
Radonbelastung erkennen, bewerten und sanieren.
Von der Sachkunde zum Messdienstleister, Sanierungsprofi oder Sachverständigen mit Zertifikat.
Unsere anerkannten Lehrgänge und Seminare schulen Sie nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) im Bereich Technik über Grundlagen und Anwendung von radioaktiven Stoffen und Röntgenstrahlung.
In einer Reihe von Richtlinien sind weitergehende Festlegungen zu Erwerb, Aktualisierung und Umfang der Fachkunde im Strahlenschutz festgelegt. So wird z.B. der Umgang mit Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern durch das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung geregelt. Als Voraussetzung für den Umgang mit den genannten Geräten, Stoffen und Strahlungen wird die Fachkunde im Strahlenschutz verlangt. Wir unterstützen Sie bei der Erlangung der geforderten Kenntnisse und Qualifikationen.
Es gibt verschiedene Arten der Strahlung. Zum einen gibt es Strahlung, die sich ganz natürlich in der Umwelt befindet, wie Sonnenlicht, kosmische Strahlung oder auch aus dem Boden austretende terrestrische Strahlung durch Radonexposition.
Dann gibt es aber auch künstliche Strahlung, die z.B. bei technischen Durchstrahlungsprüfungen oder auch bei der Nutzung von Röntgengeräten auftreten.
Was ist Strahlenschutz und wie kann man sich vor den schädigenden Wirkungen schützen?
Generell kann gesagt werden, dass weder natürliche noch künstliche Strahlung gut bzw. gesundheitsfördernd für den Menschen sind. Ganz im Gegenteil. Ionisierende Strahlen können erhebliche gesundheitsschädigende Auswirkungen auf den Menschen haben.
Es gibt Strahlengrenzwerte, um nachweisbare Schäden an Mensch und Umwelt zu vermeiden.
Die oberste Regel bei der Nutzung ionisierenden Strahlen ist, dass deren Einsatz begründet ist und dass die Belastung durch Strahlung auf dem notwendigen Minimalmaß gehalten werden muss.
Mit dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung werden Regelungen getroffen, die eine sichere Nutzung ionisierender Strahlen und radioaktiver Stoffe gewährleisten, um langfristig die Gesundheit des Menschen vor den Auswirkungen von Strahlung zu schützen.
Flankiert werden die beiden Regelwerke u.a. durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Medizinproduktegesetz (MPG).
Was verbirgt sich hinter den R-Gruppen?
Laut Röntgenverordnung werden Tätigkeiten mit Strahlenkontakt in unterschiedliche Fachgruppen aufgeteilt.
Es gibt Fachgruppen von R1-R10, in unseren Seminaren werden Sie auf die Anforderungen der Gruppen R1-R6 vorbereitet.
Detaillierte Angaben zu den Gruppen sind in der Anlage A sowie in den Erläuterungen der Anlage A zu der Richtlinie zu finden.
Wählen Sie die für Sie passende Fachkundengruppe.
Laser ist die Kurzform für Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation. Dies bedeutet das, dass Licht durch eine stimulierte Strahlungsemission verstärkt wird. Ein Laser macht demnach nichts anderes als Licht in einer Leistungsdichte zu erzeugen, die die Strahlungsdichte der Sonne deutlich übertrifft.
In vielen Industriebereichen und – branchen sowie in der Forschung spielt die Laserstrahlung eine große Rolle, z.B. bei der Lasercodierung oder Laser, die Metall schneiden können. Damit ein sicherer Umgang mit Lasereinrichtungen gewährleistet werden kann, ist eine „eingebaute“ Sicherheit in diesen Arbeitsmitteln Voraussetzung.
Darüber hinaus ist eine kontinuierliche Überwachung dieser Arbeitsmittel gefordert.
Hierbei spielt der Laserschutzbeauftragte eine wichtige Rolle. Zu seinen Aufgaben gehört u.a. die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, die Einhaltung notwendiger Schutzmaßnahmen und die Überwachung des sicheren Betriebes.
Nutzen Sie unsere Seminare für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen:
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