Seminare und Lehrgänge Gefahrgut.
Im Bereich Gefahrgut haben Sie bei uns die Möglichkeit aus einem umfangreichen Portfolio auszuwählen. Dieses besteht aus Grundschulungen und Fortbildungen für Gefahrgutbeauftragte der Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschiff und Seeschiff mit abschließender IHK-Prüfung.
Unsere IHK-anerkannten Lehrgänge informieren über das aktuelle Recht, schulen behördlich gefordertes Wissen und bereiten auf die IHK-Prüfung vor.
Für den Gefahrguttransport im Luftverkehr bieten wir LBA anerkannte Seminare. Darüber hinaus müssen alle Personen, die am Gefahrguttransport beteiligt sind eine entsprechende Unterweisung gemäß Kap. 1.3 ADR, mit den Schwerpunkten Lagerung, Transport und Recht absolvieren.
In Spezialseminaren greifen wir Neues auf und vermitteln Know-how zum Thema Gefahrgut in ausgewählten Bereichen wie zum Beispiel Transport und Versand von Lithiumbatterien.
Viele Weiterbildungen können Sie auch online im Virtual Classroom besuchen. Somit können Sie bequem und sicher von zu Hause teilnehmen, Neues lernen und sich mit anderen austauschen. Alle Virtual Classrooms zum Thema Gefahrgut im Überblick
Unser gesamtes Weiterbildungsangebot finden Sie über die Suchfunktion.
Das neue ADR/ RID 2023 kommt!
Der Stichtag für alle Änderungen der Gefahrgutvorschriften (ADR, RID und ADN 2023) ist der 01.01.2023. Was kommt mit den neuen nationalen und internationalen Vorschriften auf alle am Gefahrguttransport beteiligten Firmen und deren beteiligten Personen ab dem 01.01.2023 zu? Die TÜV Rheinland Akademie bietet ein umfassendes Portfolio im Gefahrgut an, auf die das neue ADR 2023 Auswirkungen hat. Alle Seminare sind wahlweise als Virtual Classroom oder als Präsenzveranstaltung buchbar und als Inhouse-Seminar in beiden Formaten geeignet und durchführbar. Mehr Informationen finden Sie in den einzelnen Themenseiten, die Sie in der nachfolgenden Übersicht besuchen können.
Geltungsdauer von Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer erneut verlängert
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 25.01.2021 die multilateralen Vereinbarungen gezeichnet und das heißt, dass die Verlängerung der Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer entschieden wurde. Alle Bescheinigungen, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 01. September 2021 enden würde, gelten bis zum 30. September 2021.
Diese Bescheinigungen werden für fünf Jahre erneuert, wenn die Verlängerung vor dem 01. Oktober nachgewiesen wird. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt des ursprünglichen Ablaufens der zu erneuernden Bescheinigung.