Vorschriften für Gefahrgutfahrer, die Sie kennen müssen.
Für eine sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße existieren für alle Gefahrgutklassen umfangreiche Vorschriften. Sie sind im ADR, dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, festgelegt. Für Gefahrgutfahrer sind diese ADR Vorschriften verpflichtend und regelmäßig, alle fünf Jahre, in Form des ADR-Scheins zu rezertifizieren.
Ihr Weg zum ADR-Schein.
Wir schulen Fahrpersonal gemäß ADR-Gefahrgutrecht und vermitteln die vom Gesetzgeber geforderten Kenntnisse. Von der Erstschulung über Aufbaukurse bis Auffrischungskurse mit anschließender IHK-Prüfung.
Basiskurs Stück- und Schüttgut
Erwerb des ADR-Scheins als Nachweis für den Transport von Gefahrgütern
Alle, die Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgut als Stück- und Schüttgüter führen, müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht, gemäß Kapitel 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Mit dem Abschluss des Basiskurses mit IHK-Prüfung erwerben Sie die Berechtigung, Gefahrgut im Stück- und Schüttgutverkehr (außer Klassen 1 und 7) nach ADR mit Fahrzeugen zu befördern.
Aufbaukurse für Gefahrgutfahrer
Wer als Gefahrgutfahrer Tanktransporte fährt, explosive oder radioaktive Stoffe und Güter befördert, muss zusätzlich zum Basiskurs einen Aufbaukurs besuchen. Die TÜV Rheinland Akademie bietet Aufbaukurse Tank, Klasse 1-Güter (Explosiv) und Klasse 7-Güter (Radioaktiv) deutschlandweit an.
Unsere beliebtesten Gefahrguttransport-Schulungen.
Denken Sie rechtzeitig an die Verlängerung Ihres ADR-Scheins.
Verlängerung ADR-Schein
Um Ihre Bescheinigung zu verlängern, müssen Sie die Fortbildung innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres besuchen und die anschließende IHK-Prüfung bestehen.
Die Fortbildungsschulung für Gefahrgutfahrer umfasst 12 Unterrichtseinheiten (UE) und dauert 1,5 Tage.
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