Mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes sind Unternehmen bestimmter Branchen und Sektoren durch die vom BSI-Gesetz abgeleitete BSI-Kritisverordnung (KritisV) als Betreiber kritischer Infrastrukturen definiert worden, sofern sie bestimmte Größen bzw. Einflussbereiche überschreiten.
Betreiber, die unter spezifische Bedingungen fallen, sind zu einem Nachweis verpflichtet, die Sicherheit der IT-Systeme und die Einhaltung der Informations- und Meldepflichten zu erbringen. Ziel ist hierbei die Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung in Notfall- und Krisenszenarien.
Unternehmen müssen sich nun die Frage stellen, ob Sie zu den kritischen Infrastrukturen zählen und welche Art von technischen und organisatorischen Maßnahmen sie laut § 8a zu erfüllen haben. Durch die marktneuen KritisV-Kompaktseminare der TÜV Rheinland Akademie sorgen wir dafür, dass Sie und Ihre IT-Systeme nach dem geforderten Stand der Technik abgesichert sind.
Die BSI-KritisV hat zwei Körbe definiert, die zugehörige Sektoren festlegen:
Korb 1:
beinhaltet hierbei die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung sowie IT und Telekommunikation
Korb 2:
betrifft die Sektoren Finanzen und Versicherungen, Gesundheit sowie Transport und Verkehr
Erhalten Sie eine Übersicht über die aktuelle politische Situation in Zusammenhang des BSI-Gesetztes und der KritisV, sowie den neuesten Entwicklungen des IT-Sicherheitsgesetzes. Durch praktische Beispiele wird aufgezeigt, wie Anforderungen zu erfüllen sind. Hierbei sind besonders die Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen zu beachten, für die jeweils andere Kriterien gelten. Die Nachweiserbringung ist ebenso ein Teil des Seminars, da auch dies eine notwendige Voraussetzung für den Nachweis in Richtung BSI ist.
Betreiber Kritischer Infrastrukturen im Bereich IT & Telekommunikation müssen nach IT-Sicherheitsgesetz gegenüber dem BSI alle zwei Jahre einen Nachweis erbringen, dass sie die geforderten technischen als auch organisatorischen Maßnahmen nach § 8a erfüllen.
In diesem Seminar erhalten Betreiber Informationen wie Sie ihre nächste Prüfung erfolgreich absolvieren.
Neben Staat und Verwaltung wurde vom Bundesministerium des Inneren ebenfalls die Energiebranche als kritische für die Versorgungssicherheit eingestuft. Gemäß der Verordnung BSI-KritisV sind Sie als Betreiber eines solchen Bereichs u.a. dazu verpflichtet, eine Kontaktstelle zu benennen, IT-Störungen umgehend zu melden, den "Stand der Technik gemäß branchenspezifischer Sicherheitsstandards umzusetzen und dies alle zwei Jahre gegenüber dem BSI nachzuweisen (§8a BSIG Abs. 3).
Durch das Kompaktseminar für den Sektor Energie und Wärme erlangen Sie die Nachweiserbringung der Anforderungen.
Auch der Bereich Transport und Verkehr gilt als kritische und daher besonders schutzwürdige Infrastruktur. Somit weitet die Bundesregierung die Schutzanforderung für die Informationstechnik im Transport- und Verkehrssektor aus, um diesen Sektor vor Cyberangriffen effektiv zu schützen. Dieses eintägige Kompaktseminar richtet sich an Mitarbeiter wie Informations-Sicherheitsverantwortliche- und Beauftragte, IT-Leitungen oder sonstige Fach- und Führungskräfte.
Erlangen Sie kompakte und konzentrierte Informationen zu IT-SIG 2 und BSI-KritisV im Gesundheitswesen, denn auch Krankenhäuser, Pharma- und Medizinprodukte gehören zu den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) des Landes. Da auch hier ganz konkrete Kriterien und Schwellenwerte formuliert wurden, sind Betreiber gesetzlich verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die komplexe IT-Systemlandschaft abzusichern.
Der Sektor Wasserwirtschaft bzw. Wasser-/Abwasser-Unternehmen steht ebenfalls für die besondere Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens, da verstärkte Cyberangriffe auch hier eine hohe Brisanz im Bereich IT Security vorweisen.
Es gilt die Fragen zu stellen, ob Sie in den Zielkreis gezählt werden und welche Art von technischen und organisatorischen Maßnahmen Sie zu erfüllen haben. Dieses 1-tägige Seminar schließt mit der Nachweiserbringung ab.
Seit Juni 2019 müssen geeignete Maßnahmen in Ihrem Unternehmen umgesetzt sein. In den Kompaktseminaren der TÜV Rheinland Akademie lernen Sie, wie zu erkennen ist, wann Unternehmen zu den kritischen Dienstleistungen gehören bzw. welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile von § 8a betroffen sind und welche Anforderungen und Aufgaben bei Ihnen zum Tragen kommen.