Unternehmerpflichten und Betreiberpflichten

Erfüllen Sie Ihre Unternehmer- und Betreiberpflichten und reduzieren Sie Haftungsrisiken!

Es gibt zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien, die im Unternehmen beachtet und erfüllt werden müssen. Da ist es nicht immer einfach den Überblick zu behalten. Die Verantwortung des Unternehmers für Sicherheit und Gesundheitsschutz ist ein untrennbarer Bestandteil seiner unternehmerischen Gesamtverantwortung. Als Betreiber von Gebäuden und technischen Anlagen sind zudem eine Vielzahl an Regelungen und Pflichten zu beachten, um deren sicheren Betrieb zu gewährleisten. Allerdings sind sich viele Unternehmen, Führungskräfte und Beschäftigte ihrer Pflichten und möglicher Folgen der Rechtsfolgen nicht bewusst.

Die Verletzung der auferlegten Pflichten, z. B. durch das Nichteinhalten von gesetzlich vorgeschriebenen Prüffristen, kann Rechtsfolgen sowohl für die verantwortlichen Personen als auch für Unternehmen nach sich ziehen. Insbesondere beim Eintritt eines Schadens können erhebliche Konsequenzen drohen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Pflichten eingehalten wurden. Sie möchten sich gerne individuell beraten lassen? Kontaktieren Sie uns!

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12103
Berlin

Finden Sie detaillierte Informationen zu Ihren Pflichten in den folgenden Bereichen!

Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick der wichtigsten Anforderungen / Pflichten und zeigen Ihnen, wie Sie die durch spezielle Weiterbildungen bereits viele Anforderungen abdecken können.

Kategorien der unternehmerischen Pflichten

Unternehmerpflichten

Die Unternehmerpflichten lassen sich in vier Bereiche unterteilen:

  • Pflichten gegenüber den Beschäftigten (u.a. Organisationspflicht, Auswahlverantwortung, Aufsichtspflicht)
  • Pflichten gegenüber Dritten (u.a. Verkehrssicherungspflicht, Produktsicherheit, Datenschutz)
  • Pflichten gegenüber Behörden (u.a. Melde-, Mitteilungs- und Auskunftpflicht)
  • Pflichten gegenüber der Umwelt (u.a. Gewässerschutz, Klimaschutz, Bodeschutz, Immissionsschutz)

Betreiberpflichten

Beim gewerblichen Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen bestehen neben den genannten allgemeinen Pflichten (persönliche Pflichten und Unternehmerpflichten) zusätzlich spezielle Betreiberpflichten. Sie sind notwendig, da beim Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen sowie bei der Nutzung von Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln besondere Gefahren für die Sicherheit und den Umweltschutz bestehen können. Wichtiger Baustein dazu ist die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (Betr-SichV).

Daraus ergeben sich folgende Prüfpflichten:

  • Prüfung vor Inbetriebnahme
  • Wiederkehrende Prüfungen
  • Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen

Durch die Qualifizierung, Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern (z. B. zu Befähigten Personen nach BetrSichV) können einige Prüfungen betriebsintern durchgeführt werden.

Persönliche Pflichten

Persönliche Pflichten gehören zu den allgemeinen Pflichten und betreffen natürliche Personen, zu denen z. B. die Unternehmensleitung, Führungskräfte, Beschäftigte etc. gehören.

Zu den persönlichen Pflichten zählen:

  • Organisationspflichten
  • Führungspflichten
  • Durchführungspflichten

Nutzen Sie unsere digitalen Unterweisungslösungen

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter regelmäßig in Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Unterweisen Sie online mit der TÜV Rheinland Unterweisungslösung, die Sie bei der Durchführung und Dokumentation der Unterweisungen unterstützt und in der Ihnen immer aktuelle Unterweisungen zur Verfügung stehen.

Aktuelle Seminarinformationen

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PDF, 8 Seiten, 1,8 mb

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