Bedienberechtigungen

Inhaltsverzeichnis

    Qualifizierte Ausbildung für sicheres Arbeiten

    Wer Flurförderzeuge, Lkw-Ladekrane, Brücken- und Portalkrane, Hebe- und Arbeitsbühnen oder Ladebrücken bedient, muss einschlägig unterwiesen sein. Unsere Schulungen vermitteln Beschäftigten theoretisch und praktisch Sicherheit für den Berufsalltag. Als Unternehmer kommen Sie mit unseren Schulungen Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach und minimieren Ihr Haftungsrisiko. Qualifizieren Sie sich rechtskonform für die Bedienung von Flurförderzeugen, Kranen, Hebe- und (Hub-)Arbeitsbühnen.

    Unsere beliebtesten Bedienberechtigungen-Schulungen

    Stapler-Schein, Kran-Schein, Berechtigung für Hebebühnen, Arbeitsbühnen und Ladebrücken

    Gabelstapler - Fahrerausweis für Flurförderzeuge

    Der DGUV Grundsatz 308-001 beschreibt die Anforderungen an die  „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" und deren anschließender Prüfung für alle Personen, die Flurförderzeuge wie z.B. Stapler bedienen. Bei fehlender oder mangelhafter Ausbildung oder Einweisung haften nicht nur Fahrer, sondern auch Unternehmen. Mit einer Ausbildung gemäß DGUV Vorschrift 68 / DGUV Grundsatz 308-001 erlangt das Fahrpersonal sowohl theoretisch als auch praktisch die notwendige Sicherheit im Umgang mit Flurförderzeugen.

    Bedienberechtigungen für Krane, Hebe- und Arbeitsbühnen und Ladebrücken

    Für den sachgemäßen Umgang mit Baumaschinen, insbesondere Krane, Ladebrücken, Hebe- und Arbeitsbühnen, sind vielseitige fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen notwendig. Dabei sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaften einzuhalten. Ein nicht ausreichend geschultes Personal kann erhebliche Schäden an Geräten oder Bauobjekten verursachen.

    Unsere aktuelle Empfehlung für Sie

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    Logistik, Lager, Transport
    und Supply Chain Management
    Broschüre 2024/2025
    63 Seiten | 1,7 MB