Brandschutz ist Chefsache. Die Verantwortung dafür liegt in den Händen von Unternehmern, Arbeitgebern oder Bauherren. Sie sind dazu verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zum Brandschutz zu beauftragen.
Ein Brandschutzkonzept für bestimmte Bauten ist abhängig vom jeweiligen Bundesland in Deutschland. Es wird von fachkundigen Architekten oder Ingenieuren aufgestellt. Die Bauaufsicht genehmigt das Konzept, auf dessen Basis anschließend die Maßnahmen zum baulichen und technischen Brandschutz umgesetzt werden. In einigen Bundesländern ist statt einem Brandschutzkonzept ein einfacher Brandschutznachweis erforderlich. Er bestätigt der Bauaufsicht, dass alle Auflagen zum Brandschutz berücksichtigt und erfüllt sind.
Der Auftrag zur Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen ergeht an Architekten, Ingenieure oder Techniker.
Sie sind projektbezogen jeweils in ihren Bereichen für den Brandschutz zuständig und müssen durch ihre Arbeit und konkrete Maßnahmen sicherstellen, dass die Aufsichtsbehörden einen Neubau oder ein saniertes Gebäude erfolgreich abnehmen können.
Der jeweilige Architekt oder Ingenieur eines Bauprojektes übernimmt ebenso die Verantwortung dafür, dass die ausführenden Fachgewerke die Inhalte eines bei der Bauplanung vorab erstellten Brandschutzkonzeptes bei ihrer Arbeit mitberücksichtigen. Sie versichern dies durch eine Erklärung als Fachunternehmer gegenüber Architekten oder Bauingenieuren. Die Verantwortung für Brandschutz baut daher auf einer Hierarchie auf und wird von vielen Schultern getragen.
Die Abnahme erfolgt nur dann, wenn die Ziele des Brandschutzes durch bauliche oder anlagetechnische Vorkehrungen erfüllt werden können.
Hinzu kommen externe Brandschutzprüfer oder Sachverständige für Brandschutz. In dieser Funktion inspizieren sie laufende und fertige Bauprojekte und nehmen sie ab, wenn alle Richtlinien und gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz vorliegen.
Nach der Fertigstellung sind ausgebildete Brandschutzbeauftragte für einige Unternehmen erforderlich. Der Brandschutzbeauftragte wird eingesetzt, um die Unternehmensführung zum Brandschutz zu beraten und Aufgaben wahrzunehmen, die dem vorbeugenden Brandschutz dienen. Er unterstützt das Unternehmen in allen Fragen zum betrieblichen Brandschutz.