Explosionsschutz Grundlagen - Unterweisung im Explosionsschutz.
Werden Sie vertraut mit den Risiken und Sicherheitsmaßnahmen in Explosionsschutzbereichen und erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Unterweisungspflichten.
Der Explosionsschutz ist in der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und in weiteren Vorschriften und Normen geregelt.
Durch die eingesetzten Stoffe und Produktionsverfahren entstehen in vielen Betrieben Gefährdungen durch mögliche Explosionen. Dabei können Gefahren von Gasen, Dämpfen, Flüssigkeiten oder Stäuben ausgehen. Auslösende Ursachen einer Explosion können persönlicher, organisatorischer oder technischer Art sein. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiter im Betrieb und hat Instandhaltungsmaßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden. In Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen muss der Schutz vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände sichergestellt werden.
Wichtiger Bestandteil ist dabei die Ausbildung der Mitarbeiter in explosionsgefährdeten Bereichen mit entsprechenden Explosionsschutz Schulungen, damit Gefahren rechtzeitig erkannt, passende Betriebs- und Arbeitsmittel fachgerecht eingesetzt und Arbeiten und Prüfungen sicherheitsgerecht durchgeführt werden.
Unser gesamtes Weiterbildungsangebot finden Sie über die Suchfunktion.
Ausbildung zur Prüfung Befähigten Person im Explosionsschutz gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1 BetrSichV.
Unsere Explosionsschutz-Schulungen sind modular aufgebaut. Sie beginnen mit dem eintägigen Basismodul für die Befähigte Person im Explosionsschutz, das eine grundlegende Unterweisung im Explosionsschutz vermittelt. Dieses Seminar ist für sämtliche Bereiche des Explosionsschutzes separat buchbar und bietet eine solide Grundlage für weiterführende Schulungen.
Nach dem Basisseminar können Sie sich an dem darauffolgenden Tag zur Befähigten Person in Ihrem Tätigkeitsfeld qualifizieren. Die Anforderungen an die Befähigten Personen Explosionsschutz sind in der TRBS 1201 geregelt.
Wählen Sie hierfür Ihre passende Weiterbildung:
Erhalten Sie Ihre Befähigung indem Sie den nach der TRBS 1201 Teil 1 vorgeschriebenen Erfahrungsaustausch besuchen: Erfahrungsaustausch für Befähigte Personen im Explosionsschutz.
Erlangen Sie die notwendigen Kenntnisse, um Gefährdungen zu entdecken und zu bewerten: Fachkundigen Person im Explosionsschutz.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne: Tel. 0800 135 355 77 (kostenfrei)
Was sind die Aufgaben der zur Prüfung befähigten Personen im Explosionsschutz?
"Nach der Betriebssicherheitsverordnung müssen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen vollumfänglich in ihrer Gesamtheit, inkl. aller Einrichtungen, die dem Explosionsschutz und der Arbeitssicherheit dienen, geprüft werden. Nach Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung gibt es neue Prüffristen und Prüfungen. Diese müssen durch eine zur Prüfung befähigten Personen im Explosionsschutz durchgeführt werden."
Welchen Nutzen hat der Kunde bzw. das Unternehmen vom Besuch unserer modularen Seminarreihe für Befähigte Personen im Explosionsschutz?
"Die Seminarteilnehmer werden den gestiegenen Qualifikationsanforderungen an die zur Prüfung befähigte Personen gerecht. Sie wissen, was alles zu beachten ist, um den aktuellen Anforderungen aus den explosionsschutzrelevanten Regelwerken in der betrieblichen Praxis zu entsprechen."
Tragen Sie mit den Dienstleistungen der TÜV Rheinland Industrie Service zur Sicherheit in Ihrem Unternehmen bei.
Als zugelassene Überwachungsstelle für Brand- und Explosionsschutz unterstützt Sie die TÜV Rheinland Industrie Service bei der Erlaubnis, beim Bau, Betrieb und der Prüfung Ihrer Anlagen.
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Der Erfahrungsaustausch ist sehr interessant. Eine gute Wissensvermittlung mit der Möglichkeit Fragen zu stellen. Probleme und Pflichten werden praxisorientiert dargestellt
Das Seminar war durch ein sehr angenehmes Klima untereinander geprägt.