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Fachgerechte Sanierungsarbeiten bei Asbestbelastungen.
Die Gesundheit steht bei Bauprojekten und Sanierungsarbeiten immer mehr im Mittelpunkt. Insbesondere Altbauten mit Asbestbelastungen werden immer häufiger kritisch betrachtet, wodurch Sanierungsmaßnahmen unumgänglich sind. Da die Asbestfasern tödliche Lungenerkrankungen auslösen können müssen bei der Entfernung umfassende Schutzmaßnahmen getroffen werden.
In unseren anerkannten Weiterbildungen erlangen Sie neben dem nötigen Fachwissen auch den Sachkundenachweis TRGS 519 für Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten. In unserem staatlich erkannten Lehrgang wird Ihnen an Beispielen aus der Praxis gezeigt, wie die Tätigkeiten im Rahmen der Asbestsanierung sicher und effizient durchgeführt werden können.
Unsere Weiterbildungsangebot nach TRGS 519.
Asbestprodukte werden häufig bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten verwendet. Wenn aber ein Betrieb derartige Arbeiten durchführen möchte und die Mitarbeiter dabei mit Asbestprodukten arbeiten müssen, ist Vorsicht geboten.
Derartige Arbeiten dürfen darum nur durchgeführt werden, wenn die Sachkunde nach TRGS 519 vorliegt.
Erlangen Sie in unseren anerkannten Weiterbildungen das nötige Fachwissen und den Sachkundenachweis TRGS 519 / Anl.3 (großer Asbestschein) und/oder TRGS 519 / Anl. 4c für Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten.
Sie möchten Ihren Sachkundenachweis um 6 Jahre verlängern? Dann besuchen Sie unsere Fortbildungslehrgänge nach TRGS519, Anlage 3 oder Anlage 4.
Zur Erläuterung:
Anlage 3: Dieser Lehrgang dient dem Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien einschließlich Asbestzementprodukten.
Anlage 4: Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
- an Asbestzementprodukten,
- für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519,
- für Arbeiten geringen Umfangs nach Nummer 2.10 TRGS 519
Anlage 5: Mindestanforderungen für Fortbildungslehrgänge zur Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519. Die Fortbildungslehrgänge für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 3 bzw. Anlage 4 sind entsprechend den Anforderungen aus den jeweiligen Anlagen inhaltlich zu gestalten und getrennt durchzuführen.
Unsere aktuelle Empfehlung für Sie.
Fachgerechte Sanierungsarbeiten bei Asbestbelastungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum ist der Sachkundenachweis nach TRGS 519 wichtig?
Der Sachkundenachweis nach TRGS 519 ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Personen, die mit Asbest arbeiten, umfassend geschult sind. Dies schützt sowohl die Gesundheit der Arbeiter als auch die Umwelt vor den Gefahren durch Asbest.
Welche Asbest-Weiterbildungen bietet TÜV Rheinland an?
Die TÜV Rheinland Akademie bietet Sachkundekurse nach Anlage 3 und Anlage 4c der TRGS 519 sowie entsprechende Fortbildungen an. Die Kurse unterscheiden sich je nach Umfang der Arbeiten und dem Gefährdungspotenzial.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an einer Asbest-Weiterbildung teilzunehmen?
Für die Grundkurse sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich. Eine gesundheitliche Eignung, insbesondere die Fähigkeit zum Tragen von Atemschutzmasken, wird empfohlen. Für die Fortbildungen ist ein bestehender Sachkundenachweis nach TRGS 519 erforderlich.
In welcher Reihenfolge sollte ich die Weiterbildungen absolvieren?
- Beginnen Sie mit der Sachkunde nach Anlage 4c für weniger umfangreiche Arbeiten.
- Absolvieren Sie dann die Sachkunde nach Anlage 3 für umfangreichere Arbeiten.
- Erneuern Sie Ihren Nachweis nach spätestens sechs Jahren durch die entsprechenden Fortbildungskurse.
Wie lange ist mein Sachkundenachweis gültig?
Der Sachkundenachweis ist in der Regel sechs Jahre gültig. Danach müssen Sie eine Fortbildung absolvieren, um Ihre Berechtigung zur Durchführung von Asbestarbeiten aufrechtzuerhalten.
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Unsere Seminarübersicht zum Download.
In unserer Seminarübersicht finden Sie alle unserer Weiterbildungsangebote aus dem Bereich "Bau und Immobilienwirtschaft" auf einem Blick.
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