

Befähigte Personen
Schulungen für Befähigte Personen gemäß Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Arbeitsmittel regelmäßig überprüft werden müssen. Diese „wiederkehrenden Prüfungen“ können „Befähigte Personen“ durchführen. Sie werden vom Betreiber ernannt und sollen neben Fachkenntnissen (Sachkunde) über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit am zu prüfenden Arbeitsmittel verfügen.
Bei erhöhten Gefährdungspotentialen, wie z.B. im Dampf- und Druckbereich oder explosionsgeschützten Bereichen, verlangt die Betriebssicherheitsverordnung höhere Qualifikationen.
Wir bieten Ihnen Schulungen zur befähigten Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung zu einem breiten Spektrum von Arbeitsmitteln an. Von Regalanlagen, über Flurförderzeuge, Gerüsten, Hebebühnen, Rohrleitungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Kinderspielplätzen u.v.m.
Unsere beliebtesten Schulungen für Befähigte Personen
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Sicherheit erleben. Arbeiten in der Industrie
Kennen Sie das SICHERWERK in Düren? In einer alten Industriehalle sind auf rund 1.600 Quadratmetern auf zwei Ebenen realistische Trainingsstationen eingerichtet.
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