Seminare zur zerstörungsfreien Prüfung.
Wir schulen Sie in den Stufen 1 und 2 und bieten Ihnen Prüfungen in diesen Stufen an. Als ein von PersCert - Gesellschaft für Zertifizierung GmbH - zertifiziertes Schulungs- und Prüfzentrum, können wir Ihnen unsere Seminare auch als Inhouse-Schulung anbieten.
Qualifizierungen und Zertifizierungen für Personal in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung
Unsere Seminare werden entsprechend den Regeln der DIN EN ISO 9712 "Zerstörungsfreie Prüfung - Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung" durchgeführt. Die Zertifizierungsprüfungen erfolgen durch PersCert.
Informationen zur Ausbildung zerstörungsfreie Prüfung.
Wir schulen Sie in den folgenden Verfahren:
- Sichtprüfung
- bald auch in den Verfahren: Eindringprüfung und Magnetpulverprüfung
Welche Stufe kommt für Sie in Frage?
Wir schulen Sie in den Stufen 1 und 2 und bieten Ihnen Zertifizierungsprüfungen in diesen Stufen an.
Stufe 1
Als Inhaber der Stufe 1 dürfen Sie Geräte einstellen und zerstörungsfreie Prüfungen durchführen. Sie erfassen Anzeigen und protokollieren danach die Prüfergebnisse.
Stufe 2
Als Inhaber der Stufe 2 dürfen Sie alles, was ein Stufe-1-Inhaber auch darf. Zusätzlich dazu dürfen Sie Prüfgeräte und Prüfmittel bedienen, Anzeigen erfassen und interpretieren. Sie fertigen einen Prüfbericht an und können als verantwortlicher Prüfer oder als Prüfaufsicht unterschreiben.


TIPP: Vorbereitendes Praktikum
Bis zu 50 % der praktischen Erfahrungszeit dürfen durch ein geeignetes Praktikum abgedeckt werden, wobei die Dauer mit einem Faktor von höchstens fünf gewichtet werden darf. Diese Vorgehensweise darf nicht angewendet werden, wenn die beantragte Zertifizierung im Geltungsbereich eingeschränkt ist.
Das Praktikum muss auf die praktische Lösung häufig vorkommender Prüfprobleme konzentriert sein und sollte eine aussagekräftige Anzahl zu prüfender Übungsstücke mit bekannten Fehlern umfassen. Das Programm muss von der Zertifizierungsstelle anerkannt sein.
Die Kursmodalitäten
Unsere Seminare richten sich vorrangig an Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Kraftwerks-, Stahl- und Rohrleitungsbaus, der Luft- und Raumfahrt, des Waggon- und Schienenfahrzeugbaus, des Boots- und des Windkraftanlagenbaus, aus der Automobilindustrie und aus Prüflaboren. Darüber hinaus an Angestellte oder Selbstständige, die die Zulassungsvoraussetzungen zur Schulungsteilnahme erfüllen.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Schulungs- und Prüfungsteilnahme sowie zur Zertifizierung weichen je nach Verfahren voneinander ab. Für alle Stufen wird ein aktueller schriftlicher Nachweis zufriedenstellender Nahseh- und Farbsehfähigkeit (Sehtest) gefordert, der gemäß der DIN EN ISO 9712 folgende Anforderungen erfüllen muss:
- Nahsehfähigkeit
Die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-Nummer-1-Buchstaben oder Times Roman 4,5 oder gleichwertige Sehzeichen (mit einer Höhe von 1,6 mm) in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu können. - Farbsehvermögen
Das Farbsehvermögen muss dafür ausreichen, dass der Kandidat Kontraste zwischen Farben oder Grauschattierungen erkennen und unterscheiden kann, die bei den betreffenden ZfP-Verfahren, wie vom Arbeitgeber festgelegt, benutzt werden. - Industrielle Erfahrung
Vor der Schulung: Schriftlicher Nachweis einer mindestens 3-wöchigen industriellen Erfahrung im jeweiligen Verfahren, vom Arbeitgeber unterschrieben.
Vor der Zertifizierung: Schriftlicher Nachweis einer mindestens 4-monatigen (640 Stunden) industriellen Erfahrung im jeweiligen Verfahren, vom Arbeitgeber unterschrieben.
SECTOR Cert
Die Zertifizierungsstelle darf den Ersatz der Anforderungen an die Nahsehfähigkeit durch die Erfüllung einer geeigneten Alternative in Betracht ziehen. Nach der Zertifizierung müssen die Prüfungen der Nahsehfähigkeit mindestens einmal jährlich durchgeführt und durch den Arbeitgeber bestätigt werden.
Den Zertifizierungsantrag und weitere Formulare der Personalzertifizierung SECTOR Cert finden Sie hier.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Inhouse-Seminare - Maßgeschneiderte Weiterbildungen
Sie suchen maßgeschneiderte Weiterbildungsangebote für Ihr Unternehmen? Nutzen Sie die Inhouse-Seminare der TÜV Rheinland Akademie für die passgenaue Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden.
Ob ZfP oder eines unserer 71 anderen Themenfelder, gerne stimmen wir mit Ihnen die Seminare genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ab.
Vorteile unserer Inhouse-Angebote
- Erarbeitung individueller Problemlösungen exakt zu Ihrem Unternehmen passend
- Geringer Kostenaufwand bei maximaler Auslastung der Seminare
- Praxiserfahrene Trainer und Referenten
- Individualtrainings, Seminare und Lehrgänge für Gruppen bis zu 12 Personen
Die Kursmodalitäten
Unsere Seminare richten sich vorrangig an Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Kraftwerks-, Stahl- und Rohrleitungsbaus, der Luft- und Raumfahrt, des Waggon- und Schienenfahrzeugbaus, des Boots- und des Windkraftanlagenbaus, aus der Automobilindustrie und aus Prüflaboren. Darüber hinaus an Angestellte oder Selbstständige, die die Zulassungsvoraussetzungen zur Schulungsteilnahme erfüllen.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Schulungs- und Prüfungsteilnahme sowie zur Zertifizierung weichen je nach Verfahren voneinander ab. Für alle Stufen wird ein aktueller schriftlicher Nachweis zufriedenstellender Nahseh- und Farbsehfähigkeit (Sehtest) gefordert, der gemäß der DIN EN ISO 9712 folgende Anforderungen erfüllen muss:- Nahsehfähigkeit
Die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-Nummer-1-Buchstaben oder Times Roman 4,5 oder gleichwertige Sehzeichen (mit einer Höhe von 1,6 mm) in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu können. - Farbsehvermögen
Das Farbsehvermögen muss dafür ausreichen, dass der Kandidat Kontraste zwischen Farben oder Grauschattierungen erkennen und unterscheiden kann, die bei den betreffenden ZfP-Verfahren, wie vom Arbeitgeber festgelegt, benutzt werden.
Die Zertifizierungsstelle darf den Ersatz der Anforderungen an die Nahsehfähigkeit durch die Erfüllung einer geeigneten Alternative in Betracht ziehen. Nach der Zertifizierung müssen die Prüfungen der Nahsehfähigkeit mindestens einmal jährlich durchgeführt und durch den Arbeitgeber bestätigt werden.
Nach der Zertifizierung müssen die Prüfungen der Nahsehfähigkeit mindestens einmal jährlich durchgeführt und durch den Arbeitgeber bestätigt werden.
Voraussetzungen zur Schulungs- und Prüfungsteilnahme
Kombikurs Sichtprüfung und Kombikurs Eindringprüfung
- Schriftlicher Nachweis einer mindestens 3-wöchigen industriellen Erfahrung im jeweiligen Verfahren, vom Arbeitgeber unterschrieben
- Aktueller Sehtest
Voraussetzungen zur Zertifizierung
Kombikurs Sichtprüfung und Kombikurs Eindringprüfung
- Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Stufen 1 und 2 im jeweiligen Verfahren
- Schriftlicher Nachweis einer mindestens 4-monatigen (640 Stunden) industriellen Erfahrung im jeweiligen Verfahren, vom Arbeitgeber unterschrieben
- Aktueller Sehtest
Fristen, die es zu beachten gilt
Erstzertifizierung
Die Erstzertifizierung muss separat beantragt werden. Nach erfolgreich bestandener Zertifizierungsprüfung im jeweiligen Verfahren und bis spätestens 2 Jahre danach kann die Erstzertifizierung beantragt werden.Erneuerung
Die Erneuerung ist 5 Jahre nach der Erstzertifizierung notwendig. Details von beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie dem Zertifizierungsantrag. Die Gültigkeit des Zertifikates beträgt weitere 5 Jahre, danach ist es entweder ungültig oder Sie lassen sich rezertifizieren.Rezertifizierung
Die Rezertifizierung ist 10 Jahre nach der Erstzertifizierung und 5 Jahre nach der Erneuerung notwendig. Hierfür ist eine Rezertifizierungsprüfung abzulegen. Die Gültigkeit dieses Zertifikates beträgt weitere 5 Jahre, danach ist es entweder ungültig oder Sie lassen es erneuern.