Vierteljährliche Inspektion von
Brandmeldeanlagen.
Betreiber von Brandmeldeanlagen (BMA) haben die Verpflichtung vierteljährlich eine Begehung durch eine Sachkundige Person für BMA durchführen zu lassen. Dabei ist eine Begehung der BMA mit Sichtprüfung und Prüfung auf Beeinflussungen erforderlich.
Nutzen
Sie erhalten die geforderte Sachkunde für die Begehung und Prüfung von BMA.
Sie lernen die gesetzlichen Anforderungen in die Praxis umzusetzen.
Zielgruppe
Betreiber von Brandmeldeanlagen, Gebäudebetreiber, FM-Dienstleister, Haustechniker.
Inhalte
Aufgaben der Sachkundigen Person für Brandmeldeanlagen
Normen und Vorschriften
VDE 0833
DIN 14675
Grundlagen Brandschutz
Sicherungskonzept
Komponenten einer Brandmeldeanlage
Aufbau einer Brandmeldeanlage
Sichtprüfung/Begehung
Dokumentation
Hinweise
Brandschutzbeauftragten werden mit diesem Seminar im Rahmen der vorgeschriebenen Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie bzw. DGUV-I 2005-003 bei Präsenzdurchführung 8 UE bzw. bei Onlinedurchführung 4 UE anerkannt.
Beachten Sie auch die weitere modulare Qualifizierungsoption zur "Fachkraft - Technischer Brandschutz". Mehr Informationen unter: www.tuv.com/Fachkraft-Technischer-Brandschutz.
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Sachkundige Person für Brandmeldeanlagen nach VDE 0833 und DIN 14675.
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