Mobilität

Brücken- und Portalkranführer.

  • Seminar
  • Präsenz
  • 6 Termine verfügbar
  • 32 Unterrichtseinheiten
  • Bedienberechtigung
Seminarnummer: 05238

Erwerben Sie die nötige Grundqualifikation in Theorie und Praxis.

Führer von Brücken- und Portalkranen, müssen nach Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)) unterwiesen werden und ihre Befähigung nachweisen.

Nutzen

  • Vermittlung von theoretischen und praktischen Grundkenntnissen zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß VDI 2194 für führerhaus- und flurgesteuerte Brücken- und Portalkrane.
  • Unterwiesene und verantwortungsbewusste Kranführer können im Vorfeld drohende Personen- und Sachschäden erkennen und vermeiden, der Unternehmer darf entsprechend DGUV Vorschrift 52 Krane (alt BGV D6) nur unterwiesene Kranführer beschäftigen, die ihre Kenntnisse nachzuweisen haben.
  • Erwerb des TÜV-Ausweises

Abschluss

Bedienberechtigung

Bedienberechtigung für Brücken- und Portalkrane

Zielgruppe

Personen, die als Brücken- und Portalkranführer eingesetzt werden.

Anforderungen

Mindestalter 18 Jahre, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, körperliche und geistige Eignung.

Inhalte

  • Rechtsgrundlagen DGUV Vorschrift 52, DGUV Regel 100-500 Kapitel .2.8
  • Aufgaben, Pflichten und Haftung des Kranführers
  • Krantechnik und Kranbetrieb
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel
  • Anschlagen von Lasten
  • Bedienen der Krananlage
  • theoretische und praktische Abschlussprüfung

Hinweise

Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und einen Schutzhelm für den praktischen Teil mit.
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ab 975,00 € Nettopreis (zzgl. MwSt.)
ab 1.160,25 € Bruttopreis (inkl. MwSt.)
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Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.

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