Unternehmer- und Betreiberpflichten Arbeitsschutz

Inhaltsverzeichnis

    Verantwortung für Arbeitsschutz trägt das Unternehmen

    Die grundlegende Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb trägt der Unternehmer. Pflichten können zwar an betriebliche Vorgesetzte übertragen werden, eine vollständige Befreiung von den Pflichten ist für den Unternehmer jedoch nicht möglich.

    Im Bereich Arbeitsschutz sind Sie als Unternehmer dazu verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu treffen, um den Gesundheitsschutz und die Sicherheit Ihrer Beschäftigten bei der Arbeit stetig zu verbessern und zu gewährleisten. Hierzu zählen beispielsweise die Gestaltung des Arbeitsplatzes, der sichere Umgang mit Gefahrstoffen oder der Schutz beim Umgang mit Maschinen. Persönliche Schutzausrüstungen müssen ebenso angeboten werden, wie Unterweisungen für das jeweilige Einsatzgebiet als auch arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote.

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    Die Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt ist ein Auftrag, den TÜV Rheinland schon seit seiner Gründung im Jahr 1872 erfüllt. Letztlich wurde unsere Prüforganisation gegründet, um die Sicherheit und Gesundheit von Menschen zu gewährleisten.

    Damit ist der TÜV Rheinland Experte, wenn es um die Themen Arbeits- und Gesundheitssschutz und Arbeitsschutzmanagement geht. Dies Expertise möchten wir Ihnen gerne mit Hilfe unserer Lehrgänge und Seminare sowie unserer professionellen Beratung und Zertifizierung weitergeben: Unfälle reduzieren, Berufskrankheiten vermeiden und die Risiken am Arbeitsplatz beherrschen.

    Zudem ist ein umfassender Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine wichtige Investition in die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

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    Arbeitsschutz

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    Arbeitsschutz Broschüre
    2024/2025
    72 Seiten | 2 MB