauten ab 5.000 m² Geschossfläche, Verkaufsstätten ab 2.000 m² sowie Büro- und Verwaltungsgebäude ab 3.000 m²
Personen mit der Qualifikation Brandschutzbeauftragter müssen innerhalb von drei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Fortbildungsveranstaltungen absolvieren. Liegt der Erwerb der Qualifikation länger als drei Jahre zurück und kann keine entsprechende Fortbildung nachgewiesen werden, ist eine vollständig neue Grundausbildung erforderlich.
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende mit abgeschlossener Berufsausbildung zum Brandschutzbeauftragten ausgebildet werden. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung nach DGUV Information 205-003 (inkl. schriftlicher und mündlicher Prüfung) sowie die schriftliche Bestellung durch den Arbeitgeber. Die Qualifikation ist zudem nur gültig, solange die Fortbildungspflicht eingehalten wird. Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Zusatzausbildung oder Hochschulabsolventen mit dem Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik können diese Funktion übernehmen.
Ein Brandschutzbeauftragter berät die Unternehmensleitung in allen Fragen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes. Er erstellt Brandschutzordnungen, überprüft und arbeitet Flucht- und Rettungswege aus, schult Mitarbeitende und begleitet Brandschauen. Seine 26 Aufgabenfelder sind in der DGUV Information 205-003 geregelt. Dazu gehören u. a. die regelmäßige Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen, die Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen sowie die Dokumentation aller brandschutzbezogenen Tätigkeiten.
Um die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten während der Arbeit zu gewährleisten, besteht für Arbeitgeber die Verpflichtung, präventive Maßnahmen zum Brandschutz zu ergreifen.
Brandschutzbeauftragte zu bestellen, kann eine Maßnahme sein. Diese werden schriftlich beauftragt und auf Basis von definierten Anforderungen ausgebildet, denn Brandschutzbeauftragte benötigen immer eine fachliche Qualifizierung. Dadurch entsprechen sie nicht nur den unternehmerischen Pflichten im Arbeitsschutz und Baurecht, sondern erfüllen auch die Anforderungen der Versicherer hinsichtlich Brandschutz.
Die Vorschriften zum Arbeitsschutz sehen keine generelle Pflicht vor, Beauftragte für Brandschutz zu berufen. Allerdings können Brandschutzkonzepte, die gemäß Musterbauordnung für Gebäude besonderer Art oder Nutzungen (Sonderbauten) erstellt werden, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorsehen. Diese Vorschrift gilt ebenso bei Baugenehmigungen oder vertraglichen Vereinbarungen mit Versicherern.
Zudem schreiben die Arbeitsstättenverordnung und ASR A2.2 sowie bestimmte Beurteilungen zu Gefährdungslagen besondere Vorgaben vor. Darüber hinaus erhöhen Brandschutzbeauftragte den Schutz von Leben und Sachwerten und definieren darüber ihren sinnvollen Nutzen.
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung des geltenden Betriebsverfassungsgesetzes. Dabei werden neben den Aufgaben auch der Zuständigkeitsbereich und andere Rahmenbedingungen definiert, damit der Brandschutzbeauftragte seinen Aufgaben ungehindert nachgehen kann. Im Zuge der Bestellung erfolgt daher auch eine Einweisung und die Übergabe von Unterlagen, die für den Brandschutz relevant sind. Außerdem erhält der Verantwortliche einen Zugang zu allen Räumen, die er für seine Tätigkeit aufsuchen muss.
Bei einer gesetzlich oder gemäß behördlichen Auflagen geforderten Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist die Person namentlich der zuständigen Genehmigungsbehörde auf Verlangen mitzuteilen. Das gilt ebenfalls bei einem Wechsel der Besetzung. Als Behörde kommt dabei beispielsweise die Brandschutzdienststelle in Frage.
Wer einen Brandschutzbeauftragten im Unternehmen beruft, ist auch für dessen Ausbildung und Qualifikation verantwortlich. Das schreibt die DGUV-Information 205-003 vor, die dem Arbeitgeber dieser Pflicht in die Hände legt. Dazu zählt auch, sowohl die Ausbildung als auch die Weiterbildungen des Brandschutzbeauftragten zu finanzieren.
Unternehmen, die keine eigenen Brandschutzbeauftragten aus dem Kreis der Mitarbeiter stellen können oder darauf verzichten, haben die Option, externe Brandschutzbeauftragte zu verpflichten.
Dieser Nachweis zur Bestellung ist notwendig, wenn nach dem Baurecht die Pflicht für einen Beauftragten besteht. Dabei müssen diese eine Qualifikation nach Kapitel 4 und Kapitel 5 der DGUV-Information 205-003 vorlegen.
Maßgebend für extern bestellte Brandschutzbeauftragte ist außerdem, dass sie einer bestehenden Brandschutzorganisation zugehörig und in die internen Abläufe des beauftragenden Unternehmens eingebunden sind.
Externe Brandschutzbeauftragte unterstützen das Management im Betrieb ausschließlich in beratender Funktion. Die Zuständigkeiten und Schnittstellen im Unternehmen werden dabei vertraglich festgelegt.
Die Erfüllung der Aufgaben von Brandschutzbeauftragten fallen als Arbeitszeit an und werden entsprechend auch verrechnet. Sie besitzen das Anrecht auf regelmäßige Fortbildung und erhalten alle notwendigen Informationen und Arbeitsmittel, die für die Tätigkeit relevant sind.
Oft stellt sich im Vorfeld der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten die Frage der Haftung. Grundsätzlich trägt die Geschäftsführung eines Unternehmens die Verantwortung für die betriebliche Sicherheit. Für einen Brandschutzbeauftragten entsteht durch die Bestellung kein höheres Haftungsrisiko, sofern in seinem Vertrag der Bestellung keine konkreten Regelungen dazu getroffen werden.
Der Verdienst von Brandschutzbeauftragten richtet sich immer danach, wie die Tätigkeit ausgeübt wird. Hinzu kommt, wie ein Brandschutzbeauftragter konkret ins Unternehmen eingebunden ist. Zudem spielen Größe des jeweiligen Unternehmens und Fachkenntnisse eine wichtige Rolle.
Brandschutzbeauftragte unterstehen unmittelbar der Geschäftsführung. Allerdings besitzen sie keine Befugnis zur Weisung, weil die Aufgabe darin besteht, Führungskräfte im Unternehmen lediglich in Brandschutzfragen zu beraten.
Dem Brandschutzbeauftragten sollten jedoch folgende Vollmachten erteilt werden:
Die Aufgabe als Brandschutzbeauftragte im Unternehmen können diejenigen Angestellten übernehmen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Sie ist die einzige formelle Voraussetzung für die zusätzliche Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (TÜV).
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen von einem externen Unternehmen delegiert wurden oder selbstständige Architekten oder Bauingenieure sich privat zum Brandschutzexperten qualifizieren möchten. Angehende Brandschutzbeauftragte verfügen darüber hinaus idealerweise über weitere Fähigkeiten. Dazu zählen ein angemessenes technisches Verständnis, ausreichende Kommunikationsstärke und hohe Zuverlässigkeit.