Im Juni 2017 trat die Änderungsverordnung des IT-Sicherheitsgesetztes in Kraft. Seit jeher zählen Betreiber im Sektor Gesundheit zu den kritischen Infrastrukturen. KRITIS-Betreiber im Sektor Gesundheit sind nun dazu aufgefordert einen Nachweis zu erbringen, dass ihre IT-Systeme nach dem geforderten Stand der Technik abgesichert sind.
Nutzen
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Die Teilnehmer erhalten Einblicke zu:
Vorstellung der politischen Ziele im Bereich KritisV
Übersicht über das IT-Sicherheitsgesetz und dessen Neuerungen
Definition kritischer Infrastrukturen laut BSIG / KritisV sowie deren Branchen und Sektoren
Anforderungen an kritische Infrastrukturen und die Umsetzung nach Stand der Technik
Überblick über die branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) für §6 Sektor Gesundheit
Nachweiserbringung der Anforderungen in Richtung BSI
Zielgruppe
Mitarbeiter in kritischen Infrastrukturen aus der Gesundheitsbranche
Beauftragte (u.a. des Datenschutzes und der Informations- und IT-Sicherheit), die in kritischen Infrastrukturen aus dieser Branche arbeiten
Sonstige Fach- und Führungskräfte in Unternehmen von kritischen Infrastrukturen
Inhalte des Seminars
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Vorstellung der politischen Ziele im Bereich KritisV
Übersicht über das IT-Sicherheitsgesetz und dessen Neuerungen
Definition kritischer Infrastrukturen laut BSIG / KritisV sowie deren Branchen und Sektoren
Anforderungen an kritische Infrastrukturen und die Umsetzung nach Stand der Technik
Überblick über die branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) für den Sektor Gesundheit gem. §6
Nachweiserbringung der Anforderungen in Richtung BSI
Lernen Sie als IT-Sicherheitsbeauftragter in Modul 1 mehr über die Organisation einer optimalen Informationssicherheit.
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.