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Anforderungen für Mitarbeiter und "Befähigte Personen" im Explosionsschutzbereich.
Der Explosionsschutz ist in der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und in weiteren Vorschriften und Normen geregelt.
Durch die eingesetzten Stoffe und Produktionsverfahren entstehen in vielen Betrieben Gefährdungen durch mögliche Explosionen. Dabei können Gefahren von Gasen, Dämpfen, Flüssigkeiten oder Stäuben ausgehen. Auslösende Ursachen einer Explosion können persönlicher, organisatorischer oder technischer Art sein. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiter im Betrieb und hat Instandhaltungsmaßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden. In Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen muss der Schutz vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände sichergestellt werden.
Wichtiger Bestandteil ist dabei die Ausbildung der Mitarbeiter in explosionsgefährdeten Bereichen mit entsprechenden Explosionsschutz Schulungen, damit Gefahren rechtzeitig erkannt, passende Betriebs- und Arbeitsmittel fachgerecht eingesetzt und Arbeiten und Prüfungen sicherheitsgerecht durchgeführt werden.
Unser gesamtes Weiterbildungsangebot finden Sie über die Suchfunktion.
Aufbau der Explosionsschutz Schulungen.
Ausbildung zur Prüfung Befähigten Person im Explosionsschutz gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1 BetrSichV.
Überblick: Explosionsschutz Schulungen
Unsere Explosionsschutz Seminare bauen aufeinander auf. Das Grundlagen Seminar beinhaltet die Unterweisung im Explosionsschutz. Anschließend können Sie das Basismodul für die Befähigte Person im Explosionsschutz besuchen. Dieses eintägige Basisseminar bieten wir separat buchbar für alle Bereiche im Explosionsschutz an.
Nach dem Basisseminar können Sie sich an dem darauf folgenden Tag zur Befähigten Person in Ihrem Tätigkeitsfeld qualifizieren. Die Anforderungen an die Befähigten Personen Explosionsschutz sind in der TRBS 1201 geregelt.
Wählen Sie hierfür Ihre passende Weiterbildung:
- Befähigte Person im elektrischen Explosionsschutz - Spezialmodul.
- Befähigte Person im mechanischen Explosionsschutz - Spezialmodul.
- Befähigte Person im Explosionsschutz an RLT-Anlagen - Spezialmodul.
- Befähigte Person im Explosionsschutz an MSR-Anlagen - Spezialmodul.
Erhalten Sie Ihre Befähigung indem Sie den nach der TRBS 1201 Teil 1 vorgeschriebenen Erfahrungsaustausch besuchen: Erfahrungsaustausch für Befähigte Personen im Explosionsschutz.
Erlangen Sie die notwendigen Kenntnisse, um Gefährdungen zu entdecken und zu bewerten: Fachkundigen Person im Explosionsschutz.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne: Tel. 0800 135 355 77 (kostenfrei)
Interview: Ralf Schmitt über den Nutzen des Seminars zum Thema Explosionsschutz.
Ralf Schmitt, Technischer Leiter der zugelassenen Überwachungsstelle für Brand- und Explosionsschutz, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
Was sind die Aufgaben der zur Prüfung befähigten Personen im Explosionsschutz?
Nach der Betriebssicherheitsverordnung müssen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen vollumfänglich in ihrer Gesamtheit, inkl. aller Einrichtungen, die dem Explosionsschutz und der Arbeitssicherheit dienen, geprüft werden. Nach Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung gibt es neue Prüffristen und Prüfungen. Diese müssen durch eine zur Prüfung befähigten Personen im Explosionsschutz durchgeführt werden.
Welchen Nutzen hat der Kunde bzw. das Unternehmen vom Besuch unserer modularen Seminarreihe für Befähigte Personen im Explosionsschutz?
Die Seminarteilnehmer werden den gestiegenen Qualifikationsanforderungen an die zur Prüfung befähigte Personen gerecht. Sie wissen, was alles zu beachten ist, um den aktuellen Anforderungen aus den explosionsschutzrelevanten Regelwerken in der betrieblichen Praxis zu entsprechen.
Unsere aktuelle Seminar-Empfehlung für Sie.
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