

Datenschutz-Behörden
Behördliches Datenschutzrecht und Datenschutzmanagement.
Behördenleiter sind gemäß neuer EU-Datenschutz-Grundverordnung rechenschaftspflichtig und müssen darlegen, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden. In den neuesten Seminaren der TÜV Rheinland Akademie erfahren Sie, wie das Datenschutzmanagement Ihrer Behörde auszurichten ist und was getan werden muss, um Ihre Datenschutzorganisation gesetzeskonform zu justieren.
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Ihr Weg zum behördlichen Datenschutzbeauftragten (TÜV)


Behördliches Datenschutzrecht und Datenschutzmanagement.
Behörden sind im besonderem Maße verpflichtet, personenbezogene Informationen nicht zu veruntreuen und den Zugang zu den selbigen stark zu begrenzen. Denn: Kaum eine Stelle sammelt so viele personenbezogene Daten wie öffentliche Stellen der Länder beziehungsweise des Bundes. Sensible Daten wie Name, Wohnort, Adresse, Besitztümer, begangene Ordnungswidrigkeiten, Straftaten etc. Diese Daten müssen gemäß Bundesdatenschutzgesetz gut geschützt werden. Die Lehrgänge zum behördlichen Datenschutzbeauftragten mit anschließendem TÜV-Zertifikat beispielsweise, belegen Ihre erlernte Kompetenz.
Die meistgebuchten Weiterbildungen im Bereich Datenschutz
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Für die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verwaltungs- und Ordnungsbehörden ist die Kenntnis der Datenschutzgrundverordnung nicht ausreichend. Die rechtmäßige Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Gefahrenabwehr erfordern einen sicheren Umgang mit der Richtlinie (EU) 2016/680 und den sie umsetzenden Gesetzen.
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