
#Folge20 - Gefahrstoffmanagement
Kriegst du sie in den Griff?
Gefahrstoffe sind für die Industrie unverzichtbar. Sowohl in der Produktion als auch in der Anwendung werden sie genutzt. Zum Schutz der Anwender gibt es gesetzliche Anforderungen für die Verwendung. Unternehmen stehen im Gefahrstoffmanagement einer hohen Anzahl gesetzlicher Verpflichtungen und Anforderungen gegenüber. Diese dienen einerseits der Sicherheit am Arbeitsplatz. Andererseits dienen sie dem Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt. Aus der Gefahrstoffverordnung ergeben sich Pflichten, die von Unternehmen zu erfüllen sind.
Lernen Sie in unseren Seminaren, was Sie bei Gefahrstoffen beachten müssen.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) überträgt einem Unternehmer Verantwortung für den richtigen Umgang mit gefährlichen Substanzen und Zubereitungen. Zusätzlich wächst die Verantwortung durch die europäische Chemikalienverordnung REACH für die Produktsicherheit. Um die aktuelle Gefahrstoffverordnung und das europäische Chemikalienrecht erfolgreich umzusetzen, helfen Ihnen unsere Seminare. Sie vermitteln Ihnen den korrekten Umgang mit Gefahrstoffen oder haben die Gefahrstoffsanierung zum Thema. Mit diesen Seminaren erwerben Sie auch die staatlich geforderten Abschlüsse.
Die TÜV Rheinland Akademie bietet Ihnen eine breite Palette an Seminaren, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, zugeschnitten sind. Unsere Seminare umfassen allgemeine und rechtliche Informationen über Gefahrstoffe sowie praktische Anleitungen für den sicheren Umgang. Wir legen großen Wert darauf, dass Ihre Mitarbeiter ein tiefes Verständnis für die Eigenschaften und Risiken der verschiedenen Gefahrstoffe erlangen, um mögliche Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Die REACH-Verordnung ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Am 3. August 2020 verabschiedete die Europäische Kommission eine rechtsverbindliche Beschränkung des Gefahrstoffes. Damit stellt sie die Kontrolle der dermalen und inhalativen Exposition von industriellen und gewerblichen Anwendern gegenüber Diisocyanaten am Arbeitsplatz sicher („die Beschränkung“). Diese Maßnahme wurde auf Grundlage der EU-REACH-Verordnung durchgeführt und im Amtsblatt der Europäischen Union (Amtsblatt der EU Nr. L 252 vom 4. August 2020, S. 24) veröffentlicht.
Die Maßnahme erfordert neue Schulungsanforderungen im Umgang mit Diisocyanaten. Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis zum 24.08.2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate werden als chemische Bausteine in einer Vielzahl von Sektoren und Anwendungen verwendet. Der Gefahrstoff ist unter anderem in Schaumstoffen, in Isolationsmaterialien, Dichtungen, Klebstoffen und Beschichtungen enthalten. Mit Hilfe von Diisocyanaten werden verschiedenste Polyurethan-Produkte hergestellt werden.
Bei unsachgemäßer Handhabung können Diisocyanate zu einer Sensibilisierung der Atemwege führen. Das Ziel der Schulungen ist es, etwaige Gesundheitsrisiken für die Atemwege oder die Haut zu verhindern.
Nach dem 24.08.2023 dürfen Diisocyanate nicht als Stoffe allein, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Zwecke verwendet werden, es sei denn:
Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert eine sorgfältige Planung, Vorbereitung und Durchführung, um mögliche Risiken für die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu minimieren. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich für Schulungen entscheiden, die auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.
Betroffen sind alle industriellen und gewerblichen Anwender, die Diisocyanate allein, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Zwecke verwenden oder diese Aufgaben überwachen. Jeder Anwender muss alle fünf Jahre erneut geschult werden, erstmals bis zum 24. August 2023.
Wer kann Schulungen zu Diisocyanaten durchführen?
Schulungen können nach Ihrem individuellen Bedarf durchgeführt werden: webbasiert, in Präsenz- oder in Hybridschulungen.
Option 1: Präsenz-/Hybridschulung.
Sie wollen selbst die Schulung durchführen?
Präsenz-/Hybridschulungen sollen von anerkannten Expert*innen durchgeführt werden. Dies können beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Ingenieur*innen der Naturwissenschaften. Sie sollten über besondere Kenntnisse oder eine entsprechende Berufsausbildung und Erfahrung in der sicheren Produktanwendung und den Gesundheitsgefahren durch Isocyanate verfügen. Diese können Sie bei uns im Rahmen der TÜV Rheinland Akademie in dem Seminar "Sicherheitsexperte für Diisocyanate" erwerben. So erlangen Sie die notwendige Trainingsberechtigung.
Option 2: Webbasiert / E-Learning.
Sie sind Anwender.
Unsere E-Learnings sind auch auf die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen zugeschnitten, sodass wir sicherstellen können, dass Ihre Mitarbeiter alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben.
Hier bieten wir für Sie verschiedene Modelle als Webbased Training in mehreren Sprachen an, u.a. Deutsch und Englisch.
Sie können für Ihr Unternehmen Mitarbeiterzugänge über die TÜV Rheinland Unterweisungslösung anlegen oder bei Bedarf gezielte einzelne Module über myCompetence buchen.
Hierbei bieten wir alle notwendigen Level an, die sich an der Intensität des Umgangs mit Diisocyanaten des einzelnen Verwenders und der Anwendung orientiert:
Im Anschluss eines abgeschlossenen Webbased Trainings bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihren Wissensnachweis, welche die Teilnahme und den Inhalt der Schulung bestätigt und in jeder Prüfung der Unternehmensstandards vorgelegt werden kann.
Hierbei empfehlen wir Ihnen einen Sicherheitsexperten für Diisocyanaten zur Rate zu ziehen, sodass dieser Sicherheitsexperte Ihnen passgenau das richtige Training für Ihre Zielgruppen vermitteln kann. Dieser könnte ebenfalls die Schulung in Präsenz oder Hybrid durchführen.
Buchen Sie jetzt eines unserer Seminare und stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter optimal auf den Umgang mit Diisocyanaten vorbereitet sind.
Erwerben Sie die benötigte Ausbildung, um Schulungen in der sicheren Verwendung mit Diisocyanaten durchführen zu dürfen.
Laden Sie weitere Informationen zu diesem Produkt herunter.
Im Rahmen unseres Seminars „Sicherheitsexperte für Diisocyanate (TÜV)“ lernen Sie selbstständig passende Schulungen zu Diisocyanaten auf die jeweiligen unterschiedlichen Unternehmen zu erstellen und durchzuführen. Jedes Unternehmen ist individuell und verwendet unterschiedlich Diisocyanate. Zusätzlich erwerben Sie gemäß der REACH-Verordnung die geforderte Ausbildung. Daher stellen wir keine Schulungsunterlagen für Ihre späteren Unterweisungen zur Verfügung, sondern lediglich Schulungsunterlagen für Ihr eigenes Absolvieren des Lehrgangs zum Sicherheitsexperten für Diisocyanate (TÜV).
Des Weiteren möchten wir Sie an das Copyright-Recht erinnern: „Das Dokument ist Eigentum von TÜV Rheinland. Es dient nur zu vertraulichen Informationszwecken für den Empfänger. Weder dieses Dokument noch irgendwelche Informationen oder Daten, die darin enthalten sind, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TÜV Rheinland zu anderen Zwecken verwendet oder vervielfältigt oder ganz oder teilweise an Dritte weitergegeben werden“.
Bei Bedarf können Diisocyanat-E-Learnings käuflich erworben werden über den Webshop, MyCompetence oder der Unterweisungslösung.
Die Voraussetzungen für die Weiterbildung zum Sicherheitsexperten für Diisocyanate sind die Weiterbildungen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Beauftragter nach Gefahrstoffverordnung. Alternativ können Ingenieure der Naturwissenschaften die Weiterbildung absolvieren.
Der TÜV Rheinland stellt keine Unterrichtsmaterialien und Zertifikate für Mitarbeiter zur Verfügung. Sie selbst erhaltenen eine Personenzertifizierung nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung zum Sicherheitsexperten für Diisocyanate (TÜV). Wenn Sie Zertifikate für Ihre Kollegen ausstellen möchten, können Sie diese bei ISOPA und ALIPA erwerben.
Während der Weiterbildung zum Sicherheitsexperten für Diisocyanate erlernen Sie, wie sie eigenständig geeignete Schulungsmaterialien, zugeschnitten für Ihr Unternehmen oder Kunden, erstellen. Bitte beachten Sie, dass wir ein Copyright-Recht bezüglich unserer Seminarteilnehmerunterlagen haben.
Die Schulungsnachweise sind in der REACH-Verordnung bezüglich Diisocyanaten wie folgt geregelt:
„Der Arbeitgeber oder Selbständige dokumentiert den erfolgreichen Abschluss […]. Die Schulung muss mindestens alle fünf Jahre wiederholt werden.“
Wir bieten die meisten E-Learnings der ISOPA und ALIPA an. Die von uns angebotenen Modul finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Unsere ausgebildeten Sicherheitsexperten für Diisocyanate stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.
Das Zertifikat „Sicherheitsexperte für Diisocyanate“ (TÜV) ist nach bestandener Prüfung drei Jahre lang gültig. Zur Verlängerung der Gültigkeit ist der Besuch von mindestens einer fachlich relevanten Weiterbildung über 8 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) nötig. Der Nachweis kann zum Beispiel durch Kopie der Teilnahmebescheinigung erfolgen. Zusätzlich muss ein schriftlicher Antrag bis spätestens vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Das Rezertifizierungsverfahren verlängert das Zertifikat um weitere drei Jahre.
Sie können z.B. folgende Seminare bei der TÜV Rheinland Akademie zur Rezertifizierung besuchen:
Sachkundiger für Sicherheitsdatenblätter nach REACH
Die Gefahrstoffverordnung aktuell und rechtssicher umsetzen
Trainer in der Erwachsenenbildung (TÜV)