Die Gesundheit steht bei Bauprojekten und Sanierungsarbeiten immer mehr im Mittelpunkt. Insbesondere Altbauten mit Asbestbelastungen werden immer häufiger kritisch betrachtet, wodurch Sanierungsmaßnahmen unumgänglich sind. Da die Asbestfasern tödliche Lungenerkrankungen auslösen können, müssen bei der Entfernung umfassende Schutzmaßnahmen getroffen werden.
In unseren anerkannten Weiterbildungen erlangen Sie neben dem nötigen Fachwissen auch den Sachkundenachweis TRGS 519 für Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten. In unserem staatlich anerkannten Lehrgang wird Ihnen an Beispielen aus der Praxis gezeigt, wie die Tätigkeiten im Rahmen der Asbestsanierung sicher und effizient durchgeführt werden können.
Asbestprodukte werden häufig bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten verwendet. Wenn aber ein Betrieb derartige Arbeiten durchführen möchte und die Mitarbeiter dabei mit Asbestprodukten arbeiten müssen, ist Vorsicht geboten. Derartige Arbeiten dürfen darum nur durchgeführt werden, wenn die Sachkunde nach TRGS 519 vorliegt. Erlangen Sie in unseren anerkannten Weiterbildungen das nötige Fachwissen und den Sachkundenachweis TRGS 519 / Anl.3 (großer Asbestschein) und/oder TRGS 519 / Anl. 4c für Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten.
Dann besuchen Sie unsere Fortbildungslehrgänge nach TRGS519, Anlage 3 oder Anlage 4.
Der Sachkundenachweis nach TRGS 519 ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Personen, die mit Asbest arbeiten, umfassend geschult sind. Dies schützt sowohl die Gesundheit der Arbeiter als auch die Umwelt vor den Gefahren durch Asbest.
Die TÜV Rheinland Akademie bietet Sachkundekurse nach Anlage 3 und Anlage 4c der TRGS 519 sowie entsprechende Fortbildungen an. Die Kurse unterscheiden sich je nach Umfang der Arbeiten und dem Gefährdungspotenzial.
Für die Grundkurse sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich. Eine gesundheitliche Eignung, insbesondere die Fähigkeit zum Tragen von Atemschutzmasken, wird empfohlen. Für die Fortbildungen ist ein bestehender Sachkundenachweis nach TRGS 519 erforderlich.
Der Sachkundenachweis ist in der Regel sechs Jahre gültig. Danach müssen Sie eine Fortbildung absolvieren, um Ihre Berechtigung zur Durchführung von Asbestarbeiten aufrechtzuerhalten.
Der richtige Umgang mit Atemschutzgeräten
Der Umgang mit Atemschutzgeräten erfordert sowohl sichere Handhabung als auch eine angemessene Pflege. Gemäß der Vorschrift DGUV 112-190 ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Mitarbeiter vor der ersten Nutzung von Atemschutzgeräten umfassend zu unterweisen.
Darüber hinaus ist es erforderlich, eine jährliche Auffrischungsschulung / Unterweisung für die Mitarbeiter durchzuführen, um sicherzustellen, dass sie über das nötige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um die Geräte ordnungsgemäß zu verwenden.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Mitarbeiter und gewährleisten, dass Atemschutzgeräte effektiv eingesetzt werden können, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren.
In unserer Seminarübersicht finden Sie alle unserer Weiterbildungsangebote aus dem Bereich "Bau und Immobilienwirtschaft" auf einem Blick.
Verwenden Sie die Filterfunktion, um Ihre Suche zu verfeinern.